Nach der Reise ist vor der Reise

Geld zurück bei Beinahe-Absturz

Von Redaktion 16. Juli 2008 um 11:23 Uhr

Wenn das Flugzeug auf dem Rückflug beinahe abstürzt, ist die Urlaubserholung dahin und der Kunde kann den gesamten Reisepreis zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern festgestellt und so die Ansprüche von Reisekunden gestärkt. Im Fall eines angeblichen Beinahe-Absturzes beim Rückflug von einem Türkei-Pauschalurlaub gab das Karlsruher Gericht einem Antalya-Urlauber Recht. Nach dessen – vom Reiseveranstalter bestrittenen – Angaben geriet das Flugzeug beim Rückflug erheblich ins Schwanken, so dass er und seine Frau Todesängste ausgestanden hätten.

Das Ehepaar hatte bei Alltours zwei Wochen Antalya gebucht. Beim Rückflug nach Köln/Bonn am 8. Oktober 2005 sei der Airbus einer türkischen Fluggesellschaft derart ins Trudeln geraten, dass Plastikverkleidungen abgerissen seien. Um ein Haar hätte sich eine Tür des Flugzeugs geöffnet, das Personal habe sie nur mit Mühe wieder verriegeln können. Die Maschine habe außerplanmäßig in Istanbul notlanden müssen. Alltours dagegen sprach lediglich von «technischen Problemen» und zahlte nur 280 Euro wegen der Verzögerung. Das Ehepaar hatte die Rückzahlung des gesamten Preises gefordert.

Nach den Worten des BGH wird eine Minderung des Reisepreises normalerweise nur für die Dauer gewährt, während der die Urlaubsfreuden beispielsweise durch schlechtes Essen oder Ungeziefer getrübt sind. In gravierenden Ausnahmefällen wie bei dem behaupteten Beinahe-Absturz könne jedoch der erhoffte Erholungseffekt komplett dahin sein. Dann sei auch ein Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Preises denkbar.

Ob dies im konkreten Fall wirklich so war, wurde aber bisher nicht festgestellt. Das muss nun das Landgericht Duisburg klären. (Az: X ZR 93/07 vom 15. Juli 2008). (dpa / as)

Kategorien: Allgemein, Fliegen, Rechtliches
Leser-Kommentare
  1. 1.

    Toll bekomme ich jetzt auch Wassergeld zurück wenn die Toiletten nicht alles wegspühlt?

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    • 16. Juli 2008 um 12:39 Uhr
    • —little boy
  2. 2.

    [...] White reports that Die Zeit, a German newspaper, says that Germany’s Supreme Court, the Bundesgerichtshof, ruled that [...]

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  3. 3.

    BGH sagt: Geld zurück bei Fast-Absturz…

    Bei einem Beinahe-Flugzeugabsturz kann der Reisende auch bei einer ansonsten mangelfrei durchgeführten Reise von seinem Reiseveranstalter die Rückzahlung des Reisepreises für die Flugreise verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof zumindest k…

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  4. 4.

    Die Frage ist doch, wann empfindet der Reisende einen Beinahe Absturz? Es gibt Menschen die haben nunmal mehr Angst vor eonem Flugzeug wie andere.

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    • 5. Mai 2009 um 23:52 Uhr
    • Tim
  5. Leserbrief zum Thema

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