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Herztransplantation: 2,5l-Golf mit mexikanischem Motor

Motor läuft nicht, Golf V 2,5 ltr. Benziner es wurde ein Motor vom VW Beetle 2,5 ltr. Model Mexiko umgebaut. Es wurde das Steuergerät vom Beetle eingesetzt. Original war ein Motor mit den Kennbuchstaben „BGQ“ mit einem HGR Getriebe im Golf verbaut, da ein Motor mit diesen Kennbuchstaben nicht aufzutreiben war habe ich einen Motor mit den Kennbuchstaben „BPR“ mit HJE Getriebe vom Beetle eingebaut!

Mechanisch gab es wenige Probleme wie Abgaskrümmer, Unterdruckrohr und Luftfilter alle anderen Verbindungen wie Motoraufhängung, Antriebswellen usw. stimmten überein. 
 

Das Problem liegt in der Ansteuerung der Module über die Elektronik, das Bussystem. 

Wer kann hier helfen? 

Mit freundlichen Grüßen  

Wolfgang 

Antwort vom AUTOPAPST:

Lieber Wolfgang,

es gibt eine theoretische und eine praktische Lösung des Problems, die aber beide nicht funktionieren.

Nr. 1 ist die Kontaktaufnahme zum Hersteller VW mit der Bitte um Hilfe bei den benötigten Informationen für eine gut ausgestattete VW-Vertragswerkstatt. Theoretisch könnte nämlich der Hersteller durch entsprechende Software den Golf-Beetle-Zwitter zum Laufen kriegen.

Nr. 2 ist der Umbau des BPR – Motors auf einen „defacto“ BGQ-Motor und die Weiterverwendung des BGQ-Steugerätes im Golf. Dazu müssen alle Sensoren, die Einspritzung, die Zündung und alles andere, was irgendwie steuerungsrelevant ist, vom BGQ-Motor auf und an den BPR-Motor gebaut werden. Das kann auch wichtig sein, falls der Prüfer bei der nächsten Hauptuntersuchung unter die Haube sieht und keine Abweichungen entdecken soll.

Sollte die Transpantation jemals ins Laufen kommen, bleibt der Umbau aber jedenfalls illegal. Es gibt für diese Motor-Autokombination nämlich kein Abgasgutachten und damit auch keine Betriebserlaubnis. Genau aus diesem Grund wird sich VW aus diesem Thema heraus halten.

Wenn Sie aus „Liebhaberei“ trotzdem weiter machen möchten, bleibt eben nur der Umbau auf „defacto“ BGQ-Motor mit entsprechenden Anpassungen.

Ich habe vor Jahren mal ein ähnliches Problem mit einem Golf II gehabt, der zwar wunderbar lief, aber bei der nächsten anstehenden AU völlig aus dem Datenrahmen fiel. Deshalb wurde er dann günstig in das osteuropäische Ausland verkauft, das damals noch nicht zur EU gehörte und sich an solchen Petitessen nicht störte….

 

 

 

 

Schwere Geländewagen dürfen doch nach Gewicht versteuert werden

Das seit dem 1. Mai 2005 geltende Gesetz, nach dem unter anderem Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen steuerlich nicht mehr als Lkws eingestuft, sondern als Pkws behandelt werden, muss nach Auffassung von Finanzrichtern nachgebessert werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 8 V 4/06) gab in einem Eilverfahren dem Antrag einer G-Klasse-Besitzerin auf Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Kraftfahrzeugsteuerbescheids statt, meldet der Branchendienst „PS Automobilreport“.

Sie sollte statt 172 Euro jetzt jährlich 820 Euro Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Richter hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der, entgegen der gültigen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht, einen schweren Geländewagen als Pkw einstuft und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemißt. Im konkreten Fall sei die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber durch Aufhebung der Vorschrift des Paragrafen 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen wollen, so die Richter. Diese Aufhebung ohne Veränderungen und/oder Zusätze an anderer Stelle der StVZO führe zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen (Richtlinie 70/156/EWG). Und nach deren Klassifizierung sei der Geländewagen eindeutig nicht als Pkw einzustufen und demzufolge nach Gewicht zu versteuern.
 

Endlich Planungssicherheit für Autogas-Autos

ar –  Autogas wird bis zum 31. Dezember 2018 steuerlich begünstigt. Dies sieht die Neufassung des Energiesteuergesetzes vor, das der Bundestag am 29. Juni beschlossen hat. Am 7. Juli wird das neue Energiesteuergesetz den Bundesrat passieren, am 1. August 2006 soll es in Kraft treten. Damit werden Erdgas und Flüssiggas als alternative Kraftstoffe steuerlich gleich behandelt.

Lange Zeit sah es so aus, als würde die steuerliche Begünstigung von Autogas 2009 fallen und nur Erdgas weiter begünstigt. Dank der neuen Planungssicherheit dürften weitere Hersteller Autogasmodelle anbieten. Nach Angaben des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) wird das Autogas-Tankstellennetz in Deutschland bis Jahresende auf 2000 Stationen anwachsen und eine flächendeckende Versorgung mit dem Kraftstoff gewährleisten.