Halb so schlimm

Von 4. Juni 2009 um 10:35 Uhr

50 Prozent Wahlbeteiligung wären eine gute Quote für die Europawahlen am Sonntag.
Eine Provokation

Schlimm, schlimm, schallt es dieser Tage auf Brüssels Abendempfängen. Wohl nur an 50 Prozent der EU-Einwohner werden voraussichtlich am Sonntag zu den Europawahlen gehen. Bei der letzten Abstimmung 2004 lag die Wahlbeteiligung ja auch schon so niedrig, bei europaweit 45,5 Prozent. Schlimm, schlimm.

Nein, überhaupt nicht so schlimm. Fünfzig Prozent Beteilung wären vielmehr eine beachtliche Quote für die Europawahlen. Im Gegenteil, die Parlamentarier in Brüssel sollten sich Gedanken machen, ob die EU ihre Arbeit gut macht, wenn sich mehr Leute ernsthafter für das interessieren sollten, was hier passiert.

Huch. Warum das?

Aus mehreren Gründen sollte es niemand tragisch nehmen, wenn die Wahlbeteiligung für die EU deutlich unter der für den Bundestag liegt. Denn erstens darf man vermuten, dass längst nicht die Hälfte aller Europäer auch nur ansatzweise versteht, wie die Gesetzgebung in Brüssel im Vergleich zu den Nationalstaaten funktioniert. Wie viele Wähler kennen wohl den Unterschied zwischen Kommission und Rat? Wer weiß, was der oder die EVP ist? Die oder das ALDE? (Es ist die konservative beziehungsweise liberale Gruppe im Europäischen Parlament.) Und: Wenn diese Fraktionen erst gewählt sind, wählen sie ihrerseits keine Regierung – was im nationalen Wahlspektakel den Hauptanreiz für die Bürger darstellt, ihre Stimme abzugeben.

Aber siehe an: die Europawahl bewegt sie doch. Immerhin zur Hälfte. Nicht übel!

Sicher, man mag bedauern, dass das politische Interesse der meisten Europäer nicht konsequenter über den nationalen Tellerrand hinausreicht. Aber vielleicht sollte man sich damit abfinden, dass der Bürger nur über eine begrenzte Aufmerksamkeitskapazität verfügt. Sie erlaubt es ihm vielleicht noch, der nationalen Politik einigermaßen konsequent zu folgen. Um seine Interesse auf die wesentlich komplexere Europapolitik zu richten, fehlt ihm hingegen regelmäßig nicht nur die Zeit, sondern auch der Anlass.

Das ist nicht nur nachvollziehbar. Es ist demokratiepolitisch auch nicht weiter gefährlich.

Denn, und damit zum zweiten Einwand gegen die Apathie-Panik, die EU soll gar nichts regeln, was die Menschen im Innersten bewegen könnte. Brüssels Organe sind schließlich der Subsidiarität verpflichtet. Dieses Wort, pardon, ist leider genauso kompliziert wie wichtig. Denn das Subsidiaritäts-Prinzip besagt: Nur solche Regelungen, die nicht besser auf lokaler oder nationaler Ebene geregelt werden können, dürfen auf supranationaler Ebene geregelt werden.

Die EU soll, anders gesagt, als Gesetzgeber nur dann einspringen, wenn die Regelungsmacht von Kommunen, Ländern und Staaten versagt.

Das bedeutet in der großen Mehrheit aller gesetzgeberischen Maßnahmen aber eben zugleich: Nur solche Regelungen, die den äußersten Ring der Bürgerinteressen berühren, sind EU-Angelegenheiten. Alles andere soll und muss Sache der lokalen oder nationalen Politik bleiben.

Die EU hat die Aufgabe, das Leben und Wirtschaften auf dem Kontinent zu verschönern und zu erleichtern. Sie soll für jene Reibungslosigkeit sorgen, deren Notwendigkeit sich aus der engen europäischen Staatennachbarschaft ergibt. Den Binnenhandel liberalisieren und den Wettbewerb schützen, zum Beispiel. Die Gemeinschaftswährung hüten. Für Lebensmittel-, Transport- und Spielzeugsicherheit sorgen, dafür, dass keine ungeprüften Chemikalien in Umlauf kommen, und, falls etwas davon einmal nicht klappt, dafür, dass man überall zum Arzt gehen kann. Alles Dinge, die unstreitig schön sind; und die genau deswegen niemanden aufregen.

Das politikwissenschaftliche Schlagwort von der „second-order election“ Europawahl darf man deshalb ruhig ohne defätistischen Beiklang aussprechen.

Die EU soll hingegen gerade nicht Dinge regeln, die keinen supranationalen Regelungsbedarf aufweisen oder die in Rechte und Freiheiten der Bürger eingreifen. Per Richtlinie die Ausgabe von biometrischen Pässen anzuordnen, war zum Beispiel ein schwerer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Ebenso das Verbot der Glühbirne. Oder die ernsthafte Diskussion über europäische Normen für den Salzgehalt von Brot. All dies sind Dinge, welche die Nationalstaaten nicht nur selber regeln könnten, sondern sogar müssen – weil der Bürger ein umso größeres Recht auf klare Erkennbarkeit der politisch Verantwortlichen hat, je tiefer die politischen Maßnahmen in seine Freiheit eingreifen.

Immer wenn sie diese Grenze hinein in die tieferen Bürgersphären überschreitet, zieht die EU – zu Recht – negative Aufmerksamkeit auf sich.

Immer wieder werden Zahlen zitiert, nach denen zwischen 70 und 85 Prozent aller Gesetzgebung aus Brüssel stammt. Das mag ungefähr stimmen. Aber entscheidend für das Bürgerinteresse ist nicht die Anzahl der Paragraphen, sondern deren Relevanz. Und da sieht die Bilanz schon trister aus.

Die EU ist, grob gesprochen, vor allem eine große Normierungsinstanz. Wenn es um Sicherheitsstandards für Kindersitze, Mobiltelefone, Trinkwasser, Festigkeit von Baubeton oder den Abstand von Straßenlaternen geht, schleudert die Gesetzesmaschine Brüssel umfängliche Richtlinien in die Welt. „Achtzig Prozent der europäischen Normen sind technische Normen“, sagt der Fraktionschef der EVP im Europaparlament, Joseph Daul, diese Woche in der FAZ.

Und das soll die Bürger bewegen? Brüssel produziert, seien wir ehrlich, im Großen und Ganzen die wahrscheinlich langweiligsten Gesetze der Welt.

Auf Europas Einigungsgeschichte, besonders auf die der vergangenen 20 Jahre, mögen die Europäer mit Stolz zurückblicken. Der Betriebsalltag der EU hingegen ist kein bisschen herzerwärmend.

Selbst wenn also Kommission und Parlament bewunderswerte, glänzende Arbeit im Geiste der europäischen Verträge leisten, führt das nicht zu einem gesteigerten Bürgerinteresse am Brüsseler Harmonisierungsapparat. Man nimmt’s halt hin – ähnlich wie die Serviceleistung einer Stadtverwaltung, bloß in groß. Noch mal der EVP-Fraktionschef Joseph Daul: „Wenn wir die Abgaswerte von Autos regeln müssen, ist dann ist das doch keine Frage von rechts oder links. Das ist gut für die Umwelt und gut für die Bürger.“

Nichts zu sagen hat das Europaparlament derweil in der Steuergesetzgebung, der Sozialpolitik und, nein, auch nichts in der Konjunkturpolitik.

„Die Zuständigkeit für die Haushalts-, die Steuer- und die Sozialpolitik liegt aus guten Gründen bei den Mitgliedsstaaten“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 27. Mai in ihrer Berliner Humboldt-Rede zu Europa. „Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur, auch so genannte Bankenrettungspakete, sind nationalstaatliche Aufgaben.“ Die EU, so die Kanzlerin, könnte hier lediglich den „Ordnungsrahmen“ bilden, in dem die Mitgliedsstaaten über ihre Handlungsoptionen entscheiden.

Aber selbst darauf, wie dieser Ordnungsrahmen in Zukunft aussehen soll, kann der Wähler bei der Europawahl keinen maßgeblichen Einfluss nehmen. Was zum Beispiel, wenn er den Lissabon-Vertrag, der EU-Eingriffe in Bürgerrechte künftig sehr viel einfacher macht und Europa eine Quasi-Staatlichkeit verleiht, nicht möchte?

Davon abgesehen, dass alle ernst zu nehmenden Parteien (CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP) für den Reform-Vertrag sind und sich dem Wähler daher keine echte Alternative zum Integrationskurs bietet, hat das Europaparlament gar keine Einflussmöglichkeit auf die Zukunft von Lissabon. Selbst wenn sich – urplötzlich – eine Mehrheit im Parlament gegen den Vertrag stellen würde, seine Inkraftsetzung bliebe Sache der Mitgliedsländer.

„Hören wir doch auf, die Illusion der Bürgernähe der EU zu erzeugen“, sagt ein deutscher Europaabgeordneter nach diversen Marktplatzgesprächen der vergangenen Wahlkampfwochen. „Das führt bei den Leuten nur zu Frust.“

Kurzum: Es ist nicht kein von vorneherein schlechtes Zeichen, wenn lediglich die Hälfte der Europäer wählen gehen.

Die EU soll schließlich keine Innenpolitik zweiten Grades betreiben, sondern lediglich störende binneneuropäische Barrieren beseitigen. Solange sie das gut macht, kann sie ein gewisses Desinteresse der Bürger entspannt hinnehmen.

Anders hingegen sieht es aus, wenn die Wahlbeteiligung in einigen osteuropäischen Staaten, etwa in Polen oder in den Baltenstaaten, auf unter 20 Prozent rutschen würden. Diese Quote ließe sich dann nicht mehr mit einem freundlichen Desinteresse erklären. Eher schon mit grundsätzlicher Feindseligkeit gegen eine neue politische Oberaufsicht, wie sie diese Staaten erst vor 20 Jahren abgeschüttelt haben.

Eine Gleichsetzung der EU mit dem Sowjetimperialismus verbietet sich zwar. Aber vielleicht gilt emotional in diesen Ländern ein analoger Gedanke, wie ihn die ostdeutsche Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley nach der 1989er-Revolution in der DDR formuliert hat. „Wir wollten Gerechtigkeit und haben den Rechtsstaat bekommen.“

In Osteuropa denken vermutlich viele, sie wollten Europa und haben die EU bekommen. Aber seien wir auch hier ehrlich: Es gibt schlimmere Enttäuschungen.

Kategorien: geliebtes Gehege
Leser-Kommentare
  1. 9.

    “Per Richtlinie die Ausgabe von biometrischen Pässen anzuordnen, war zum Beispiel ein schwerer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Ebenso das Verbot der Glühbirne. Oder die ernsthafte Diskussion über europäische Normen für den Salzgehalt von Brot. All dies sind Dinge, welche die Nationalstaaten nicht nur selber regeln könnten, sondern sogar müssen – weil der Bürger ein umso größeres Recht auf klare Erkennbarkeit der politisch Verantwortlichen hat, je tiefer die politischen Maßnahmen in seine Freiheit eingreifen.”

    Was ist so schlimm daran, dass die EU den Salzgehalt im Brot regelt? Sowas auf nationalstaatlicher Ebene zu regeln ist nicht sinnvoll, da solche Regulierungen immer auch Handelsbarrieren darstellen, um die heimische Lebensmittelindustrie zu schützen. Wenn es also die Aufgabe der EU ist, das “Leben und Wirtschaften zu erleichtern”, und es die Aufgabe der Kommission ist, den Binnenmarkt vor protektionistischen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zu schützen (was ich beides für sinnvoll erachte), dann ist die logische Konsequenz, dass die EU auch so Dinge wie den Salzgehalt im Brot regelt. Ich sehe da keinen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Etwas anderes wäre es, wenn die Kommission beispielsweise hinginge, um einer beliebigen deutschen Stadt vorzuschreiben, wie ihr Stadtpark auszusehen hat. Das wäre in der Tat ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.

    Antworten

    • 7. Juni 2009 um 12:35 Uhr
    • Pascal
  2. 10.

    @9: Solange der Käufer nachvollziehen kann, wieviel Salz im Brot ist, gibt es keinen Grund, überhaupt einen bestimmten Salzgehalt vorzuschreiben. Schließlich ist es nicht verboten, chemisch reines Salz zu verkaufen (und genauso darf auch völlig salzfreies Brot verkauft werden); warum also nicht Brot mit beliebig hohem Salzgehalt? Für die menschliche Gesundheit kommt es auf die Summe alles dessen an, was man ißt, und welchen Stellenwert Brot hier hat, ist nach den nationalen und regionalen Traditionen völig unterschiedlich. Deshalb kann man, selbst wenn man eine ideale tägliche Salzlenge hätte, keinen für alle Länder und Regionen optimalen Salzgehalt für Brot festlegen. Brot wird außerdem zum großen Teil regional oder lokal hergestellt und verkauft. Wenn es aber über große Entfernungen geliefert wird, ist es verpackt, und dann würde eine Angabe des Salzgehaltes völig genügen.

    Wir haben hier möglicherweise das Problem, daß eine Bürokratie natürlich nach Rechtfertigungen für ihre Existenz sucht. Wenn hochqualifizierte Leute dafür bezahlt werden, daß sie technische Regelungen ausarbeiten, dann werden sie das tun. Es ist dann die Aufgabe der Politik, zu entscheiden, daß Regelungen unerwünscht sind.

    Antworten

    • 8. Juni 2009 um 06:25 Uhr
    • kleopatra
  3. 11.

    @7: “Wenn nun aber der Bundestag mit der Kontrolle der Bundesregierung überfordert ist, dann ist die sinnvollste Lösung, die parlamentarische Kontrolle für die EU-Rechtssetzung dem Europäischen Parlament zu überantworten.”

    Dem würde ich in zwei Hinsichten widersprechen:

    a) Das EP übt keine parlamentarische Kontrolle des Ministerrates aus. (Wenn es parlamentarische Kontrolle ausübt, dann gegenüber der Kommission, die es zum Rücktritt zwischen darf). Der Ministerrat ist im Verhältnis zum EP ein gleichberechtigtes gesetzgebendes Organ (genaugenommen sogar mächtiger als das Parlament); er entspricht also übertragen auf dt. Verhältnisse nicht der Bundesregierung, sondern dem Bundesrat.

    b) Aufgabe des Rates ist der Ausgleich der – prinzipiell nicht illegitimen – Interessen der Mitgliedstaaten. Das heißt, die Ratsmitglieder haben nicht ein abstraktes europäischen Gesamtinteresse zu vertreten, sondern ihr jeweiliges nationales Interesse (sonst kann kein Ausgleich zwischen diesen Interessen gefunden werden). Dabei können sie denkbarerweise durch ihr nationales Parlament beaufsichtigt werden, aber kaum durch das EP.

    Antworten

    • 8. Juni 2009 um 06:32 Uhr
    • kleopatra
  4. 12.

    @Kleopatra: Zum Kommentar Nr. 10: Die Sache mit dem Salzgehalt ist ja auch so eine (von interessierter Seite gestreute) urbane Legende über die EU. Näheres dazu hier: http://www.sueddeutsche.de/bayern/96/470641/text/

    Wobei noch hinzuzufügen wäre, dass eine europaweite Regelung über den Salzgehalt in Backwaren in meinen Augen ebenfalls nicht unbedingt gegen das Subsidiaritätsgebot verstoßen würde. Es besteht die (wenigstens theoretische) Gefahr, dass einzelne Staaten unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes Backwaren mit einem bestimmten Salzgehalt, die vor allem im Ausland hergestellt werden, verbieten und damit den Binnenmarkt behindern. Eine solche Regelung wäre (analog zum Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979) unmittelbar EG-vertragswidrig: Produkte, die in einem EU-Land produziert werden dürfen, müssen auch in jedem anderen Land verkauft werden können. Falls nun aber die EU-Kommission, die Gesundheitsminister und das Europaparlament feststellen würden, dass ein bestimmter Salzgehalt in Backwaren tatsächlich gesundheitsschädlich ist, wäre die einzige Lösung, die weder Gesundheit noch Binnenmarkt schadet, eine europaweit einheitliche Regelung. (In der Realität ist es natürlich überaus zweifelhaft, ob eine Salzbegrenzung im Brot gesundheitspolitisch notwendig ist. Aus liberaler Perspektive ist eine europaweit einheitliche Regelung, die jeden Salzgehalt prinzipiell erlaubt, zweifellos die sinnvollste – und so ist ja auch der Status quo. Ob hier aber gesundheitspolitische Argumente zum Tragen kommen sollen oder nicht, ist eine politische Entscheidung, die den demokratischen EU-Gesetzgebungsorganen überlassen bleiben muss – und nicht mit dem Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip abgebügelt werden kann.)

    Zu Kommentar Nr. 11: Bitte lesen Sie meinen Vorschlag noch einmal durch. Es ging mir nicht darum, dass das Europaparlament eine parlamentarische Kontrolle über den Ministerrat durchführt (was in der Tat ebenso sinnlos wäre, wie eine Kontrolle des Bundesrats durch den Bundestag vorzuschlagen). Es geht mir um die parlamentarische Kontrolle des Rechtsetzungsprozesses – also darum, dass die EU-Richtlinien nicht nur von den Regierungen ihrer Mitgliedstaaten ausgehandelt werden (die ihrerseits nicht angemessen von den nationalen Parlamenten überwacht werden können), sondern an der Gesetzgebung immer auch ein direkt gewähltes Organ beteiligt ist, eben das Europaparlament. Der Ministerrat braucht als ein Organ mit eigener Legitimität (Vertretung der Staateninteressen) nicht von einer anderen EU-Instanz beaufsichtigt zu werden – aber es muss gewährleistet sein, dass das demokratisch gewählte Parlament seine Entscheidungen gegebenenfalls stoppen kann, wenn diese Entscheidungen nicht dem Bürgerwillen entsprechen (der von den gewählten Volksvertretern im Parlament repräsentiert wird). In Deutschland werden ja auch keine Bundesgesetze allein vom Bundesrat gemacht.

    Antworten

    • 8. Juni 2009 um 13:28 Uhr
    • Boccanegra
  5. 13.

    @12: Ich habe mich nur zur Frage geäußert, ob eine EU-weite Vorschrift für den Salzgehalt von Brot sinnvoll wäre (das wurde immerhin von meinem Vorredner behauptet). Das Cassis-de-Dijon-Prinzip würde natürlich dafür sorgen, daß einzelstaatliche diesbezügliche Vorschriften nicht auf importierte Produkte angewendet werden könnten. Vorschriften über maximal zulässigen Salzgehalt (Zuckergehalt etc.) scheinen mir teilweise der bürokratischen Selbstbefriedigung zu dienen.

    Zur Beteiligung des EP am Rechtssetzungsprozeß: Das EP ist daran ja beteiligt. (Kontrolle wäre der falsche Ausdruck). Aber weil der Bundestag und das EP unterschiedliche Interessen vertreten, kann eines nicht für den anderen eintreten. Außerdem ist der Bundestag nicht unfähig oder überfordert, sondern entweder zu faul, um das Handeln der Bundesregierung im Rat zu überwachen und sich im Einzelfall die Genehmigung vorzubehalten (wie es dänische Parlament offenbar tut), oder zu feige (man müßte sich ja dann den Fall vorstellen können, daß der Deutsche Bundestag eine europäische Regelung blockieren läßt!) In Ihrer Argumentation hat auch das EP nur den Part einer Vetomacht (was den tatsächlichen Gegebenheiten leider sehr gut entspricht …)

    Antworten

    • 8. Juni 2009 um 16:55 Uhr
    • kleopatra
  6. 14.

    [...] ZEIT ONLINE – planet in progress » Halb so schlimm blog.zeit.de/bittner-blog/2009/06/04/halb-so-schlimm_686 – view page – cached 50 Prozent Wahlbeteiligung wären eine gute Quote für die Europawahlen am — From the page [...]

    Antworten

  7. Kommentar zum Thema

    (erforderlich)

    (wird nicht veröffentlicht) (erforderlich)

    (erforderlich)