Kurz vor der Explosion
Das mangelnde Gefühl der EU für Bürgerrechte sorgt für immer größere Spannungen im Staatengebälk. Droht Europa ein „Supernova-Effekt“?
Wird den Schöpfern des Lissabon-Vertrages gerade mulmig darüber, was die EU neuerdings dürfen darf? Das Bundesverfassungsgericht hat gerade die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt. Das deutsche Ausführungsgesetz, das die Richter wegen unzureichender Genauigkeit und zu breiter Eingriffsgrundlagen verwarfen, stützte sich auf eine EU-Richtlinie, die am 15. März 2006 erging. Sie verpflichtet alle 27 Mitgliedsstaaten der EU, praktisch alle Telekommunikationsdaten ihrer Bürger mindestens ein halbes Jahr zu speichern, zum Zwecke der „Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten“.
Mit einigen Jahren Verspätung fragen sich jetzt immer mehr EU-Staaten, was für eine Regelung sie damit eigentlich in die Welt gesetzt haben – und welche weiteren Eingriffe in die Bürgerrechte der Europäer der Lissabon-Vertrag möglich macht. Die Vorratsdatenspeicherung ist – obwohl Vergangenheit – ein Lehrbeispiel dafür, auf welchen Wegen und von welchen Interessen gelenkt in Zukunft verstärkt europäische Bürgerrechtseingriffe stattfinden können.
Die neue EU-Kommissarin für Innen- und Justizpolitik, die Schwedin Cecilia Malmström, kündigte soeben an, die Nutzen und Kosten der Vorratsdaten-Richtlinie bis September überprüfen zu lassen. Die Richtlinie war von Anfang an umstritten. Irland und die Slowakei hatten im Ministerrat gegen die Sammelanordnung votiert. Doch sie wurden überstimmt.
Und genau hier beginnt der Fall exemplarisch zu werden für die EU als problematische Rechtssetzungsinstanz. Im Staatenpool von Brüssel herrscht eine legislative Dynamik, die mit den üblichen Mitteln von Politik und Öffentlichkeit nicht zu kontrollieren ist. Daran ändert der Lissabon-Vertrag nichts – im Gegenteil.
Schon seit 2002 gab es Überlegungen für Datenspeicherungen, um Terroristen auf die Spur zu kommen. Im Jahr 2005 ging dann plötzlich alles sehr schnell – wegen zweier Ereignissen. Am 1. Juli übernahm Großbritannien die halbjährliche EU-Ratspräsidentschaft. Am 7. Juli explodierten in London vier Bomben von Selbstmordattentätern, die in der U-Bahn und in einem Bus 56 Menschen in den Tod rissen. Der britischen Innenminister Charles Clarke nahm sich darauf hin vor, die Vorratsdatenspeicherung so schnell wie möglich durch die Brüsseler Instanzen zu peitschen.
Dazu umging Clarke die EU-Rechtssetzungsregeln. Denn trotz der Schockwelle von London zeigten sich mehrere Staaten skeptisch, ob die Richtlinie verhältnismäßig sein würde. Für Rechtsakte in der Justiz- und Innenpolitik brauchte es damals aber Einstimmigkeit im Ministerrat. Die britische Regierung erklärte die Vorratsdatenspeicherung deshalb kurzerhand zu einer Maßnahme zur Harmonisierung des Binnenmarkts.
Für solche Rechtsvorschriften gilt in der Brüssel das Express-Verfahren. Im Rat braucht es keine Einstimmigkeit – dafür aber muss das Europäische Parlament der Vorlage zustimmen. Dies hatte mit dem offenkundigen Missbrauch des Verfahrens wenig Probleme. „Die Briten wussten, dass das Parlament sich nicht gegen sie stellen würde. Denn die Abgeordneten fühlten sich geschmeichelt, dass sie mitreden durften“, sagt Roderick Parkes, Brite und Leiter des Brüsseler Büros der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).
Am 14. Dezember 2005 ist alles erledigt. Das Europaparlament stimmt der Vorratsdatenrichtlinie mit 378 zu 197 Stimmen zu. Es ist eine Rekordzeit für ein Brüsseler Gesetz – aber um den Preis von Präzision und Expertise. „Abgeordnete, die Einwände hatten, wurden systematisch umgangen“, sagt Roderick Parkes.
Im Ministerrat stemmten sich Irland und die Slowakei gegen den Trick, die Gesetzgebungsregelungen für den Binnenmarkt zu Zwecke der Terrorbekämpfung zu nutzen, doch ohne Erfolg. Irland klagt deswegen vorm Europäischen Gerichtshof. Dessen Richter stellen sich blind. Im Februar 2009 entscheiden sie, welche Rechtsgrundlage in Brüsseler Runden gewählt werde, müssten die Regierungen entscheiden.
Das Wichtige an dieser Historie ist: Der Lissabon-Vertrag hat genau das damals benutzte Verfahren (Mehrheit im Ministerrat plus Zustimmung des Europäischen Parlamentes) zum Standard für die Gesetzgebung in der Justiz- und Innenpolitik gemacht.
Für Länder wie Großbritannien und Spanien ist eine effiziente Terrorismusbekämpfung auch weiterhin der Maßstab aller Datenerhebungen – und die deutsche Bedenkenträgerei zunehmend ein Rätsel.
„Es gibt im Rat eine klare Mehrheit, die sagt: Spinnen die Deutschen?“, bekennt freimütig Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). „Aber wir haben nun einmal diese besondere Tradition, es hilft nichts.“
Der Unions-Minister de Mazière ist allerdings aus Sicht der Hardliner-Staaten nicht so sehr das Problem. Er demonstrierte zuletzt Europa-Treue, als er sich bei der Abstimmung über das umstrittenen Swift-Abkommen im Rat der Stimme enthielt.
Mit größerer Sorge verfolgen insbesondere die Briten das Treiben der liberalen deutsche Justizministerin. Britische Diplomaten in Brüssel sind dieser Tage nicht nur hoch interessiert daran, wie sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger korrekt ausspricht. Sondern auch, wie die Dame tickt. Erst klagte sie höchstpesönlich in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung, dann empfahl sie dem Europaparlament auch noch, gegen das Swift-Abkommen zu stimmen. Was kommt als nächstes?
1995, man erinnert sich, trat Leutheusser-Schnarrenberger unter Tränen als Justizministerin zurück, weil die FDP im Bundestag dem „Großen Lauschangriff“ zugestimmt hatte. Könnte sie sich vorstellen, ihr Schicksal mit ebensolcher Konsequenz an den Ausgang einer Abstimmung im Brüsseler Rat zu binden? Das sei, antwortet Leutheusser-Schnarrenberger der ZEIT, eine hypothetische Frage. „Jetzt geht es doch erst einmal darum, dass wir die Dinge nicht einfach auf uns zurollen lassen. Wir dürfen uns nicht zurücklehnen, sondern müssen uns einbringen.“ Vom europäischen Parlament erwartet sie, dass es sich eine „starke Position erkämpft.“
Aber es gibt noch mehr wankelmütige Germanen, die das Brüsseler Diplomatenkorps derzeit mit Argus-Augen verfolgt. Allen voran die Richter in Karlsruhe. Noch, so machten sie in ihrer Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung klar, wollten sich sie an den Grundsatz des Solange-II-Urteils halten. Solange, urteilte das Bundesverfassungsgericht darin im Jahr 1986, und nur solange erkennbar sei, dass die europäische Rechtssetzung im Großen und Ganzen deutschen Grundrechtsstandards entspreche, solange werde das Karlsruher Gericht die Rechtmäßigkeit von EU-Vorschriften generell nicht überprüfen.
Ob genau dieser Standard aber noch erfüllt ist, daran haben nach dem Lissabon-Vertrag offenbar immer mehr der Richter Zweifel. In ihrem Urteil zu dem Reform-Vertrag machten sie vergangenes Jahr deutlich, dass sie sich die Prüfung von „ausbrechenden EU-Rechtsakten“ vorbehalten. Die Stimmung, mit anderen Worten, dreht sich merklich in Richtung eines Solange-III-Urteils. Kleinere Staaten verweigern der Rechtspolitik EU schon heute den Gehorsam. Irland, Österreich, Belgien, Schweden und Griechenland haben die Vorratsdaten-Richtlinie bis heute nicht in nationales Recht überführt.
Der SWP-Forscher Roderick Parkes vergleicht die zunehmenden Spannungen zwischen nationaler und internationaler Ebene in Europa mit einem drohenden „Supernova-Effekt“: „Jetzt, unmittelbar nach Inkrafttreten von Lissabon, strahlt der Stern sehr hell. Aber es kann zur Explosion kommen. Die europäische Justiz- und Innenpolitik steht an einem Wendepunkt.“
Lieber Herr Bittner,
kein Zweifel: Bei der Vorratsdatenspeicherung wurde weit über das Ziel herausgeschossen. Aber lässt sich daraus wirklich ein Strick gegen den neuen EU-Vertrag drehen? Ist der Grundrechteschutz auf EU-Ebene wirklich so gefährdet, dass die Bedingungen von Solange III nicht mehr erfüllt sind?
Zunächst einmal habe ich von keinem einzigen deutschen Regierungspolitiker gehört, der die Vorratsdatenspeicherung kritisiert hätte, bevor das Bundesverfassungsgericht sein Urteil dazu gefällt hat. Im Gegenteil: Bis vor kurzem noch schien das Bundesinnenministerium davon überzeugt zu sein, dass das die beste, ja einzige Methode ist, Terroranschlägen vorzubeugen. Erst nach dem BVerfG-Urteil wurde sich de Maizière plötzlich dessen bewusst, dass wir “nun einmal diese besondere Tradition” haben – reichlich spät, um die Schuld nun nach Brüssel abzuwälzen.
Zweitens: Der Vertrag von Lissabon erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die EU in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreift, nicht, sondern reduziert sie eher. Wie Sie selbst schreiben, hat die EU in der Justiz- und Innenpolitik kaum neue Kompetenzen gewonnen, nur das Rechtsetzungsverfahren hat sich geändert: Wo früher Einstimmigkeit der Regierungen und keine parlamentarische Abstimmung nötig waren, ist jetzt eine qualifizierte Mehrheit der Regierungen und eine Mehrheit des Europäischen Parlaments notwendig. Alle Erfahrung aber zeigt, dass die Europaparlamentarier bei Datenschutz und Terrorbekämpfung tendenziell liberaler sind als die Regierungen im Rat – man denke nur an den biometrischen Pass (von den Regierungen unter altem Recht einstimmig beschlossen) oder an das Swift-Abkommen (von den Regierungen unter altem Recht einstimmig beschlossen, vom Parlament anschließend nach neuem Recht abgelehnt). Die Vorstellung einer liberalen deutschen Bundesregierung, die im Ministerrat munter von ihrem Vetorecht gegen vorgeschlagene Antiterrormaßnahmen Gebrauch macht, ist hübsch, war aber niemals Realität.
Drittens: Gerade weil das Europäische Parlament dem Ministerrat in Fragen der inneren Sicherheit traditionell als allzu liberal und daher unzuverlässig gilt, wurde es in den Jahren vor dem Vertrag von Lissabon einer verschärften Aufmerksamkeit unterzogen. Der Rat ließ das Parlament sich bei der Ausarbeitung innenpolitischer Richtlinien zwar immer wieder beteiligen (wozu er dem Vertrag nach nicht verpflichtet gewesen wäre), achtete aber genau darauf, dass dabei die Freiheit nicht zulasten der Sicherheit überbetont wurde. Neue Kompetenzen, so das Argument der Regierungen, könne nur ein “verantwortungsvolles” Parlament erhalten. Und die Abgeordneten (vor allem die Mehrheitsfraktionen der christdemokratischen EVP und der sozialdemokratischen SPE) spielten dabei leider allzu häufig mit – so auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Vertrag von Lissabon aber hat das Parlament nun ein verpflichtendes Mitspracherecht, es ist also von den Regierungen weniger erpressbar. Dem Selbstbewusstsein der Abgeordneten kann das nur gut tun – siehe das Swift-Abkommen.
Viertens: Im Solange-II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht es nicht darum, ob die europäische Rechtssetzung den deutschen Grundrechten genügt, sondern ob diese der europäische Grundrechtsschutz tut. Der europäische Grundrechtsschutz aber ist durch den Vertrag von Lissabon nur ausgebaut worden, insbesondere durch die Rechtsgültigkeit der neuen Grundrechtecharta. Die Bedingungen von Solange II wären erst dann nicht mehr erfüllt, wenn auch der Europäische Gerichtshof den Grundrechteschutz nicht mehr ernst nähme. Dafür aber gibt es keinerlei Anzeichen: Gerade erst hat er beispielsweise ein Urteil erlassen, dass die deutschen Datenschutzbehörden vom Einfluss der Politik unabhängiger gemacht werden müssen ( http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/datenschutz-eugh-urteil?page=all )… Und dass er die irische Klage zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie abwies, hat nichts mit Grundrechten zu tun; schließlich hatte Irland auch nicht wegen Grundrechteverletzungen, sondern wegen dem gewählten Rechtsetzungsverfahren geklagt.
Also halten wir es besser wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger und warten erst einmal ab. Dass in Zukunft viel mehr über die EU-Innenpolitik gestritten werden wird als früher, steht außer Zweifel – schließlich wird auch immer mehr Innenpolitik auf europäischer statt auf nationaler Ebene entschieden, und dafür gibt es angesichts der steigenden Bedeutung grenzüberschreitenden Terrorismus und organisierter Kriminalität auch gute Gründe. Man darf aber hoffen, dass die neue Transparenz des Ministerrats (der durch den Vertrag von Lissabon, anders als früher, nun bei Gesetzgebungsentscheidungen nicht mehr hinter verschlossenen Türen abstimmt!) und die neuen Kompetenzen des Europäischen Parlaments die demokratische Qualität der EU-Rechtssetzung verbessert wird. Für die Inhalte der EU-Richtlinien sind dann zunehmend wir europäischen Bürger, als Wähler des Europaparlaments, selbst verantwortlich. Und falls eine Richtlinie dabei doch einmal die Grundrechte verletzt, die uns durch Grundgesetz und EU-Charta zugesichert sind, dann wird es eben durch die zuständigen Gerichte, sei es BVerfG oder EuGH, kassiert – das soll ja auch auf nationaler Ebene, schon vor der Europäisierung der Innen- und Justizpolitik, von Zeit vorgekommen sein.
Beste Grüße,
Boccanegra
Antworten
Ebenfalls kein Zweifel: Mit dem Lissabon-Vertrag wurde der EU ein erheblicher Vertrauensvorschuss gegeben, ich finde es gut, dass das Bundesverfassungsgericht daran erinnert. Solange es noch kann!
Wenn wir uns die Liste der Argumente der vielgeschmähten sog. “EU-Gegner” durchlesen, drohen uns noch viel größere Demokratie-Lecks bei den Bürgerrechten bis hin zum casus belli ! Nicht denkbar? Supranationale Politik wird nicht mehr durch gewählte Positionen, sondern in zunehmendem Maße von gewieften Politprofis gesteuert, die Parteien, Räte, Fraktionen und Medien nach ihrer Pfeife tanzen lassen und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Beispiel, weitere lassen sich beliebig nennen: Swift, “Verordnungen” zur Übermittlung personenbezogener Daten im Flugverkehr, ach, der ganze vermaledeite Flugverkehr an sich: Umweltvorschriften und Subventionen, Sherrifs, Kontrollen, Abschusserlaubnis … Giftgas im Irak, Frauen im Afghanistan, hoffierte “liberale” Mullahs im Iran, Kundus … die Liste von Kontrollvakuumssen ist lang!
Die EU an sich, ihre Nomenklatura muss sich fragen lassen, in wie weit sie dieser weltweiten Erosion von Staaten und demokratischen Prinzipien, kaum sind sie einmal als Prinzip einigermaßen anerkannt, Vorschub leisten will. Ich finde, genau das Demokratiedefizit der EU zeigt, in welchem Freiraum sich inzwischen Politik wieder bewegen darf und habe so ein bisschen den Eindruck, dass sich dort wieder politische Lager zu bilden beginnen, die wir mit dem Ende des Kalten Krieges eigentlich für überwunden hielten. Nur dass die Konfliktlinie sich mit unserem heutigen politischen Verständnis nicht klar erkennen lässt.
Es fängt wieder an, der Schoß ist fruchtbar noch!
Antworten
Na ja, in Solange II (bzw. der gesamten „Solange“-Rechtsprechung) geht es in der Tat primär nicht um die Vereinbarkeit der europäischen Rechtssetzung mit nationalen Grundrechten, sondern um die Rolle des EuGH als Garant für eine (nunmehr:) unionsrechtliche Gewährleistung eines Standards, der den deutschen Grundrechten im wesentlichen gleichzuachten ist. Es heißt zwar in Solange II:
„Solange die Europäische Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das BVerfG seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 I GG sind somit unzulässig.“ (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073339.html )
Das Unionsrecht kennt diverse Klagemöglichkeiten zum EuGH, wenn europäische Gesetze Grundrechte verletzen sollten, die mit Lissabon zusätzlich erweitert wurden, und solange der EuGH sich als zuverlässiges und bürgerrechtefreundliches Gericht erweist, ist nicht von einem dramatischen Absinken des Grundrechtsstandards auszugehen. Ich sehe eigentlich auch nicht, weshalb das der Fall sein sollte; das oben verlinkte, aktuelle Urteil betreffend Datenschutz geht über das deutsche bisherige Schutzniveau sogar deutlich hinaus, wenn nunmehr eine „völlige Unabhängigkeit“ nationaler Datenschutzbeauftragter für den nichtöffentlichen Bereich gefordert wird. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hätte selbstverständlich auch wegen Bedenken in Bezug auf mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen geklagt werden können.
Das BVerfG behält sich zwar eine „Identitätskontrolle“ vor in Bezug auf sogenannte „ausbrechende Rechtsakte“ (die mangels einer übertragenen Kompetenz nicht hätten erlassen werden dürfen) und übt seine Jurisdiktion (seit dem Maastricht-Urteil) in einem „Kooperationsverhältnis“ zum EuGH aus, das sich auf eine Überwachung der Einhaltung des Mindeststandards beschränkt, mit dem Argument, dass supranationale Hoheitsakte die auf dem Gebiet der Bundesrepublik lebenden Menschen berühren bzw. verletzen, deren Schutz quasi ureigenste „Aufgabe“ des BVerfG sei. Das ist erst einmal ja nichts Schlechtes, sondern erfreulicher Ausdruck von Verantwortung, die man nicht vollkommen abwandern hat lassen, vielmehr im Rahmen eines „Ausübungsverzichts“ lediglich zurückgenommen wahrnimmt. In der Praxis stellt sich das Verhältnis zum EuGH (gerade, was die „ausbrechenden Rechtsakte“ betrifft) deutlich entspannter dar bzw. es war bisher so.
Wahr ist zwar, dass im Lissabon-Urteil mehr Misstrauen dem EuGH gegenüber anklingt, man den Eindruck hat, dass das BVerfG gerade die Vergemeinschaftung von PJZS nur ungern hingenommen hat und nicht, quasi „ausgleichend“ die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments gewürdigt hat. Aus europarechtsfreundlicher Sicht gibt es sozusagen „schönere“ Urteile mit einem hoffnungsvolleren Unterton; von einer „lebendigen Demokratie“ etwa spricht das Maastricht-Urteil. Aber das sind eigentlich eher politische Komponenten bzw. Bewertungen, die nicht primär Bestandteil eines Urteils sein müssen und um die man sich keine Sorgen machen muss, solange auf der politischen Bühne glaubwürdig und engagiert für eine Stärkung des Europäischen Parlaments eingetreten wird und erzielte Verbesserungen seiner demokratischen Legitimität auch entsprechend gewürdigt werden, wie etwa Frau Leutheusser-Schnarrenberger es tut.
Und ob das Lissabon-Urteil tatsächlich langfristige Spannungen im Verhältnis zum EuGH bewirken wird, steht auf einem anderen Blatt; es gibt eigentlich keinen Grund, per se von einer anhaltenden Verschlechterung auszugehen. Die früheren Einschätzungen sind ja nicht hinfällig, sondern müssen sich in der Praxis vielleicht nur neu erweisen. Im Idealfall gestaltet sich das Verhältnis zueinander kooperativ, einander ergänzend und nicht als Gegeneinander, im Sinne eines für den Einzelnen effektiven Grundrechtsschutzes, den sowohl die nationalen als auch die europäischen Grundrechte vermitteln.
Viele Grüße,
Solange
Antworten
Noch ein kleiner Nachtrag: Man sollte auch nicht vergessen, dass das Bundesverfassungsgericht sich ja eben nicht zu der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie der EU geäußert hat, sondern zu dem vom Deutschen Bundestag erlassenen Gesetz, mit dem diese Richtlinie umgesetzt wurde. Nicht die europäische Richtlinie war mit dem Grundgesetz unvereinbar, sondern nur die deutsche Umsetzung (und ein “ausbrechender Rechtsakt” lag ohnehin nicht vor). Wegen der Grundrechtekonformität der Richtlinie selbst hatte es überhaupt keine Klage gegeben – weder vor dem BVerfG noch vor dem (nach der Solange-II-Doktrin zuständigen) EuGH.
Dass die EU-Justizkommissarin Viviane Reding (und nicht, wie hier behauptet, Cecilia Malmström – die ist nur für Innenpolitik zuständig!) nach dem Urteil dennoch eine Überarbeitung der Richtlinie ankündigte, ist also eher als ein Zeichen besonderer Rücksichtnahme der EU-Kommission auf die Befindlichkeiten in Deutschland zu deuten – genau das Gegenteil des hier diagnostizierten “mangelnden Gefühls der EU für Bürgerrechte”.
Grüße,
Boccanegra
Antworten
Hoppla, Korrektur zur Korrektur: Nach Viviane Reding hat sich inzwischen tatsächlich auch Cecilia Malmström zur Überarbeitung der Richtlinie zu Wort gemeldet. Anscheinend verfolgen die beiden Kommissarinnen da das gleiche Ziel.
Antworten
Herr Bittner, ich würde ja gerne Ihren Artikel mit der Realität in Einklang bringen, nur schaffe ich es einfach nicht.
So einfach lassen Sie sich anscheinend nicht von der Realität beeindrucken, oder? Man könnte meinen, das Parlament hätte in den letzten Wochen nichts mit dem SWIFT oder dem ACTA Abkommen zu tun gehabt wenn man Ihre Zeilen liest. Sie haben sich auch nicht die Mühe gemacht den offensichtlichen Widerspruch Ihrer Thesen der bösen grundrechtsvernichtenden EU mit dem derzeitigen Verhalten des EPs auch nur Ansatzweise in Einklang zu bringen.
Eines Ihrer Argumente war auch, dass das EP zugestimmt hat weil es “geschmeichelt” war, dass man dieses eine Verfahren da genutzt hat bei dem es mitentscheidet. Laut Ihnen wird es mit Lissabon ja alles nur noch schlimmer. Wird es? Mit Lissabon ist es egal, welches Verfahren sich der Rat aus den Fingern saugt, anders als früher wird das EP nicht umgehbar sein, somit muss es eben ganz und gar nicht mehr gute Mine zum bösen Spiel machen und alles was seit Dezember passiert ist macht es auch ziemlich stark deutlich, dass diese Zeiten in denen es das tat nun wirklich vorbei sind.
Also einmal kurz zusammengefasst wie sich die Lage wirklich darstellt seit Lissabon: EU Recht unterliegt genauso verbindlich der Menschenrechtscharta wie nationales deutsches Recht. Das EP entscheidet voll mit, mit der Möglichkeit zu jeglichen Abänderungen als auch einem schlichten Veto. Die Wähler können sehr wohl die Entscheidungen des EPs beeinflussen. Es ist nur schwer verkennbar gewesen, dass den Konservativen im EP deutlich weniger an Bürgerrechten liegt als den anderen Fraktionen.
Wenn ich das in Betracht ziehe, scheinen es nicht wirklich die Bürgerrechte sein zu können, um die es Ihnen wirklich geht, denn offensichtlich, sind die checks and balances auf EU Ebene keineswegs so inferior wie Sie behaupten. Nein worum es Ihnen scheinbar wirklich geht ist die Vision des Europas der Vaterländer. Die Souveränität der Nationalstaaten darf in keiner Weise eingeschränkt werden, auch wenn die Realität der modernen Welt auch ganz ohne EU schon längst eine ganz andere ist und selbst wenn gerade jene EU der Politik wieder über Einfluss auf viele Dinge verhilft der auf nationaler Ebene selbst bei EU Austritt schon längst verloren ist.
Ich weiß auch nicht ob es Absicht ist oder einfach nur nicht durchdacht. Mit Ihrer Drohung dass das BVG Vertragsbruch begehen soll und versuchen soll das europäische Rechtssystem in die Luft zu jagen womit unweigerlich die ganze EU hochgeht reihen Sie sich eigentlich in eine Reihe von etablierten EU Skeptikern wenn nicht sogar EU-phoben Leuten ein.
Seien wir doch einen Moment realistisch. Sollte Deutschland versuchen das europäische Rechtssystem zu zerstören (und das Recht jegliches EU Recht wenn es sich ein nationales Gericht nur stark genug einbildet auf nationaler Ebene aushebeln zu können ist genau das), betreibt die die Bundesrepublik nichts anderes als den eigenen Austritt aus der EU vorzubereiten. Entweder das oder wenn es sich dagegen verwehrt eben einen Rauswurf. Denn eines ist klar, Deutschland ist wichtig für die EU, aber wenn die EU die Wahl hat entweder zuzuschauen wie es in die Luft gesprengt wird, wird es wohl vorziehen sich eher den Fuß abzuhacken als in die Luft zu gehen.
Deutschland hat die Rechtshoheit über nationales Recht, der EUGH die letztliche Rechtshoheit über EU Recht. Sollte Deutschland dagegen verstoßen (und dem EUGH diese Kompetenz abstrittig zu machen gehört in diese Kategorie) begeht es Vertragsbruch und dieses Paradoxon kann nur dann gelöst werden wenn Deutschland entweder den Vertragsbruch beendet oder den europäischen Rechtsraum verlässt.
PS: Die EU ist vielmehr eine supranationale Ebene als eine internationale aber es verwundert mich nicht, dass Sie das womöglich anders sehen.
Antworten