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Fahrräder fallen unters Dienstwagenprivileg

 

© Leaserad

Die Finanzminister der Länder haben entschieden: Das Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Für Anbieter von Fahrradflotten ist das ein Durchbruch.

Seit Jahrzehnten subventioniert der Staat Dienstwagen. Für jedes Fahrzeug im Fuhrpark kann der Arbeitgeber den Kredit oder die Leasingrate steuerlich absetzen. Nutzen Mitarbeiter den Dienstwagen regelmäßig für private Zwecke, müssen sie lediglich ein Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Das ist ein großer Markt. Laut Kraftfahrtbundesamt waren fast 60 Prozent der in 2011 neu zugelassenen Pkws gewerblich.

Ulrich Prediger und Holger Tumat wollten dieses Modell auch auf ihre Fahrzeugflotte übertragen. Die Geschäftsführer von Leaserad vermieten Fahrradflotten mit und ohne Motor an Unternehmen – ZEIT ONLINE berichtete. Aber bislang stießen Prediger und Tumat stets auf Hindernisse. Das Wirtschafts- und das Finanzministerium lehnten ab, und im Sommer scheiterte eine Gesetzesinitiative im Bundesrat.

Jetzt haben die Finanzminister der Länder beschlossen, Fahrräder und Elektrofahrräder wie Dienstwagen zu behandeln. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstrad zur Verfügung, muss dieser ein Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Der genaue Wortlaut des Beschlusses steht hier. Der Erlass gilt rückwirkend für das Jahr 2012.