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Kennzeichnung von Fisch: von wegen Frischfisch

 

© Peter Parks /AFP/GettyImages
© Peter Parks /AFP/GettyImages

Das EU-Parlament hat vergangene Woche einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz beim Fischkauf getan –  aber sorry: So richtig reicht das nicht aus. Am Freitag verabschiedete das Parlament in erster Lesung den Stevenson-Bericht. Er ist ein kompliziertes Dokument, es geht um die Organisation der Märkte, die Förderung von regionalen Erzeugergenossenschaften und und und. Aber er enthält auch einen Abschnitt über die bessere Kennzeichnung von Fischereiprodukten.

Der zuständige Berichterstatter, der Schotte Struan Stevenson, schwärmte vergangene Woche, dass zukünftig auf jeder Fischpackung stehen werde, wo der Fisch gefangen wurde und wann er angelandet wurde:

„Consumers will also benefit from new requirements that will require producers to provide enhanced information on their product labels, such as date-of-landing for fresh fish products.“

Nun gibt es aber in der Fischereiwelt zwei unterschiedliche Zeitrechnungen. Es gibt das Fangdatum und es gibt das Anlandedatum. Die beiden können manchmal um Wochen auseinanderliegen. Große Trawler fahren ja nicht jeden Abend wieder zurück in den Hafen und landen ihren Fang an, sondern verbringen manchmal Wochen auf See. Sie frieren den Fisch ein und bringen ihn erst später an Land.

Wann der Fisch nun tatsächlich aus dem Meer gezogen wurde, das erfährt der Verbraucher auch zukünftig nicht. Dass das Anladedatum und nicht das Fangdatum verpflichtend auf der Packung stehen soll, ist wohl eine entscheidende Bedingung, damit der Ministerrat dem Gesetzesentwurf zustimmen wird. (Freiwillig dürfen Unternehmen allerdings natürlich das Fangdatum angeben.) Verarbeitete Produkte wie Thunfisch in Dosen sind von den Kennzeichungspflichten übrigens ausgenommen. Hier erfährt der Käufer auch zukünftig noch nicht einmal das Fanggebiet.

Zwei Anmerkungen noch dazu:

1. Nach Informationen der Grünen-Fraktion im EU-Parlament zahlt die EU Subventionen, damit Fisch nach der Anladung gelagert werden kann, wenn der Marktpreis zu niedrig ist und einen bestimmten Schwellenpreis unterschreitet. Eine solche klassische Marktintervention ist natürlich total absurd, weil eine solche Zahlung das Preissignal komplett aushebelt. Da lohnt es sich, einmal nachzuhaken.

2. Ab wann ist eigentlich der Konsument überfordert von zu vielen Informationen? Auf dem zukünftigen Label soll das besagte Anlandedatum stehen, das Fanggebiet, die Fangart und der Flaggenstaat des Schiffes. Aber wer kann diese Informationen wirklich richtig einordnen und bewerten? Sollte ich einen Fisch kaufen, der von Fischern auf einem Schiff gefangen wurde, das in Ecuador registriert wurde, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen? Hilft das dem Konsumenten in irgendeinerweise? Ich bezweifele das.