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Handelskammer

Kammer so nicht machen

 

Die Handelskammer hat laut Verwaltungsgericht zu hohe Mitgliedsbeiträge kassiert und reagiert darauf mit Trotz. Unangemessen! Es ist Zeit für eine Charmeoffensive.

Ob 23.752 Euro und 8 Cent nun viel oder wenig Geld sind, hängt davon ab, wen man fragt. Und auch davon, ob man das Geld bekommt oder abgeben muss. Da kann man sich schon mal uneins sein. In diesem Fall handelt es sich um die Summe der Mitgliedsbeiträge, die die Hamburger Handelskammer einem Unternehmen in den Jahren 2010 und 2013 abgenommen hat.

Zu Unrecht. So sieht es das Hamburger Verwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil.

Für das Unternehmen, das gegen die Beitragsbescheide der Kammer geklagt hat, sind rund 24.000 Euro wohl eine ordentliche Summe. Für eine so große Institution wie die Hamburger Handelskammer, deren Geschäftsführer jedes Jahr das Zwanzigfache verdient, dürften sie eher unter dem Begriff Peanuts laufen. Trotzdem stellt das Urteil die mächtige Handelskammer nun ziemlich grundlegend infrage. Mal wieder. Und dieses Mal ist die Lage richtig vertrackt.

Infrage gestellt wurde die Kammer in letzter Zeit genug: Von rebellischen Mitgliedern, die mit ihrem Bündnis Die Kammer sind Wir mehr Transparenz und Mitbestimmung fordern. Aber auch von den Gerichten. Erst Ende des vergangenen Jahres haben Richter die ausufernde politische Einmischung der Kammer in die Kampagne zum Netzerückkauf gerügt.

Eines der Hauptargumente der Kritiker gegen alle möglichen Handlungen der Kammer ist der Kammerzwang: Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, in einer Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer Mitglied zu sein und dafür Beiträge zu bezahlen. Das ist insofern sinnvoll, als die Kammern auch wichtige öffentliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel die Prüfungen der dualen Ausbildung.

Trotzdem ärgert es viele Unternehmer. Besonders wenn die Kammer von diesem Zwangsgeld politische Feldzüge bezahlt, mit denen sie nicht einverstanden sind. Oder mit dem Geld ein kleines Vermögen anhäuft, wie im aktuellen Fall.

In den Jahren 2010 und 2013 hat die Kammer Millionengewinne gemacht. Doch sie darf das eingenommene Geld nicht einfach für schlechte Zeiten in den Sparstrumpf stecken. Stattdessen müssen Zweck und Höhe der Rücklagen genau bestimmt und vor allem angemessen sein. Das konnten die Hamburger Richter jedoch nicht erkennen. Sie erklärten die Beiträge deshalb für zu hoch bemessen und die Wirtschaftspläne der Kammer für nichtig.

Die Reaktion der Handelskammer? Sie will Berufung einlegen. Womöglich schon aus Trotz. Schließlich gehörte der Kampf gegen die hohen Rücklagen zu den zentralen Forderungen, mit denen die Kammerrebellen das Plenum der altehrwürdigen Institution eroberten. Außerdem stellt die Gerichtsentscheidung nicht nur die Finanzierung der Kammer infrage, sondern beinhaltet auch erheblichen politischen Sprengstoff.

Die Kammer befindet sich in einer Zwickmühle: Tut sie nichts, könnten alle Mitglieder, die ihre Bescheide angefochten haben, nun ihre Beiträge zurückfordern. Das wäre aufwendig und teuer. Vor allem würde die Kammer damit aber diejenigen vor den Kopf stoßen, die bislang klaglos gezahlt, also den Kurs der Handelskammer unterstützt haben. Der Dank für ihre Solidarität wäre, dass sie im Vergleich zu rebellischen Beitrags-Boykottierern am Ende schlechter wegkämen. Die Sache ist hochgefährlich für den ohnehin brüchigen inneren Frieden der Kammer.

Nur: Das Urteil anzufechten ist auch keine gute Lösung. Zum einen sind die Erfolgsaussichten gering. In den letzten Jahren haben die Richter, auch in höchster Instanz, zunehmend zugunsten der Reformer geurteilt. Zum anderen bestätigt es die gefühlte Arroganz einer Großorganisation, deren Mitglieder nicht austreten können. Man stelle sich vor, der Alpenverein oder eine Krankenkasse würde sich weigern, zu viel gezahlte Beiträge zurückzuerstatten.

Bockigkeit hilft jedenfalls nur den Kammergegnern, deren Selbstbewusstsein mit jedem Urteil steigt: Ein Hamburger Unternehmer behauptet auf Facebook schon, der Kammerzwang verstoße gegen die Menschenrechte. Das ist natürlich übertrieben. Wahr ist allerdings, dass die Kammer gerade wegen des Zwangs sehr sorgsam mit den Beiträgen ihrer Mitglieder umgehen muss.

Eine souveräne Lösung wäre daher, das Urteil anzuerkennen und die zu viel gezahlten Beiträge zurückzuerstatten – und zwar allen Unternehmen. Oder ihnen zumindest einen Teil der Summe zurück zu überweisen. Als Signal. Sowohl an die braven Zahler als auch an die erbitterten Kritiker. Die Kammer könnte damit zeigen: Seht her, wir haben verstanden, uns kann man vertrauen.

Andere öffentliche Körperschaften, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, haben es bereits vorgemacht. Die Höhe der Rückzahlung war kaum der Rede wert, trotzdem war sie eine prima Marketingaktion.

Die könnte auch die Handelskammer gebrauchen. Zugegeben, die Sache wäre nicht günstig. Aber das waren die Mitgliedsbeiträge für die Unternehmer bislang ja auch nicht.