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Ist Karlsruhe biased?

 

Am Dienstag beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht die Anhörung zu den Anleihekäufen der EZB. Dass sich die deutschen Richter damit befassen, ist legitim – man muss aus meiner Sicht das Grundgesetz so interpretieren, dass auch in internationalen Verbünden jede Staatsgewalt vom deutschen Volk ausgeht. Insofern kann es für europäische Institutionen keine Blankovollmacht geben, ihr Handeln muss sich aus deutschen Verfassungsgrundsätzen ableiten lassen. Man kann sich andere Legitimationsstränge vorstellen, aber dann muss man eben das Grundgesetz ändern.

Der Skandal ist die Liste der Sachverständigen: Hans-Werner Sinn, Kai Konrad, Harald Uhlig, Franz-Christoph Zeitler, Clemens Fuest – alles bekannte Kritiker des Anleiheprogramms. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Sinn, Konrad, Uhlig und Fuest sind renommierte Ökonomen und auf ihren Fachgebieten Koryphäen.

Der Punkt ist: Die Ökonomie ist keine exakte Wissenschaft, wer diese Liste zusammengestellt hat, wollte das Programm diskreditieren. Dazu kommt, dass Zeitler kein Ökonom ist und bei der Bundesbank nicht unbedingt als Experte für europäische Geldpolitik aufgefallen war.

Offensichtlich haben die Richter bemerkt, dass sie es übertrieben haben und so wurde Marcel Fratzscher vom DIW nachnominiert. Aber es bleibt dabei: Mit einem fairen, ausgeglichenen Verfahren hat diese Anhörung nichts zu tun.