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Ein Schuldenschnitt ist ein Schuldenschnitt

 

Die Erfahrung lehrt: Immer wenn Politiker sprachlich kreativ werden, ist irgendetwas faul. So verhält sich das auch beim Thema Schuldenschnitt. Einen solchen werde es für Griechenland nicht geben, hat Angela Merkel immer wieder gesagt. Jetzt will man doch darüber reden. Wie das zusammenpasst? Man muss einfach die passende Definition des Begriffs heranziehen.

Die gängige Definition eines Schuldenschnitts ist die Streichung eines Teils des Nominalbetrags der Verbindlichkeiten: Ich muss meinem Nachbarn in einem Jahr 1.000 Euro zurückbezahlen und er sieht, dass ich mir das nicht leisten kann und gibt sich mit 500 Euro zufrieden.

Einen solchen Schuldenschnitt hat Merkel ausgeschlossen. Und er wäre rechtlich auch in der Tat schwierig umzusetzen, denn das deutsche Haushaltsrecht sieht so etwas nicht vor und die europäischen Verträge möglicherweise auch nicht (wobei es wahrscheinlich immer ein paar clevere Juristen gibt, die einen Ausweg finden).

Die Schuldenlast lässt sich aber auch noch auf einem anderen Weg senken. Man könnte zum Beispiel die Zinsen senken oder die Rückzahlungsfristen in die Zukunft verschieben. Ich muss meinem Nachbarn also weiter 1.000 Euro zurückzahlen, aber vielleicht erst in zwei Jahren statt in einem Jahr.

Der Vorteil: Rechtlich ist das weniger problematisch, denn die Forderung bleibt ja bestehen und wird nicht angetastet. Ökonomisch betrachtet allerdings handelt es sich auch bei solchen Maßnahmen um einen Schuldenschnitt. Wenn die Schuld später beglichen wird, hat der Gläubiger Nachteile, weil die Inflation einen Teil des Wertes der Forderung auffrisst, und weil er erst später über das Geld verfügen kann und damit Opportunitätskosten anfallen (er hätte ja mit dem Geld etwas anderes anstellen können). Und der Schuldner hat genau aus diesem Grund Vorteile.

Würde beispielsweise die Rückzahlung der 1.000 Euro ins Unendliche verschoben, dann hat mein Nachbar – einen Zins von null angenommen – auf dem Papier eine Forderung gegen mich, aber tatsächlich bringt ihm diese Forderung wenig und mich stört sie nicht. Ökonomisch werden die Verluste (aus Sicht des Gläubigers) durch die Ermittlung des Barwerts der Schuld – also des abgezinsten Werts aller Zahlungsströme – ermittelt.

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Eine Verlängerung der Kreditlaufzeiten senkt in der Regel den Barwert der Schuld. Der Thinktank Bruegel hat die verschiedenen Varianten für den Fall Griechenland durchgerechnet. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Barwert um bis zu 17 Prozent senken lässt, ohne den Nominalwert anzutasten.

Aber wie auch immer: Schuldenschnitt ist Schuldenschnitt.