Scharia in Frankfurt

Von 21. März 2007 um 18:39 Uhr

Kulturelle Sensibilität ist eine tolle Sache. Völlig zu Recht wird immer wieder gefordert, interkulturelle Kompetenz gehöre in einer Einwanderungsgesellschaft zum guten Ton.
Aber die Rücksichtnahme auf (echte oder vermeintliche) kulturelle Besonderheiten kann sich auch als eine besonders subtile Form von Diskriminierung erweisen.

Dies hier ist so ein Fall: Eine Frankfurter Richterin hat einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung die vorzeitige Scheidung von ihrem Mann – ebenfalls marrokkanischer Herkunft – verweigert. Begründung: “Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB.” Die Richterin erläutert ihre eigenwillige Ansicht damit, dass beide Beteiligten aus dem “marokkanischen Kulturkreis” stammen, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann ein Züchtigungsrecht gegenüber der Frau ausübe.

Die Richterin argumentiert mit dem Koran, in dem das Züchtigungsrecht des Mannes begründet sei (Sure 4, 34). Das ist zwar sachlich richtig, aber für ein Verfahren auf deutschem Boden und nach deutschem Recht total irrelevant.

Das ist alles so haarsträubend, dass man gar nicht weiss, wo anfangen.
Erstens: Die Klägerin ist Deutsche (hier geboren und aufgewachsen), eventuelle Bräuche im “marokkanischen Kulturkreis” ihrer Eltern oder Verwandten sind für ihren Fall nicht maßgeblich. Ihr Mann hat sie schwer misshandelt und bedroht, so dass selbst die betreffende Richterin ein Näherungsverbot gegen ihn verhängte.

Zweitens: Wäre sie nicht Deutsche, hätte sie trotzdem ein Recht auf den Schutz durch deutsche Gesetze. Warum sonst hätten Feministinnen so lange für die Aufnahme sexueller Verfolgung als Asylgrund gekämpft? “Geschlechtsspezifische Verfolgung” ist im Zuwanderungsgesetz als besonderer Schutzgrund benannt.

Drittens: Die Kulturkreis-Argumentation der Richterin, die sich so wissend aufspreizt, ist in Wahrheit ein Zeichen von Ignoranz. Sie läuft im Grunde auf die Herablassung heraus, die früher gegenüber unseren hiesigen Unterschichten in Sprüchen wie “Pack schlägt sich, Pack verträgt sich” zum Ausdruck kam.
Marokko hat vor Jahren nämlich das Familienrecht auf eine für die islamische Welt umstürzende Weise verändert (langer Bericht von Michael Thumann hier). Das Heiratsalter wurde auf 18 heraufgesetzt. Gewalt in der Ehe ist strafbar. Frauen haben in Marokko ein Recht auf Scheidung, auf das Sorgerecht für die Kinder und auf Unterhalt.
Das tut für den Fall, wie gesagt, eigentlich nichts zur Sache, weil unsere Rechtsgrundlage das BGB und nicht eine hergebrachte Auslegung der Scharia ist, die selbst Marokko hinter sich zu lassen bemüht ist. Es zeigt aber, wes Geistes die Kulturrelativisten sind, die für jeden Rückstand immer ein kulturelles Argument finden, wie in diesem Fall die Frankfurter Richterin.
Sie machen, ob sie es wissen oder nicht, mit den Fundamentalisten gemeinsame Sache. Sie sind genauso schlimme Feinde jeden humanen Fortschritts wie jene, weil auch sie sich Kulturen als statische Blöcke vorstellen, an die man nicht rühren darf.

Leser-Kommentare
  1. 9.

    Also zunächst mal: es gab tatsächlich eine Zeit lang selbst bei Ehrenmorden in vor allem türkischstämmigen Familien die Rechtsprechungslinie des BGH, dass der kulturelle Hintergrund zumindest strafmildernd zu berücksichtigen sei. Nur hat der BGH diese Rechtsprechung zum Glück aufgegeben. Jetzt aus allen Wolken zu fallen und sich unwissender Weise allein über diese Frankfurter Richterin aufzuregen geht auch fehl. Schreibt lieber euren Bundestagsabgeordneten als euch jetzt kurz zu echauffieren, bis das nächste tagespolitische Geschehen eurer Mittagspausenthema wird.

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    • 21. März 2007 um 20:24 Uhr
    • G. Heim
  2. 10.

    Vor nicht allzu langer Zeit – in einem der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte – gab es einen Volksgerichtshof, der nicht dem Recht und dem Gesetz verpflichtet war, sondern als willfähriger Vollstrecker allein der Durchsetzung des Führerwillens und des sog. gesunden Volksempfindens diente. Dieses Terrorinstrument schimpfte sich zwar “Gericht”. Es fehlte ihm jedoch eine ganz grundlegende Eigenschaft: die richterliche Unabhängigkeit, die in unserem freiheitlichen Rechtsstaat angesichts der geschichtlichen Erfahrungen aus guten Gründen durch Art. 97 GG verfassungsrechtlich geschützt ist. Rechtsprechende Gewalt sollte nach dem Willen des Grundgesetzes nie wieder von politischen Meinungen oder Vorgaben abhängig sein.

    Deshalb genießt heute jeder Richter mit dem sog. Spruchrichterprivileg volle richterliche Unabhängigkeit. Die einzige Grenze ist die der Rechtsbeugung. Das heißt nicht, dass sich ein Richter nicht der deutlichen, auch wütenden Kritik an seinen Entscheidungen stellen müsste. Auch diese Kritik ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat notwendig. Die absolute Grenze ist allerdings dann erreicht, wenn ein Richterspruch, dem man den Vorwurf der Rechtsbeugung nicht machen kann, disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen haben soll. Denn dann sind wir nicht mehr weit von einer “Rechtsprechung” entfernt, die aus Angst vor dem gesunden Volksempfinden wie im Dritten Reich wieder nur dem politischen Willen dient.

    Das sollten jene beherzigen, die wie einige Mitstreiter hier, nach disziplinarischen Konsequenzen für die Richterin schreien. Es sei ihnen verziehen, da sie es als juristische Laien offenbar nicht besser wissen.

    Unverzeihlich ist es allerdings, wenn ein SPD-Bundespolitiker wie Wiefelspütz, ein ehemaliger Verwaltungsrichter, der es als ehemaliger Verwaltungsrichter eigentlich besser wissen müsste und sich auf Grund seiner Äußerungen im vorliegenden Fall als Richter selbst disqualifiziert, bereit ist, das verfassungsrechtlich geschütze Gut der richterlichen Unabhängigkeit auf dem Altar seines populistischen Gezeteres nach disziplinarrechtlichen Konsequenzen für die Richterin zu opfern.

    Es ist im vorliegenden Fall folgendes festzustellen:

    Es gibt einen marokkanischen Ehemann, der seine Frau schlägt.

    Es gibt eine Richterin, die das als von dem muslimischen Kulturkreis gedeckt eingestuft hat.

    Es gibt unzählige Geiferer, die nach persönlichen Konsequenzen für die Richterin schreien, obwohl das eklatant verfassungswidrig wäre.

    Es gibt Politiker wie Wiefelspütz, die auf den Zug des gesunden Volksempfindens aufspringen und die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt zur Disposition von Disziplinarmaßnahmen stellen wollen.

    Das, und zwar all das, ist in höchstem Maße verwerflich und verachtenswert.

    Schließlich gibt es aber – als einzigen Lichtblick – auch noch eine rechtsprechende Gewalt, die ohne Gezeter und Geschrei und (hoffentlich) ohne den Blick auf´s gesunde Volksempfinden die betreffende Richterin auf Antrag ihrer Prozessbevollmächtigen für befangen erklärt und ihr den Fall weggenommen hat. Daran erkennt man das einzig Wichtige: Die unabhängige Rechtsprechende Gewalt funktioniert, mag im Einzelfall eines seiner Mitglieder – wie hier – auch einmal hanebüchenen Unsinn judizieren.

    Auf das gesunde Volksempfinden und auf politische Demagogen wie Wiefelspütz nimmt diese Dritte Gewalt glücklicherweise keine Rücksicht. Und das wird hoffentlich auch so bleiben!

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    • 21. März 2007 um 20:26 Uhr
    • Prawda
  3. 11.

    Demnach sind also in Deutschland geborene Frauen, die sich mit islamischen Fundamentalisten verheiraten, ganz schlecht dran. Ich meine, das wussten wir ja immer schon, aber dass sich unsere Grundrechte und Gesetze derart verbiegen lassen, wussten wir noch nicht. Da kommt dann ja noch einiges auf uns zu.

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    • 21. März 2007 um 20:29 Uhr
    • eckhard
  4. 12.

    Der Sturm der Entrüstung sollte weitergehen und sich nicht ausschließlich an der inakzeptablen Entscheidung der Richterin festmachen.
    Der Koran beschreibt nun mal in K 4,34 die Überlegenheit des Mannes über der Frau als von Gott gegeben und die Züchtigungsmöglichkeit bei Widerspenstigkeit: „-warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlaget sie“. Beides ist von allen Kommentatoren des Koran nicht in Frage gestellt. Die Unterschiede zwischen Fundamentalisten, Traditionalisten und modernen Kommentatoren zeigen sich nur in den Mitteln zur Züchtigung. Es zeugt von Blindheit anzunehmen, dass in Deutschland lebende gläubige Muslime diesen Auslegungen ihrer Heiligen Schrift nicht nachkommen würden (siehe Ehrenmorde). Insofern verlangt eine ehrliche Auseinandersetzung über diesen Vorfall vielmehr eine Auseinandersetzung mit ihrer Ursache, dem Koran. Den Mut zu dieser Diskussion vermisse ich bei fast allen Entrüsteten.

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    • 21. März 2007 um 20:32 Uhr
    • Peter
  5. 13.

    woher Mann und Frau stammen, ist völlig unerheblich. Es geht um das höchste Rechtsgut und das sind die Menschenrechte und die sind durch dieses Urteil verletzt, nein schwerst geschädigt. Möchte die Richterin selbst so be-urteilt werden?

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    • 21. März 2007 um 20:32 Uhr
    • Peter-Michael
  6. 14.

    [...] Nachtrag: Ein Kommentar dazu von Jörg Lau [...]

    Antworten

  7. 15.

    es sei mir (jurist, tätigkeitsschwerpunkt familienrecht) die folgende bemerkung gestattet:

    kann es sein, dass die familienrichterin im vorliegenden fall missverstanden wurde?

    kann es sein, dass sie zum ausdruck bringen wollte – was ich voll unterstütze -:

    mädchen, du bist freiwillig (!) muslima geworden, hast freiwillig (!) einen arabischen muslim geheiratet, stellst dich also – arrogant wie ihr muslime nun einmal seid – über alle andersgläubigen monotheisten, über alle polytheisten und über alle aufgeklärten mündigen bürger (auch genannt atheisten & agnostiker) sowieso, indem du sie als dhimmi und mushrikin und kafirin beschimpfst; du anerkennst qur’an und sunna als für dich verbindliche rechtsquellen und bringst damit ua zum ausdruck, dass schwule sünder sind, die in die öfen (auch genannt: hölle) gehören, dass maler und fotografen sünder sind, wenn sie die “beseelte” natur abbilden, dass vergnügen und freizügigkeit und freiheit und kreativität und selbständigkeit werkzeuge des teufels sind… ist es nicht so?

    tja, dann musst du auch mit der klaren anweisung in surat an-nisa klarkommen, denn da heisst es in ayat 34:

    “und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im ehebett und schlagt sie!” (übersetzg paret).

    kurz: du dumme kuh bist selbst schuld und musst damit leben, dass muslim sein nicht nur bedeutet, der hochwertigsten politischen ideologie (genannt: religion) anzugehören, sondern dass es auch bedeutet, hin und wieder vom über hochwertigeren ehemann so richtig schön einen in die fresse zu bekommen.

    könnte sie das gemeint haben? dann stehe ich zu 100 % hinter ihr.

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    • 21. März 2007 um 20:54 Uhr
    • laertes
  8. 16.

    Kein Grund zur Panik! Der Fall wurde zum Glück ihr bereits entzogen:
    http://www.zeit.de/online/2007/12/richterin-skandal

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    • 21. März 2007 um 21:07 Uhr
    • docaffi
  9. Kommentar zum Thema

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