Sixt antwortet auf Diskriminierungsvorwürfe

Von 11. November 2009 um 17:22 Uhr

Soeben errreicht mich über Konstantin Sixt folgende Stellungnahme der SIXT AG zu den auf der “Achse des Guten” erhobenen Vorwürfen, ein türkischer Kunde sei beim Versuch ein Auto zu leihen diskriminiert worden:

“Stellungnahme der Sixt AG
Sixt ist als internationaler Mobilitätsdienstleister in mehr als 100 Ländern weltweit tätig. Wir sind ein weltoffenes Unternehmen, das seinen Erfolg dem Vertrauen von Kunden auf der ganzen Welt verdankt. Auch die mehr als 3.000 Mitarbeiter von Sixt gehören vielfältigen Nationalitäten und Kulturen an. Seit vielen Jahren sind Toleranz und Respekt gelebte und prägende Bestandteile unserer Unternehmenskultur.


Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistungen allen Kunden ungeachtet ihrer nationalen Herkunft an. In der Autovermietung folgen wir dabei der branchenüblichen Regelung, wonach Kunden zur Anmietung eines Fahrzeugs einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.


In aller Regel handelt es sich dabei um Dokumente aus einem Land.
An einer Vermietstation von Sixt hat ein türkischer Kunde bei der Fahrzeuganmietung nicht Dokumente eines einzigen Landes, sondern einen deutschen Führerschein und einen türkischen Personalausweis vorgelegt. Diese ungewöhnliche Kombination hat bei unseren Mitarbeitern Verwunderung ausgelöst. Dennoch hätte der Kunde auf dieser Basis selbstverständlich ein Sixt-Fahrzeug erhalten müssen. Unsere Mitarbeiter haben in dieser Situation falsch und unangemessen reagiert und dem Kunden kein Fahrzeug übergeben. Daraus sind dem Kunden erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden. Wir bedauern diesen Vorfall sehr und haben uns bei dem Kunden in aller Form entschuldigt.


Zugleich weist Sixt mit Nachdruck den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Diese Unterstellung entbehrt nicht nur im vorliegenden Fall, sondern in allen anderen Geschäftsabläufen von Sixt jeder Grundlage.”

Kategorien: Debatte, Integration, Türkei
Leser-Kommentare
  1. 17.

    Das Bild des besagten Türken in diesem Artikel passt vollends auf mich (bis auf die perfekten Manieren und das pünktliche Erscheinen), denn auch ich bin in DE geboren und verfüge über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in meinem türkischen Pass. Soweit so gut. Damit kommt man aber weder beim Anmieten von Autos und Transportern, noch bei Videos/DVDs weit. Es sollte doch wohl allgemein bekannt sein, dass ein türkischer Personalausweis hierfür nicht ausreicht. Auch der türkische Pass allein bringt einen hier nicht weiter, denn es wird stets die polizeiliche Anmeldung für einen ständigen Wohnsitz in DE verlangt. Da hilft das gepflegte Äußere und das perfekte Deutsch reichlich wenig. Na und? Überall auf der Welt gibt es nunmal Regeln und Vorschriften an die man sich halten muss. Ich persönlich hatte bisher bei keiner Anmietung Probleme, egal bei welchem Unternehmen. Zufall? Ausnahme? Nö. Ich konnte eben die gewünschten Unterlagen vorlegen und musste mir dazu auch nie ein Bein ausreissen…

    Antworten

    • 16. November 2009 um 17:30 Uhr
    • Der Türke von nebenan
  2. 18.

    @Der Türke von nebenan

    Danke für diese konstruktiven Ausführungen.

    Antworten

    • 16. November 2009 um 17:51 Uhr
    • christian aka tati
  3. 19.

    @ christian aka tati
    “Danke für diese konstruktiven Ausführungen.” — Die zu 100% und echt und total wirklich von einem leibhaftigen Türken stammen, nicht wahr?

    Antworten

    • 17. November 2009 um 16:42 Uhr
    • Antonio
  4. 20.

    für was gibt es bei sixt vermietrichtlinien, wenn herr sixt sich dagegen stellt und behauptet man handelt falsch. lol

    Antworten

    • 27. November 2009 um 21:14 Uhr
    • unbekannt
  5. 21.

    Vielleicht sollte eines nicht übersehen werden.

    Hat Sixt in der Vergangenheit vielleicht mit Mietern bestimmter Nationalitäten – insbesondere wenn keine Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen wurde – schlechte Erfahrungen gemacht?

    Im Grundsatz gibt es für ein Unternehmen mit dem Hintergrund der Gewinnerzielungsabsicht keinen Grund einem Geschäft aus dem Wege zu gehn.

    Ich selbst habe jedoch in der Vergangenheit auch schon die Erfahrung gemacht, dass das Geschäftsgebahren bestimmter Nationalitäten nicht unbedingt mit unseren Geschäftssitten kompatibel ist und man am liebsten auf diese Geschäftsbeziehungen verzichtet würde.

    Auch soll es bis vor einigen Jahren bei den Autoversicherungen einen sogenannten Balkan-Tarif. Die Sondereinstufung aufgrund einer nachweisbar höheren Schadenshäufigkeit wurde dann jedoch im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung eliminiert.

    In dieser Situation wird Sixt mit Sicherheit nicht die wahren Hintergründe für eine mögliche Unternehmensanweisung bekanntgeben und in eine Diskussion einsteigen, bei der man in der Öffentlichkeit ohnehin schon von vornherein verloren hat!

    Antworten

    • 5. Januar 2010 um 20:05 Uhr
    • MS
  6. Kommentar zum Thema

    (erforderlich)

    (wird nicht veröffentlicht) (erforderlich)

    (erforderlich)