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Blasphemiegesetze sind keine gute Idee – auch wenn sie Minderheiten schützen

 

Jetzt wird’s kompliziert. Einerseits freue ich mich, dass in Ägypten etwas gegen die Hassprediger unternommen wird, die das Christentum verhöhnen. Andererseits halte ich die rechtlichen Schritte, die gegen sie eingeleitet wurden, für freiheitsgefährdend.

Bei meinen Gesprächen mit Kopten  und aramäischen Christen in den letzten Wochen wurde immer  wieder erwähnt, dass ein radikaler Prediger in Kairo die Bibel zerrissen und damit gedroht hatte, darauf zu urinieren. Der koptische Bischof Deutschlands, Anba Damian, äußerte sich entsetzt über diesen offenen Akt des Hasses, und auch im syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel stieß ich auf Empörung.

In der westlichen Öffentlichkeit hingegen wurde dieses Detail der blutigen Proteste mit Schulterzucken quittiert. Was bedeuten kann: Na ja, so sind sie eben. Was willst du machen? Oder: Das trifft uns nicht, so macht sich dieser Typ doch nur selber zum Schmock. Während Kopten und Aramäer sich durch die symbolische Schändung der Bibel verletzt fühlen, winken wir im Westen ab. Uns von einem solchen Idioten beleidigen zu lassen, würde bedeuten, sich auf seine Ebene zu begeben, denken wir. Sticks and stones may break my bones, but words or names will never hurt me.

Nun hat die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft angekündigt, drei Männer wegen Beleidigung des Christentums vor Gericht zu stellen:

Ahmed Mohammed Abdullah soll zusammen mit seinem Sohn während der Proteste gegen den islamfeindlichenUS-Film Die Unschuld der Muslimevor der US-Botschaft eine Bibel zerrissen und dann verbrannt haben. Dabei wurde er gefilmt. In dem im Internet veröffentlichten Video soll Abdullah, der auch unter dem Namen Abu Islam bekannt ist, gedroht haben, auf das Buch zu pinkeln, sollten die Beleidigungen gegen den Islam weitergehen.

In einem Interview mit dem Journalisten Hani Jassin Gadallah soll er sich in der Zeitung Al-Tahrir abfällig über das Christentum geäußert haben. Der Reporter muss sich deshalb ebenfalls vor Gericht verantworten.

Bis zu fünf Jahre Haft für Blasphemie

Dass Abdullah und den beiden anderen Männern nun nach den ägyptischen Blasphemiegesetzen der Prozess gemacht werden soll, werten Beobachter als überraschend. In der Vergangenheit haben diese Gesetze häufig nur dann Anwendung gefunden, wenn es sich um mutmaßliche Verunglimpfungen des Islams handelte. Menschenrechtsgruppen haben die Gesetze wiederholt als Einschränkung der Freiheitsrechte kritisiert. Auf Blasphemie stehen in Ägypten bis zu fünf Jahre Haft.

Als Geste gegenüber der extrem verunsicherten christlichen Minderheit ist es zu begrüßen, dass auch ihr Glaube unter Schutz gestellt wird – und das besonders von einer Regierung, die islamistisch geprägt ist. Letzteres führt zu großer Sorge unter den Kopten, dass sich ihre Marginalisierung noch verstärken wird. Wer weiß, vielleicht kommt es ja nicht so. Offenbar wollen die Behörden in Ägypten verhindern, dass ein Kulturkampfklima im Land greift, dass nur den extremsten Kräften unter den Islamisten nützen würde. Mursi zieht zur Zeit einige rote Linien ein. Auch die Verurteilung der extremistischen Attentäter vor einigen Tagen liegt auf dieser Linie: Die Muslimbrüder machen den radikalen Kräften deutlich, wer regiert.

Aber: Blasphemiegesetze verstellen den Weg zu einer offenen, (religiös) pluralistischen Gesellschaft. Sie sind die autoritäre Lösung des Konflikts um konkurrierende Weltdeutungen und religiöse Geltungsansprüche. Sie können immer auch benutzt werden, um notwendige Kritik zu unterdrücken (auch wenn das hier nicht der Fall ist). Der Blogger Karim Amer, für den ich hier lange Kampagne gemacht habe, war wegen der ägyptischen Blasphemiegesetze vier Jahre in Haft. Dabei hatte er nur die schändliche Komplizenschaft der Religion bei Massakern an Kopten angeprangert (ohne selbst Kopte zu sein, es war ein Aufstand des Gewissens).

Nun wird das Gesetz angewendet, um die Kopten zu beschützen. Kirchenführer  werden sich wahrscheinlich darüber erleichtert zeigen. Das wäre kurzsichtig. Am Ende muss es darum gehen, Hassprediger wie Abu Islam gesellschaftlich zu isolieren und zu marginalisieren. Ein Journalist, der hassvolle Äußerungen über Christen zitiert (ganz egal ob zustimmend oder mit welcher finsteren Absicht), darf nicht allein deshalb strafverfolgt werden: Was heißt das für eine freie öffentliche Debatte? Blasphemie ist  schwer zu definieren: Wer bestimmt, was „verletzend“ ist? Milliarden Christen im Westen haben sich nicht verletzt gefühlt vom Handeln des Vollidioten Abu Islam. Ebenso wie Milliarden Muslime den Pastor Terry Jones für einen Vollpfosten halten, der ihrer Erregung nicht würdig ist.

Der Staat soll den Aufruf zur Gewalt ahnden. Nicht aber die symbolische Gewalt. Leute wie Abu Islam gehören geächtet und verachtet. Nicht in Haft – jedenfalls nicht dafür.