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Thomas Lubanga bleibt in Haft

 

Im heimischen Bunia hatten seine Anhänger wohl schon das Empfangskomitee organisiert. Doch Thomas Lubanga, ehemaliger Milizenführer aus Ituri im Ostkongo und Angeklagter im ersten Prozess des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), bleibt in Haft. Die Berufungskammer entschied am Freitag Nachmittag, den Prozess gegen den 49-jährigen Kongolesen fortzuführen. Die untere Instanz, die Strafkammer, hatte das Verfahren Anfang Juli ausgesetzt und Lubangas Freilassung angeordnet – ein ziemlich lauter Schuss vor den Bug des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo. Der hatte sich der richterlichen Anordnung widersetzt, dem Gericht die Identität eines intermediary preiszugeben, eines lokalen Vermittlers bei der Suche von Zeugen für die Anklage. Lubangas Verteidiger wollten besagten Vermittler zu ihrem Verdacht befragen, wonach Zeugen der Anklage für Falschaussagen präpariert worden seien.

Es ging um die Abwägung zwischen zwei wichtigen Gütern: dem Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren und dem angemessenen Schutz von Zeugen. Ersteres ist in rechtstaatlichen Verfahren eine Selbstverständlichkeit, letzteres gewinnt in Prozessen gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher eine ganz besondere Bedeutung – vor allem wenn der Tatort noch nicht endgültig befriedet ist.

Im Bezirk Ituri im Nordosten des Kongos hat der ethnisch durchfärbte Krieg zwischen Hema, Lendu und anderen kleineren Gruppen aufgehört – nicht zuletzt dank einer EU-Militärintervention 2003. Aber die Ursachen der Konflikts – Landrechte, politische Teilhabe und Kontrolle über die reichen Goldvorkommen – sind keineswegs gelöst. Lubangas „Union kongolesischer Patrioten“ (UPC) ist weiterhin einflussreich und in der ethnischen Gruppe der Hema fest verankert. Wer in den Verdacht gerät, mit dem ICC im Fall gegen Lubanga zusammen zu arbeiten, riskiert Drohungen und Schlimmeres. Gleiches gilt für die so genannten intermediaries, oft Angehörige von lokalen NGOs, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, Zeugen befragen und für die internationalen Ermittler meist unverzichtbar sind. Denn die kennen oft weder Sprache noch Region. Die Identität des betreffenden Vermittlers hat der Ankläger gegenüber Richtern und Verteidigern inzwischen preisgegeben.

Umstritten blieb aber bis zur heutigen Entscheidung eine weitere Frage: Ist ein faires Verfahren garantiert, wenn sich der Ankläger ziemlich nassforsch über eine richterliche Anordnung hinwegsetzt, die womöglich der Verteidigung zugute kommt? Anders gesagt: Wer ist Herr des Verfahrens? Logische Antwort der Berufungskammer (mit drohendem Zeigefinger Richtung Ankläger): der Richter und sonst niemand. Aber wegen eines solchen Konflikts gleich den Prozess auszusetzen und den Angeklagten freizulassen, fand die  Berufungskammer dann doch übertrieben.

Der Prozess gegen Thomas Lubanga, angeklagt der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten (was man angesichts der ständigen Verfahrensstreitereien manchmal schon vergisst), geht also weiter.

Alles gut soweit?

Nun ja. Je länger das ganze Procedere dauert (seit der Überstellung Lubangas nach Den Haag sind über vier Jahre vergangen), desto mehr schrumpft der Rückhalt des ICC in der Öffentlichkeit, vor allem in der kongolesischen. Der berechtigte Einwurf hilft da wenig, dass dieses Gericht völliges Neuland betreten hat und unter unendlich schwierigen Bedingungen in (Nach)Kriegsgebieten ermittelt. Ebenso wenig der Hinweis, dass der zweite Prozess des ICC gegen zwei kongolesische ehemalige warlords und Kriegsgegner Lubangas, Germaine Katanga und Mathieu Ngudjolo, relativ zügig und reibungslos vonstatten geht.

Zumal die politische Luft für das ICC im Kongo dicker wird. Die kongolesische Regierung hatte seinerzeit die justizielle Aufarbeitung des Ituri-Krieges an Den Haag übergeben. Als Zeichen des guten Willens zur Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen. Und weil dieser Krieg zwar verheerend, für die politischen Machtspiele in Kinshasa aber irrelevant war.

Inzwischen sind für November 2011 Präsidentschafts-und Parlamentswahlen im Kongo angesetzt. Zum Wahlkampf des Amtsinhabers Joseph Kabila gehören Repression gegen Dissidenten, das Einkaufen von Regionalfürsten und Zugeständnisse an Wählergemeinden. Gerade im Osten braucht er jede Stimme. Bei seinem Besuch in Ituri Ende September wurde er von Vertretern der UPC bestürmt, sich für Lubangas Freilassung einzusetzen und inhaftierte UPC-Anhänger in Kinshasa freizulassen. In Ituri wiederum propagiert die UPC immer lauter, der Prozess gegen Lubanga verhindere eine Versöhnung zwischen den ethnischen Gruppen und Kampfparteien. Das kann man auch als Drohung lesen, wieder zu den Waffen zu greifen.

Gegen Lubangas ehemaligen Militärchef Bosco Ntaganda hat das ICC ebenfalls Haftbefehl wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen in Ituri erlassen. Ntaganda, dessen Spitznamen mit gutem Grund „The Terminator“ lautet, verdingte sich nach dem Ituri-Krieg bei den pro-ruandischen Rebellen der CNDP, die inzwischen im Rahmen eines sehr brüchigen Abkommens in das kongolesische Militär integriert worden sind. „The Terminator“, zahlreicher Kriegsverbrechen verdächtigt, ist derzeit General der regulären Armee – und die kongolesische Regierung, immerhin Vertragspartei des Internationalen Strafgerichtshofs, denkt gar nicht daran, ihn an Den Haag auszuliefern.

Wem diese politischen und justiziellen Verwicklungen zu verwirrend erscheinen, dem sei verziehen. Das geht mir oft auch so. Aber ab und an lohnt sich ein genauerer Blick darauf. Nur um zu sehen, in welchen politischen Minenfeldern die Haager Richter, Ankläger, Ermittler und Verteidiger herumstochern.