Online und Offline – über das Leben in zwei Welten

Wollen wir den digitalen Gesellschaftsausschluss?

Von 28. September 2009 um 14:32 Uhr

Die Digitalisierung stellt das traditionelle Urheberrecht vor eine große Herausforderung. Seit Jahren tobt daher ein politischer Krieg um die richtigen Rahmenbedingungen. Zehn Jahre nach Start der ersten Tauschbörse Napster ist immer noch keine Lösung in Sicht. Vielleicht liegt das auch daran, dass man immer nur gehofft hat, der Geist des Kopierens würde wieder zurück in die Flasche gehen? Was gab es nicht alles für Verschärfungen: Alleine in Deutschland wurde in den letzten Jahren das Urheberrecht gleich zweimal an das “digitale Zeitalter” angepasst. Dazu kam das Durchsetzungsgesetz, was Rechteinhabern mehr zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gebracht hat. Wovon auch gerne Gebrauch gemacht wird, um neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage von Massenabmahnungen zu entwickeln.

Einen Schritt weiter geht Frankreich. In einem erneuten Anlauf hat das französische Parlament das umstrittene HADOPI 2 – Gesetz beschlossen. Das Verfassungsgericht hatte den ersten Versuch zurück gewiesen. Mit dem HADOPI 2 Gesetz soll ein “zivilisiertes Internet” durchgesetzt werden, was Nicolas Sarkozy als Zielrichtung definierte. Die neue zu schaffende HADOPI-Überwachungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) soll zukünftig in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern Tauschbörsennutzer verfolgen. Beim ersten Mal erwischen gibt es eine Warn-E-Mail, bei der Wiederholung einen blauen Brief und beim dritten Mal soll dann das Internet gekappt werden. Das Internetverbot soll bis zu einem Jahr gelten, dazu sind Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro und maximal zwei Jahre Gefängnisstrafe geplant.

Das muss man sich mal vorstellen: Für das nicht-kommerzielle Tauschen von Musik oder Filmen soll französischen Bürgern bei einer Wiederholung für bis zu einem Jahr das Internet entzogen werden. Natürlich gilt das für den Anschlussinhaber. Wenn die Kinder Tauschbörsen nutzen und dabei erwischt werden, kommt eben die ganze Familie in den fragwürdigen Genuss, gemeinsam vom digitalen Leben ausgeschlossen zu werden.

Ein Modell für Deutschland?

Die Lobbyisten der Rechteindustrie fordern dies seit zwei Jahren auch für Deutschland. Die CDU hatte die Forderung, die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden, für ihr aktuelles Wahlprogramm vorgesehen. Der Satz wurde aber kurz vor Schluss wieder entfernt, weil die öffentliche Kritik zu laut wurde. Nun steht die Forderung nur noch zwischen den Zeilen im Programm. Allerdings steht der französischen Lösung auch deutsches Recht im Weg. Juristen haben aber schon Möglichkeiten vorgestellt, wie Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland rechtskonform durchgeführt werden könnten.

Die Forderung, Tauschbörsennutzern das Internet zu sperren, ist irrsinnig, unverhältnismässig und unvernünftig. Und darüber hinaus gibt es zahlreiche ungelöste Problemstellungen:

1. Hier wird eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gefordert, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen.
2. Die von den privaten Ermittlern übermittelte IP-Adresse muss nicht unbedingt die richtige sein.
3. Die Sanktion trifft den Anschlussinhaber und nicht unbedingt den Rechtsverletzter.
4. Es gibt bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber. Ohne jegliche Evaluation der neuen Maßnahmen soll jetzt sofort noch mehr durchgesetzt werden.
5. Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.
6. Was ist mit Triple- und Quadruple-Play-Anschlüssen? Wird dann auch das Telefon gekappt?
7. Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
8. Die Eskalationsstufe trägt nicht dazu bei, dass die Frage gelöst wird, wie Kreative im digitalen Zeitalter vergütet werden können.

Im Jahre 2009 vom Internet ausgeschlossen zu werden, kommt einer digitalen Todesstrafe gleich. Vernünftiger wäre es, neue Technologien und den medialen Wandel zu umarmen und innovative Geschäftsmodelle dafür zu entwickeln. Und den Künstlern ist sicherlich durch Rahmenbedingungen wie einer Kulturflatrate besser geholfen, als wenn die eigenen Fans vom Internet ausgeschlossen werden. Wo sollen sich die Fans denn sonst über (neue) Musik und Künstler informieren?

Kategorien: Allgemein
Leser-Kommentare
  1. 9.

    @Katharina Dockhorn Mit der Problemstellung “Privatisierung der Rechtsdurchsetzung” habe ich auf den deutschen Diskussionsstand hingewiesen. Eine Behörde wie in Frankreich steht (momentan) in Deutschland nicht in der Diskussion.

    Ich freue mich auch, dass es Programme gibt, die Kindern ein Kinderfreundliches Internet ermöglichen mittels einer White-List. aber ich bezweifle, dass heranwachsende Teenager sich auch noch in diesem White-List Kinder-Space aufhalten. Und in der Regel dürften sich kleine Kinder nicht für Musik aus Tauschbörsen interessieren.

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    • 29. September 2009 um 17:05 Uhr
    • Markus Beckedahl
  2. 10.

    Zu Punkt Nr. 6 kann ich eine Antwort geben:

    Bei Triple Play Anschlüssen kann schon heute nur das Internet gekappt werden. Provider haben die Möglichkeit Anschlüsse in verschiedenen Stufen zu sperren. Die unterste Stufe ist dabei, dass nur noch Notrufnummern erreichbar sind. Dies wird z.B. bei Zahlungsverzug des Kunden genutzt.

    Eine Sperrung des Internetanschlusses würde dabei über den Authentifizierungsserver umgesetzt.

    Natürlich ist die ganze Idee wegen Urheberrechtsverletzung Menschen aus dem Internet auszusperren unverhältnismäßig. Da könnte man genauso Ladendiebe in ihrer Wohnung einmauern…

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    • 29. September 2009 um 18:20 Uhr
    • gheed
  3. 11.

    @gheed: Danke für die Information.

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    • 29. September 2009 um 19:06 Uhr
    • Markus Beckedahl
  4. 12.

    klar, aber keiner bedauert – meist auch zu Recht – Autofahrer, die wegen Trunkenheit am Steuer oder Raserei ihre Fleppen verlieren.

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    • 30. September 2009 um 15:20 Uhr
    • Katharina Dockhorn
    • 1. Oktober 2009 um 16:27 Uhr
    • sds
  5. 14.

    Zum Glück haben Personen wie Katharina D. in Deutschland noch nichts zu sagen. Einen Internetzugang (den die ganze Familie nutzt) mit einem Führerschein zu vergleichen….da hat jemand gar keine Ahnung. Den Führerschein verliert nur der Fahrer und der kann sich notfalls noch fahren lassen. Auch geht es beim Fahren unter Drogen/Alkoholeinfluss um Menschenleben, ist ein MP3-Download einem Menschenleben gleichzusetzen? Für die Musikindustrie wahrscheinlich schon. Heutzutage ist für viele das Internet lebensnotwendig. Viele verdienen damit ihr Geld bzw. nutzen es beruflich. Nur ohne Zugang ist man aufgeschmissen. Will man das wirklich? Hat unser Land nicht schon genug Probleme? Will man sich von der sterbenden und überholten Musikindustrie wirklich alles vorschreiben lassen?

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    • 3. Oktober 2009 um 04:23 Uhr
    • Dieter K.
  6. 15.

    Es geht nicht wirklich um Copyright-Durchsetzung bei den geplanten Ausschluss-Sperren, sondern um Kontrolle und Beherrschung von Online-Dissidenten.

    Schliesslich ist es ein Gummiparagraph, dass sogar eine IP-Adresse ausreichen sollte, um jemandem aus dem Netz zu werfen (wo diese IP-Adresse doch auf allen Webservern landet, die man besucht, und somit public knowledge ist).

    Hier werden nur Vorwaende gesucht, um missliebige Kritiker aus dem Netz entfernen zu koennen. Alles andere is nur vorgeschoben.

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    • 5. Oktober 2009 um 19:34 Uhr
    • Farid H.
    • 13. Oktober 2009 um 16:02 Uhr
    • sds
  7. Kommentar zum Thema

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