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Hintergründe zum Leistungsschutzrecht

 

Das Leistungsschutzrecht (LSR) ist am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet worden. Nach dem jüngsten Gesetzentwurf aus dem Juli handelt es sich dabei fast nur noch um eine „Lex Google“ – Presseerzeugnisse sollen demnach nicht mehr durch Suchmaschinen wie Google verbreitet werden, ohne dass die Verleger/Urheber davon profitieren. Ursprünglich sollten auch Blogger davon betroffen sein, die demnach keine oder nur noch eingeschränkt Pressetexte zitieren dürften.

Das LSR soll mutmaßlich die Verleger schützen, doch Kritiker sehen darin den Versuch, eine zusätzliche Einnahmequelle aufzutun. Google hat bereits angekündigt, im schlimmsten Fall die Presseerzeugnisse der betroffenen Verlage aus ihrem Index zu nehmen. All das ginge natürlich auf die Kosten der Nutzer und widerspreche, so Google, der freien Architektur des Internets.

Hier noch die kurze Definition aus unserem Urheberrechtsglossar, ein Artikel vom Kollegen Kai Biermann über die Folgen für Internetnutzer, Hintergründe auf Hyperland und im ohnehin immer sehenswerten Elektrischen Reporter wird das mehr als fragwürdige Gesetz ebenfalls erklärt:

Update: Ist Google davon unter Umständen gar nicht betroffen?