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Kurzfilm „Sintel“: Content-ID strikes again

 

Am Wochenende konnte man ihn wieder riechen, den Copyright-Bullshit im Netz. Es ging dabei um den animierten Kurzfilm Sintel, ein Projekt der Blender Foundation. Blender ist eine 3D-Software, die im Vergleich zu ähnlichen Produkten gratis, da Open Source ist. Als sogenannte Open Movies fördert Blender immer wieder Filmeprojekte, die anschließend unter eine Creative-Commons-Lizenz ins Netz gestellt werden. Wir hatten ebenfalls bereits Filme des Projekts vorgestellt.

Auch Sintel unterliegt einer solchen Lizenz, und das schon seit fast vier Jahren. Umso erstaunter waren die Zuschauer, als am Wochenende plötzlich eine Meldung auf YouTube erschien, dass Sony den Film habe herunternehmen lassen – auf Basis eines Urheberrechtsanspruchs.

Was war passiert? Wie Techdirt und Cartoon Brew dokumentieren, hat Sony Teile des Film offenbar für ein Produktvideo genommen, um die 4K-Technik neuer Fernsehgeräte aufzuzeigen. Das ist legitim, denn Sintel darf auch für kommerzielle Projekte genutzt werden.

Das Problem mit Content-ID

Was dann folgt, ist einmal mehr der fragwürdigen Content-ID-Technik YouTubes geschuldet. Sony nämlich ließ ihr Video in der Content-ID-Datenbank registrieren. Die automatische Erkennung erkannte anschließend Teile von Sintel und nahm den Film präventiv aus dem Netz. Das Original wurde also als ein Urheberrechtsverstoß gemeldet.

Da auch Sony erkannte, dass dies nicht so wirklich rechtens ist, ist Sintel inzwischen wieder auf YouTube verfügbar.

Die Geschichte zeigt aber einmal mehr das Problem mit automatischer Copyright-Prävention. Immer wieder gibt es Meldungen über Fälle, in denen das System die falschen Inhalte sperren ließ. Erst im vergangen Jahre meldeten viele Gamer, dass ihre Videos geflaggt wurden, weil sie Spielszenen enthielten. Dann gab es Fälle, in denen sich Major Musiklabel offenbar an freien Liedern bedienten. Und auch die Nasa kam bereits in den Genuss, von Dritten gemeldet worden zu sein.

Ein Problem dieser Vorangehensweise: Es liegt in den Händern der Original-Uploader, anschließend zu beweisen, dass sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Die großen Label und Konzerne bekommen quasi zunächst immer erstmal Recht gesprochen. Und die Antworten von YouTube und Mutterkonzern Google auf die Einwände sind fast schon traditionell lethargisch. Vielleicht auch, weil die Unterhaltungsindustrie Content-ID noch stärker vorantreiben möchte. Fälschliche Verstöße wie im Fall von Sintel werden wir wohl noch häufiger sehen.

Der Film selbst ist übrigens immer noch sehr sehenswert – und mit komplett freier Software entstanden.