Über den Sinn und Unsinn von YouTubes sogenanntem Content-ID-System hatte ich schon mehrmals gebloggt. Das System ermöglicht, dass etwaige Urheberrechtsverstöße automatisch erkannt werden. Teilnehmende Filmvertriebe oder Musiklabels können YouTube einen Katalog ihrer Inhalte zur Verfügung stellen, der anschließend automatisch mit den Video-Uploads von Nutzer abgeglichen wird.
Das System ist alles anderes als transparent oder unfehlbar. Es führt unter anderem dazu, dass die bekannten Sperrtafeln vor vielen Inhalten in Deutschland angezeigt werden. Oder eben dazu, dass die Urlaubsvideos von Privatpersonen, die mit dem neusten Song aus den Charts unterlegt sind, plötzlich geblockt sind oder die Rechteinhaber an der Monetarisierung teilhaben möchten. Das bekamen die Uploader erst nach dem Veröffentlichen mit. Bis jetzt.
Wie YouTube in einem Blogbeitrag schreibt, haben Uploader künftig die Möglichkeit, bereits vor dem Hochladen des Videos herauszufinden, ob die von ihnen gewählte Musik urheberrechtlich geschützt ist und möglicherweise Probleme machen könnte – und falls ja, in welchen Ländern. Diese neue Transparenz erspart zumindest den Stress wenn das Video später wieder heruntergenommen werden muss.
Gleichzeitig ermöglicht es YouTube, aus einer integrierten Audio-Bibliothek Musik auszuwählen, die sich entweder gratis oder zusammen mit Werbeeinnahmen verwenden lassen. So ist es möglich, auch populäre Musik in seine Videos einzubauen – sofern man akzepetiert, dass man das eigene Video anschließend nicht mehr selbst monetarisieren kann.
Leonhard Dobusch dazu auf Netzpolitik: „YouTube entwickelt sich mehr und mehr zu jener zentralen, transnationalen Rechteklärungsstelle, die Verwertungsgesellschaften und Labels seit Jahren versprechen aber bislang nicht zu realisieren in der Lage waren.“ Dobusch weist aber auch darauf hin, dass dies gleichzeitig Googles marktbeherrschende Stellung untermauert.