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Zschäpe war nicht das „Mäuschen“ – Das Medienlog vom Mittwoch, 26. März 2014

 

Zwei Beamte hatten am Dienstag ihre Erinnerungen aus Vernehmungen des Zeugen Max-Florian B. vorgetragen. B. soll das NSU-Trio nach dessen Untertauchen im Jahr 1998 in seiner Chemnitzer Wohnung untergebracht und Uwe Mundlos seinen Personalausweis überlassen haben. Auch gab es in späteren Jahren offenbar Telefonate und Besuche. Deswegen läuft gegen den Zeugen ein Ermittlungsverfahren – weswegen sich B. bei seiner Vernehmung vor Gericht auf sein Schweigerecht berufen hatte. In den Polizeiverhören sei B. allerdings „kooperativ und aussagewillig“ gewesen, wie einer der BKA-Beamten sagte, schreibt Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen.

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Weil die Ergebnisse am 97. Prozesstag nun aus zweiter Hand stammen, war das Medieninteresse gering. Eine der wichtigsten Aussagen von B.: Beate Zschäpe habe innerhalb des Trios „eine gleichberechtigte Stellung innegehabt“, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Demnach sagte der Zeuge: „Sie war auf keinen Fall das ‚Mäuschen‘, das den beiden nur das Essen kocht.“

Die Hauptangeklagte habe zudem von früheren Taten der Gruppe gewusst und sie unterstützt, etwa von einem Puppentorso mit Judenstern, der an einer Autobahnbrücke aufgehängt wurde. Mudra berichtet, wie B. die Beziehung der drei untereinander beschrieb. Demnach war Uwe Böhnhardt autoritärer und habe Mundlos „schon einmal bevormundet“. Mit Zschäpe habe er sich dies jedoch nicht getraut.

 

In der Jungen Welt beleuchtet Claudia Wangerin ein Beweisstück, das nach dem Willen der Nebenkläger im Prozess verlesen werden soll: ein rechtes Kampfblatt namens Sonnenbanner, das Polizisten in der Garage von Beate Zschäpe sichergestellt hatten. Darin findet sich eine Blaupause für die Taten des NSU: „Bildet Zellen durch Zusammenschluß einiger Personen, die sich gegenseitig gut kennen“, heißt es etwa in der Anleitung.

Die Bundesanwaltschaft trat dem Antrag entgegen, weil sie ihn nicht für relevant hält. Das sieht die Autorin anders – denn in dem Dokument gehe es ja gerade um den gemeinsamen Entschluss zum Mord, wie die Anklage ihn Zschäpe vorwirft. Für die Sicherheitsbehörden wäre die öffentliche Erörterung allerdings „in mehrfacher Hinsicht peinlich“, unter anderem, weil der Verfasser der Schrift damals V-Mann des Bundesverfassungsschutzes war.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 27. März 2014.