Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Der Mann zwischen den Ländern

 

Über eine deutsch-schweizerische Seilschaft gelangte der NSU an seine Mordwaffe. Das Bindeglied zwischen den Ländern war der Zeuge Enrico T., der heute aussagt. Schon bei der Polizei hatte er sich in Widersprüche verstrickt.

Enrico T. muss heute genau aufpassen, was er sagt. So genau, dass ihm bei seiner Aussage im NSU-Prozess ein Anwalt zur Seite steht. Als er Mitte März zum ersten Mal im Gerichtssaal erschienen war, hatten mehrere Verteidiger der Angeklagten einen Zeugenbeistand für ihn gefordert – mit Erfolg: T. durfte vorerst gehen. Nun ist er erneut geladen. Als Zeuge könnte er wichtige Angaben zur Lieferung der Pistole Ceska 83 machen, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen haben sollen. Falls er dabei zu viel sagt, könnten ihm diese Angaben selbst zum Verhängnis werden.

Die Pistole soll der Mitangeklagte Carsten S. um die Jahrtausendwende Mundlos und Böhnhardt in die Hand gedrückt haben. Bis es dazu kam, war sie durch mehrere Hände gegangen. Glied für Glied hatten Ermittler des Bundeskriminalamts und der Schweizer Polizei die Kette der Lieferung zusammengesetzt. Schnell stießen sie dabei auch auf den Namen Enrico T. Sie kamen zu dem Schluss, dass er kein Unbeteiligter war.

Vielmehr war T. offenbar das Scharnier einer unheilvollen Connection zwischen Sympathisanten aus Deutschland und der Schweiz. Ist es also möglich, dass der Zeuge ahnte, wofür eine Pistole in diesen Kreisen eingesetzt werden könnte? Lässt sich diese Vermutung beweisen, wäre T. der Beihilfe zum Mord schuldig. Dann könnte er die Aussage unter Umständen auch verweigern.

Die Waffe hat er den Recherchen zufolge indes nie zu Gesicht bekommen. Sie war 1996 aus Tschechien an einen Schweizer Waffenhändler geliefert worden. Dieser verkaufte sie einem Landsmann, der sie wiederum an den Mittelsmann Hans-Ulrich M. weitergab. Der Schweizer Staatsbürger M. lebte in den neunziger Jahren in Apolda in der Nähe von Jena, wo er eine Autowerkstatt betrieb. Dort half ihm gelegentlich T. im Austausch für Autoteile. Die beiden wurden Freunde.

Sie hielten auch dann noch zusammen, als bekannt wurde, dass M. in Deutschland angeblich mit Waffen handelte. Bei einer Durchsuchung 1997 fanden Polizisten in M.s Auto eine Luger-Pistole. Bei der anschließenden Vernehmung sagte er aus, mit T. bekannt zu sein. So kamen die Ermittler dem Thüringer auf die Spur, nachdem der NSU 2011 aufgeflogen war. Sie durchsuchten seine Wohnung und luden ihn zweimal zur Vernehmung.

Auch auf deutscher Seite rekonstruierten die Beamten den Weg der Waffe. Demnach verkaufte M. sie an den Zeugen Jürgen L., der sie weitergab an Andreas Sch., Mitarbeiter im Jenaer Szeneladen Madley. Dort nahm sie schließlich Carsten S. in Empfang.

Wie aber waren Hans-Ulrich M. und Jürgen L. miteinander in Kontakt gekommen? L. zählte wie M. zu den besten Freunden von T. Gemeinsam schraubten T. und L. an Autos, halfen sich bei Umzügen. Für die Ankläger steht fest, dass T. seine Freunde miteinander bekannt machte, so dass diese sich auf einen Waffendeal einigen konnten. Das bestreitet der Zeuge bis heute – wenngleich er in seinen Vernehmungen einsah, „dass dies nicht besonders glaubwürdig klingt“.

Auch seine Vergangenheit erweckt nicht gerade den Eindruck, T. könnte rein zufällig in den Waffentransport hineingezogen worden sein. Der Polizei war er seit den neunziger Jahren bestens bekannt. Immer wieder wurde gegen ihn ermittelt wegen Überfällen, Bankeinbrüchen und Diebstählen. Zwischen 1997 und 2000 saß er im Gefängnis – erst verbüßte er eine Strafe wegen Waffendiebstahls, später kam Untersuchungshaft dazu, weil er eines Mordes verdächtigt war. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt. Nachdem er eine Arbeit als Lokführer aufgenommen hatte, wurde er seltener auffällig.

Bis dahin war er ein Musterbeispiel für die Verquickung der Milieus von Rechtsradikalen und Kriminellen in Thüringen. Anfang bis Mitte der Neunziger gehörte zu seinen Kumpels auch Uwe Böhnhardt. Die beiden waren sich damals erstaunlich ähnlich: Sie pflegten eine rechte Gesinnung und hatten viel Zeit. Laut Zeugenaussagen stahlen sie gemeinsam Autos und fuhren betrunken durch die Gegend. Die Clique, in der sie sich trafen, hatte ein Faible für Schusswaffen.

In seinen Vernehmungen im Jahr 2012 stritt T. eine solche Affinität jedoch ab. So sagte er im April, er habe „niemals eine Waffe in der Hand gehabt“. Tatsächlich hatten Polizisten im Jahr 2004 sein Auto durchsucht und dort einen sogenannten Schießkugelschreiber entdeckt. Sein Freund M. hatte seinerzeit mehrere Modelle davon in Deutschland verkauft. Als ein Beamter das Gerät anfasste, löste sich ein Schuss. Bei einer weiteren Vernehmung im August 2012 gab T. auf mehrfache Nachfragen zu, den Kuli erhalten zu haben, allerdings nicht unbedingt von M.

Die Bundesanwaltschaft wunderte sich auch, dass T. in seiner Wohnung mehrere tausend Euro hortete. Der Zeuge erklärte, er habe geahnt, dass „die Sache mit Herrn M.“ auf ihn zurückfallen werde. Er fürchtete, in Untersuchungshaft zu kommen. Deswegen „wollte ich Bargeld bei mir haben fürs Gefängnis“. T. präzisierte noch: Er habe geahnt, dass die Waffe des Trios von M. stammte.