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Mord in Kassel: Was wusste der hessische Verfassungsschutz? – Das Medienlog vom Dienstag, 24. Februar 2015

 

Im Fall des NSU-Mordes an dem Kasseler Halit Yozgat vom April 2006 wird über die Verwicklung des Inlandsgeheimdienstes spekuliert: Die Welt am Sonntag hatte berichtet, dass der hessische Verfassungsschützer Andreas T. womöglich nicht nur Zeuge, sondern Mitwisser der Tat war und dass sein Arbeitgeber offenbar die Ermittlungen behinderte. Nun wird eine umfassende Aufklärung von T.s Rolle gefordert. Damit „gerät der Verfassungsschutz zusehends in Erklärungsnot“, kommentiert Timo Frasch in der FAZ.

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Zentraler Punkt der Empörung ist ein Satz des damaligen Geheimschutzbeauftragten des Verfassungsschutzes, der zwar von Ermittlern während eines Telefongesprächs mit T. abgehört, jedoch nicht protokolliert wurde: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren.“ Die Worte lassen eine mögliche Beteiligung des Beamten wahrscheinlicher als je zuvor erscheinen. T. hatte in seinen Aussagen vor Gericht geleugnet, von dem Mord auch nur etwas mitbekommen zu haben.

Die Anwälte der Hinterbliebenen des Kasseler Mordopfers Yozgat fordern unter anderem, den damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) als Zeugen in den Münchner Prozess zu laden. Es geht um den Verdacht, der Landesverfassungsschutz habe unter Bouffiers Leitung Informationen zurückgehalten, Zeugen die Aussage verweigert und die polizeiliche Arbeit behindert. „Würde dies zutreffen, stünden die hessischen Behörden vor einem Erklärungsproblem – und eben auch Bouffier“, schreibt Björn Hengst auf Spiegel Online. Der Fall werde die Landespolitik beschäftigen, prophezeit der Hessische Rundfunk. „Denn durch den Bericht wird noch einmal deutlich, wie Verfassungsschutz und Polizei in den Ermittlungen gegeneinander arbeiteten.“

Nahezu unstrittig scheint, dass T. trotz zweifelhaften Verhaltens von seinen Kollegen in der Behörde gedeckt wurde. „Oder hielt man gar in der Landesregierung eine schützende Hand über ihn?“, fragt René Heilig im Neuen Deutschland. Er weist darauf hin, dass Teile der Abhörprotokolle sowohl den Untersuchungsausschüssen als auch dem Gericht vorenthalten wurden. Verantwortlich dafür: das hessische Innenministerium. An den zuständigen Ausschuss im Bundestag lieferten die Behörden offenbar nur einen Bruchteil der verfügbaren Ordner, die sich mit dem mittlerweile versetzten T. befassen.

Im Raum steht die Frage, ob und was T. vor dem Mord über die Tat wusste und ob es Mitwisser beim Landesverfassungsschutz gab. Nach Ansicht des Journalisten Stefan Aust, der mit anderen Autoren die neuerliche Enthüllung veröffentlichte, gibt es deutliche Indizien, dass T. „eine Ahnung davon hatte, dass da was passiert“, wie das Deutschlandradio Aust zitiert. In jedem Fall häufen sich um den Mordfall Kassel so viele Zufälle, dass sie kaum noch wie Zufall wirken. Die Merkwürdigkeiten um Andreas T. und die von ihm betreuten V-Männer wertet Andrea Röpke im Störungsmelder aus.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 25. Februar 2015.