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196. Prozesstag – Keupstraßen-Anschlag und Überfall in Stralsund

 

Der Verhandlungstag beginnt mit dem Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004. Dazu sagen die medizinischen Sachverständigen Oliver Peschel und Rüdiger Mölle aus, die die Verletzungen mehrerer Opfer begutachtet haben. Entscheidend sind die Expertisen, um die Bewertung des Anschlags als versuchten Mord zu prüfen – als solchen wirft die Bundesanwaltschaft die Tat der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vor. Im Anschluss sind drei Zeugen geladen, die durch die Explosion der Nagelbombe verletzt wurden.

Im Anschluss geht es um zwei Banküberfälle, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Finanzierung des NSU-Trios verübt haben sollen. Am 7. November 2006 und am 18. Januar 2007 überfielen sie eine Sparkasse in Stralsund. Beide Male kamen sie mit einer hohen Beute davon: Sie ließen sich insgesamt rund 255.000 Euro aushändigen. Zwei Angestellte, die als Zeuginnen aussagen, waren bei beiden Überfällen im Dienst, ein weiterer Mitarbeiter war Opfer der ersten Tat.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.