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Verfassungsschützer sagt hinter verschlossenen Türen aus – Das Medienlog vom Donnerstag, 2. Juli 2015

 

Der Neonazi Carsten Sz. war als Informant tätig im Dienste des brandenburgischen Verfassungsschutzes – und lieferte dabei einen Hinweis auf das 1998 untergetauchte NSU-Trio. Nun sagte der Quellenführer aus, der den V-Mann mit Decknamen Piatto damals betreute. Was der Beamte aussagte, erfuhr die Öffentlichkeit nur zum Teil: Am Nachmittag wurden Zuschauer und Journalisten erstmals im Prozess von der Verhandlung ausgeschlossen, auf Antrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Die eher ergebnislose Befragung wurde jedoch auch im Geheimen nicht brisanter. Nach dem Ausschluss „passierte dort offenbar nicht viel“, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel unter Berufung auf Informationen.

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Gegenstand der geheimen Befragung war offenbar nur die Erörterung der Frage, ob dem Zeugen Vorhalte aus geheimem Sitzungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses gemacht werden können, wo er ebenfalls ausgesagt hatte. Für Turbulenzen im Prozess sorgte schließlich noch die Tatsache, dass der Verfassungsschützer sich mithilfe von acht Aktenordnern auf die Befragung vorbereiten konnte. Anwälte der Nebenklage beschwerten sich, sie hätten die Dokumente nur in Auszügen vorliegen.

Auch im öffentlichen Teil war dem Zeugen nicht viel zu entlocken. Er wurde – „je mehr ihn die Nebenklageanwälte in die Zange zu nehmen versuchten – immer maulfauler“, beobachtet Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk. Die Nebenklageanwälte argumentierten in der Verhandlung, die NSU-Taten seien erst dadurch ermöglicht worden, dass die Behörden einen wichtigen Hinweis von Piatto ignoriert hätten. Mit diesem wäre es womöglich gelungen, das Trio kurz nach dem Untertauchen festzunehmen. Es war eine These, „der sich fast begeistert auch die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben anschließen mochten“.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 3. Juli 2015.