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Gericht verteidigt Zulassung der falschen Nebenklägerin – das Medienlog vom Montag, 12. Oktober 2015

 

Die Anwälte von Beate Zschäpe haben in der vergangenen Woche von den Richern eine Erklärung gefordert, weshalb eine erfundene Frau als Nebenklägerin im NSU-Prozess zugelassen wurde. Der Strafsenat hat sich bislang nicht dazu geäußert. Gegenüber MDR Info verteidigte nun Gerichtssprecherin Andrea Titz das Vorgehen des Senats: Die Zulassung sei korrekt verlaufen. Zudem „müsste man sich vorstellen, welcher Aufschrei durch die Bevölkerung gegangen wäre, wenn das Gericht bei jedem einzelnen Nebenkläger hier hochnotpeinliche Nachforschungen angestellt hätte“, sagte sie.

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Gut 120.000 Euro Sitzungsgeld hat der Anwalt des falschen Opfers, Ralph Willms, mehreren Berechnungen zufolge bislang eingenommen. Die Summe ist enorm, doch im Vergleich zu den Gesamtkosten des Prozesses nur ein Bruchteil. Falls der NSU-Prozess drei Jahre lang läuft, bis Mai 2016, würde sich eine Summe von 45 Millionen Euro ergeben, wie Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung vorrechnet. Rechtsexperten gehen davon aus, dass Willms sein Honorar zurückzahlen muss.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 13. Oktober 2015.