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Gefährliche Beweise für den Angeklagten – Das Medienlog vom Donnerstag, 26. November 2015

 

Der Angeklagte Holger G. stand im Fokus des 246. Prozesstags – was dem mutmaßlichen NSU-Helfer nicht gefallen haben dürfte: Beamte stellten Beweise von Festplatten und Handys aus G.s Besitz vor, die andeuteten, dass er bis zuletzt rechtsextremem Gedankengut anhing und Kontakt zur Nazi-Szene pflegte. G. selbst hatte zu Prozessbeginn ausgesagt, er sei 2004 aus der Szene ausgestiegen. Die Belege hätten gezeigt, „dass dies eine reine Schutzbehauptung gewesen sein könnte“, bilanziert Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk.

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G. soll dem NSU Ausweispapiere überlassen haben, die das in den Untergrund abgetauchte Trio zur Tarnung nutzte. Er selbst stritt dies in einer knappen Erklärung ab. Nun sei G.s Glaubwürdigkeit erschüttert, schreibt Bendixen. Für die Anwälte von Beate Zschäpe sei dies „ein erfreulicher Tag“ gewesen. G. hatte Zschäpe in seiner Aussage belastet, was auch deren Verteidiger Wolfgang Stahl dazu veranlasste, den Mitangeklagten unglaubwürdig zu nennen, berichtet die dpa.

Zschäpe vertraut offenbar nur noch ihrem neuen Verteidiger Mathias Grasel, mit den drei alten Anwälten wechselt sie kein Wort mehr. Tatsächlich gelte aber, „dass ihr Schicksal mehr denn je von deren Einsatz abhängt“, kommentiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Anwalt Stahl etwa „verteidigt nach den Regeln der Kunst und macht damit immer öfter ein Stück Boden für die Angeklagte gut“. So äußere er sich immer wieder nach Zeugenbefragungen, statt auf ein einziges Schlussplädoyer zu vertrauen. Sein heutiger Einwurf habe wie eine subtile Warnung an seine Mandantin geklungen, die gegen den Willen der Stammverteidiger aussagen will.

Eine Reportage im Donaukurier zeichnet nach, wie man als Besucher einen Tag im NSU-Prozess erlebt.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 27. November 2015.