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Zschäpes Anwälte sammeln Munition – Das Medienlog vom Dienstag, 2. Februar 2016

 

Die Vermutung war bereits in der vergangenen Woche aufgekommen, jetzt ist sie Gewissheit: Beate Zschäpe hat einen neuen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt. Der Grund dafür ist, dass der Vorsitzende Richter Zschäpes Entlassungsantrag gegen ihre drei Altverteidiger abgelehnt hatte. Damit droht wieder einmal eine Verzögerung im Terrorverfahren. Es sei zu bemerken, dass „immer mehr und immer erstaunlichere Befangenheitsanträge gestellt“ werden, merkt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung an.

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Zschäpes neuer Anwalt Mathias Grasel begründete den Antrag gegenüber der Zeitung: „Er macht es sich zu einfach“ und blende einiges aus, sagte er über Götzl, der Zschäpes Gesuch abschlägig beschieden hatte. Dass der Dauerkonflikt der Hauptangeklagten mit ihren Anwälten wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, ist indessen wenig überraschend: „Der Streit um Zschäpes Verteidigung ist der wunde Punkt des NSU-Prozesses“, schreibt Ramelsberger.

„Kaum ist ein Befangenheitsantrag abgelehnt, kommt der nächste“, beobachtet Frank Jansen vom Tagesspiegel. Es ist der neunte Antrag, der Götzl vom Richterstuhl werfen soll und werde „wahrscheinlich genauso wenig Erfolg haben wie die acht Gesuche zuvor“. Zschäpes Verteidigern gehe es offenbar darum, Argumente für eine Revision im Fall einer Verurteilung zu sammeln. Derselben Strategie folgen anscheinend die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 3. Februar 2016.