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39 neue Fragen an Zschäpe – Das Medienlog vom Mittwoch, 3. Februar 2016

 

Richter Manfred Götzl ist noch lange nicht fertig mit Beate Zschäpe: Nach einer ersten Fragerunde im Anschluss an ihre Aussage Anfang Dezember stellte er ihr am Dienstag 39 neue Fragen, die sie demnächst per Verlesung durch ihren Anwalt beantworten soll. „Sie dürften Zschäpe mittlerweile einiges Kopfzerbrechen bereiten“ und ihre schwierige Lage verschärfen, meint Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

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Richter Götzl erkundigt sich unter anderem nach Zschäpes – ihrer Aussage zufolge üppigem – Alkoholkonsum, aber etwa auch nach dem Mitangeklagten André E. und seiner Frau. E. soll Zschäpe laut ihrer Aussage bei der Flucht geholfen haben. Damit droht laut Friedrichsen ein Dilemma: Antwortet sie auf Nachfragen zu seiner Kenntnis über die NSU-Taten mit angeblichem Nichtwissen, werde man ihr kaum glauben. Gibt sie hingegen Auskunft, belastet sie gleichsam sich selbst als Mitwisserin und zieht E. weiter in den Fall hinein.

Es seien Fragen, „die – je nach Zschäpes Antwort – gravierende Folgen für André E. und seine Frau haben könnten“, merkt auch Wiebke Ramm im Tagesspiegel an. Nicht unwichtig seien auch die Fragen zum Alkoholkonsum, da Zschäpe auch am 4. November 2011 zur Flasche gegriffen hatte – am Tag, als sich ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten und sie die Unterkunft des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte. Eine mögliche Alkoholisierung könne für die Schuldfrage von Bedeutung sein.

In weiteren Fragen geht es um Gespräche innerhalb des Trios, auch um Handgreiflichkeiten von Böhnhardt gegen die heutige Hauptangeklagte. „Der Richter will in die Gedankenwelt von Zschäpe und ihren beiden Männern eindringen“, beobachtet Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. So möchte Götzl auch erfahren, wie sich Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos „das weitere Leben vorgestellt haben“ – etwa, wie es mit Zschäpe weitergehen sollte, falls sich die Männer vor einer drohenden Festnahme töten würden. Dies hatten sie ihrer Mitbewohnerin laut deren Aussage angekündigt.

Der Prozesstag am Dienstag begann mit leicht pathetischen Worten von Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert. Der trug vor, dass Richter Götzl nicht wissen könne, „wie es im Kopf oder im Herzen einer Angeklagten ausschaut“ und ergänzte damit einen Befangenheitsantrag gegen Götzl, den er bereits am Wochenende gestellt hatte. Er betonte, dass das Vertrauen zwischen seiner Mandantin und ihren drei Alt-Anwälten unwiederbringlich zerstört sei – doch das ignoriere der Richter. Einen Blick auf den Antrag wirft Alf Meier vom Bayerischen Rundfunk.

Götzl setzte die heutige Verhandlung ab. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 4. Februar 2016.