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Ein Verfassungsschützer macht Ärger – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. März 2016

 

Wieder war es ein denkwürdiger Auftritt des Verfassungsschützers Reiner G., vormals tätig als Betreuer eines V-Manns aus dem NSU-Umfeld: Zu seiner mittlerweile dritten Vernehmung erschien G. vermummt, mit Kaugummi im Mund – und forderte, seine Aussage vom Blatt ablesen zu dürfen. Das lehnte Richter Manfred Götzl verärgert ab. „Es ist ein jämmerlicher Auftritt“, beobachtet Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung.

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Der Komplex um den V-Mann Piatto, den G. als Quellenführer betreute, ist allerdings von Bedeutung: Der Brandenburger Verfassungsschützer erfuhr, dass sich das 1998 untergetauchte NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Sachsen aufhielt. Auch erhielt Piatto offenbar die SMS eines anderen Rechtsextremisten, in der es um die Beschaffung einer Waffe ging.

Nennenswerte Erinnerungen daran konnte G. in der bis in den Abend dauernden Vernehmung nicht mehr wiedergeben. „Er wirkt in einer Weise widerwillig, dass man sich fragen muss, wie so ein Mann für ein Amt arbeiten kann, das doch mitbekommen haben sollte, wie wichtig die Aufklärung des NSU-Komplexes ist“, schreibt Schultz. Die Spur wurde letztlich nicht verfolgt, zumindest nicht mit Nachdruck. Es sei schwer vorstellbar, dass der Beamte „angemessen mit den brisanten Informationen umzugehen wusste“.

Tatsächlich erhielt Piatto die SMS mit der Frage nach einer Waffe auf ein Handy, das ihm offenbar der brandenburgische Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt hatte. Das Mobiltelefon wurde sodann eingezogen und gegen ein neues ausgetauscht, aber nicht ausgewertet. Bekannt wurde die Kurznachricht nur, weil der thüringische Verfassungsschutz sie abfing.

Dazu befragt, habe sich G. jedoch dumm gestellt oder immer wieder auf Erinnerungslücken verwiesen, berichtet Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online, und zwar „offensichtlich mit Billigung seines Arbeitgebers“. Die Ermittlungsbehörden hätten demnach bereits in dem Jahr, da der NSU abgetaucht war, einschreiten können. Das geschah nicht. „Was hat diese Behörde zu verbergen, wenn ihre Mitarbeiter ein solches Bild vor Gericht abgeben?“

Entschieden wurde mittlerweile über den neuesten Befangenheitsantrag der Angeklagten Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe gegen alle fünf NSU-Richter: Das Gesuch wurde abgelehnt. Wohllebens Verteidiger hatten argumentiert, eine Formulierung in einem Beschluss des Gerichts deute darauf hin, dass das Urteil gegen ihren Mandanten bereits feststehe. Für den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist es bereits der zwölfte überstandene Antrag. „So oft haben seine Verteidiger dieses Mittel einzusetzen versucht, dass es jede Wirkung verliert“, kommentiert Friedrichsen auf Spiegel Online.

„Zwischen all den Anträgen und den neuen Einfällen der Verteidiger von Wohlleben und Zschäpe geht es kaum noch um die Opfer“, wirft Eva Frisch vom Bayerischen Rundfunk ein. Sie zitiert den Nebenklageanwalt Mustafa Kaplan, dessen Mandant die Scharmützel vor Gericht kaum noch nachvollziehen könne: „Er hat Bedenken, dass die angeklagten Taten dadurch in Vergessenheit geraten.“

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 4. März 2016.