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Faktencheck für Zschäpes Aussage – Das Medienlog vom Freitag, 18. März 2016

 

Im Dezember hatte Beate Zschäpe im NSU-Prozess durch ihren Anwalt ausgesagt – nun hat es eine Art Nachklapp gegeben: Eine BKA-Ermittlerin prüfte die Angaben der Angeklagten; zum Beispiel, ob Zschäpe an dem Bekennervideo mitgewirkt hatte. Im Vorfeld hatte es geheißen, die Ergebnisse hätten Teile der Behauptungen der Angeklagten widerlegt. Doch die Inhalte des Faktenchecks „entpuppten sich vor Gericht als weniger belastbar, als es die Zeugin anscheinend beabsichtigt hatte“, kommentiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

So lasse sich nicht sicher nachweisen, dass es Zschäpe war, die Fernsehberichte über den Kölner Bombenanschlag von 2004 kurz nach der Tat auf Video aufzeichnete. Unklarheiten gab es auch über die Art, wie die Hauptangeklagte am 4. November 2011 vom Tod ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erfahren hatte. Dass ein Dritter dem NSU die Fernsehaufnahmen zukommen ließ, „konnte auch die Kripobeamtin bei allem Eifer nicht ausschließen“.

Diese Möglichkeit wird von einer Recherche des WDR untermauert, aus dessen Programm mehrere Berichte aufgenommen und im NSU-Bekennervideo verwendet wurden – einer der Beiträge lief sogar erst zwei Jahre nach dem Anschlag. Per Zufall entdeckte das Trio ihn wohl nicht im laufenden Programm. Ähnliches gilt für einen späteren Bericht über den ersten Kölner Anschlag von 2001. „Überregional spielte die Meldung kaum eine Rolle. Das legt den Verdacht nahe, dass jemand in Köln oder Umgebung aufmerksam die lokalen Medien verfolgt und dem Trio dann die Aufnahmen zugespielt haben könnte.“ Auffällig sei zudem, dass über die Kölner Taten sehr viel Videomaterial vorliege, zu anderen hingegen kaum.

Ein Videorekorder wurde in den Hinterlassenschaften des NSU nicht gefunden. „Ob die Mitschnitte also überhaupt in der Zwickauer Wohnung des Trios gemacht wurden, ist nicht klar“, stellt Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk fest. Auch Zschäpes Anwalt Mathias Grasel kommentierte, dass jemand anderes die Aufzeichnung gefertigt haben könnte. Entweder Zschäpe oder ein Unbekannter: „Am Ende bleiben in beiden Fällen Fragezeichen, die erneut an der Glaubwürdigkeit der Zschäpe-Aussagen kratzen“, schreibt Konrad Litschko von der taz.

Für Aufsehen sorgte ein neuer Antrag der Verteidiger des als Waffenbeschaffer angeklagten Ralf Wohlleben. Anwalt Olaf Klemke beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten abzutrennen und den NSU-Prozess von neuem beginnen zu lassen. Auch wandte er sich dagegen, dass ein in Wohllebens Wohnung gefundenes T-Shirt mit der Aufschrift „Eisenbahnromantik Auschwitz“ als Gesinnungszeugnis erörtert wird. Es ist nicht der erste fundamentale Antrag der Anwälte im Verfahren. „Nur: Das nützt seinem Mandanten bisher wenig“, bilanziert Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung. Mit dem Kleidungsstück sei offenbar „ein wunder Punkt getroffen“ worden, weil Wohlleben „versucht, von sich das Bild eines braven Patrioten zu zeichnen“.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 21. März 2016.