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Rehabilitation für Verfassungsschützer Andreas T. – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. Juli 2016

 

Ein wichtiger Tag für den ehemaligen hessischen Verfassungsschützer Andreas T.: Das Gericht glaubt ihm, dass er vom Mord an Halit Yozgat 2006 nichts mitbekommen hat. Richter Manfred Götzl sagte am Dienstag, die Aussage T.s sei „plausibel, glaubhaft und nachvollziehbar“. Das werde T. „sicherlich als eine Art Rehabilitation empfinden“, kommentiert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk.

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T. galt zeitweise als Tatverdächtiger, weil er bei dem Mord in einem Kasseler Internetcafé anwesend war, sich aber nicht als Zeuge meldete. Er beteuerte stets, den Mord nicht bemerkt und die Leiche des Inhabers nicht gesehen zu haben.

Das Gericht folgt damit der Version der Bundesanwaltschaft. Die Folge laut BR-Reporter Christoph Arnowski: Es „liegt es auf der Hand, wie es (das Gericht) die anderen Taten beurteilen wird: Alle angeklagten Verbrechen wurden allein vom NSU begangen“.

Richter Götzl setzte sich mit T. in einem Beschluss auseinander, mit dem er abermals Anträge auf neue Beweiserhebungen ablehnte. Der Entscheid klang „fast wie eine Ehrenerklärung für den Verfassungsschützer“, beobachtet Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Damit sei auch klar, dass die Ermittlungen in diesem mysteriösen Teil des NSU-Komplexes abgeschlossen seien.

Das Ende im Terrorverfahren ist offenbar in greifbarer Nähe: Aus Kreisen der Justiz heiße es, dass das Urteil Anfang 2017 fallen könnte, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Derzeit arbeiteten die Richter daran, die letzten Teile der Beweiskette zusammenzufügen.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 14. Juli 2016.