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Keine Hoffnung mehr auf Antworten – Das Medienlog vom Donnerstag, 15. September 2016

 

Vieles war möglich erschienen – und wurde dennoch nicht wahr: Beate Zschäpe beantwortet keine der mehreren Hundert Fragen, die die Vertreter der Nebenklage ihr gestellt hatten, wie ihr Anwalt Mathias Grasel am Mittwoch bekannt gab. „Es ist Zschäpes Recht zu schweigen – aber viele der Familien werden diesen Satz als Affront aufnehmen“, schreibt Konrad Litschko von der taz. Durch die Verweigerung könnte sich der Prozess nun allerdings beschleunigen, nachdem das langwierige Frage-Antwort-Spiel im Nachgang zu Zschäpes Aussage ihn merklich gebremst habe. Einige Nebenklageanwälte hätten mittlerweile die Hoffnung aufgegeben, von der Hauptangeklagten noch etwas zu erfahren.

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Anwalt Grasel teilte mit, Zschäpe sei nur bereit, Fragen der Nebenklage zu beantworten, wenn diese durch die Richter gestellt würden. Ob es dazu kommt, ist noch unklar. Das Gericht „erhofft sich von ihr offenbar keinen substanziellen Beitrag mehr zur Aufklärung“, merkt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung an. Auf das Prozedere schriftlicher Fragen und Antworten habe sich der Strafsenat nur eingelassen, damit das Urteil nicht wegen Verfahrensfehlern vom Bundesgerichtshof kassiert werden kann. Nun allerdings gelte: „Ein Jahr lang fragen und warten muss genügen.“

Fazit von Spiegel-Reporterin Gisela Friedrichsen: „Zschäpes Beitrag zur Aufklärung der mysteriösen Mordserie zwischen 2000 und 2006 hält sich in engsten Grenzen.“ Sie scheine „nicht gewillt, die Tür zu ihrem Privatleben in Gesellschaft zweier mutmaßlicher Serienmörder weiter zu öffnen“.

„Mit diesem Schritt könnte sie sich endgültig in die denkbar schlechteste Lage manövriert haben“, kommentierten wir auf ZEIT ONLINE. Die Richter hatten zuvor zu verstehen gegeben, dass sie mit dem Aussageverhalten Zschäpes bislang nicht zufrieden sind. Damit liegen deutliche Anzeichen für ein hartes Urteil für die Hauptangeklagte vor. Das könnte umso schneller kommen, nachdem das Frageprozerede nun voraussichtlich beendet ist.

Nach der knappen Aussage meldete sich der Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann mit einem Antrag zu Wort: Er forderte, den von Zschäpe an den Dortmunder Neonazi Robin S. geschickten Brief als Beweis in den Prozess einzuführen. Dagegen wehrten sich die Verteidiger der Angeklagten und forderten, bereits während der Verlesung des Gesuchs die Öffentlichkeit auszuschließen, weil darin aus dem Brief zitiert wurde – für die Diskussion über den Ausschluss wurden wiederum die Zuschauer aus dem Saal geschickt.

„Bisweilen blitzte die Lust einzelner Verfahrensbeteiligter am juristischen Gefecht auf“, beobachtet Friedrichsen vom Spiegel. Zschäpe habe dabei sogar in Richtung ihrer Altverteidiger geschaut, mit denen sie seit Langem kein Wort mehr wechselt.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 16. September 2016.