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Zschäpe-Verteidigung will andere sprechen lassen – Das Medienlog vom Donnerstag, 16. Februar 2017

 

Anders als vorgesehen stellte Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert am Mittwoch noch nicht den Antrag, eine Gefängnisaufseherin zu laden, die über Zschäpes Verhalten in der Untersuchungshaft berichten soll. Dazu soll es erst nächste Woche kommen. „Die Frage bleibt, warum Borchert den Umweg über die Gefängniswärterin geht und nicht doch Zschäpe selbst sprechen lässt“, merkt Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung an. Die Hauptangeklagte hatte sich bislang nur höchst knapp geäußert oder durch ihre Anwälte. Auf Frage eines Nebenklageanwalts deutete der psychiatrische Gutachter Henning Saß an, die Aussage der Wärterin würde seinen Eindruck von Zschäpe kaum ändern.

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Das Gericht entschied am Mittwoch über einen Beweisantrag der Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, mit dem diese einen angeblichen „Volkstod“ der Deutschen beweisen wollten und für Empörung sorgten. Erwartungsgemäß lehnten die Richter ab. Das Gesuch zeige, „dass die Wohlleben-Verteidigung offenbar keinerlei Hemmungen mehr hat, offensichtliche Nazi-Propaganda in den Prozess einzubringen“, beobachtet Thies Marsen vom Bayerischen Rundfunk. Die These sei allerdings auch in Kreisen von Pegida und AfD zu hören – und somit ein Hinweis, dass sich die Stimmung auch außerhalb des Gerichtssaals „bedenklich nach rechtsaußen verschoben“ habe.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 17. Februar 2017.