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269. Prozesstag – Beratung über Anträge

 

Für Dienstag hat der Senat im NSU-Prozess kein Beweisprogramm vorgesehen. Stattdessen wird über zurückliegende Beweisanträge beraten. So sollen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihren Antrag verteidigen, nach dem ein Psychiater die verstorbenen NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt posthum untersuchen soll, um bei ihnen eine psychopathische Störung zu diagnostizieren. Die Bundesanwaltschaft war dem Gesuch am Vortag entgegengetreten.


Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.