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Sicherungsverwahrung für Zschäpe wird wahrscheinlicher

 

Beate Zschäpe

In Kürze ist das Plädoyer der Anklage im NSU-Prozess beendet. Für Beate Zschäpe wird es eng: Die Bundesanwaltschaft schätzt sie als Fall für die Sicherungsverwahrung ein.

Einer der letzten Schritte auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess ist fast abgeschlossen: das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Voraussichtlich am nächsten Sitzungstag Mitte September wird Bundesanwalt Herbert Diemer verkünden, welche Strafen er für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten fordert.

Natürlich ist nach weit über vier Jahren Verhandlung und sieben Tagen Schlussvortrag längst klar, in welche Richtung die Forderungen gehen werden. Die Vertreter der Anklage haben mehrmals deutlich gemacht, dass sich die Anklageschrift in ihren Augen Punkt um Punkt bestätigt hat – bis zum höchstmöglichen Ausmaß von Schuld: Für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegen demnach auch „grundsätzlich“ die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger in der heutigen Verhandlung.

Damit darf als gesichert gelten, dass Diemer auf lebenslange Haft für Zschäpe plädieren wird, auf Bejahung der besonderen Schwere der Schuld und – als Fanal für die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats – auf die eigentlich redundante Sicherungsverwahrung. Denn die Hauptangeklagte hat sich demzufolge als Mittäterin an nahezu allen Gewalttaten des NSU beteiligt.

In der rechtlichen Würdigung machten die Vertreter des Generalbundesanwalts deutlich, wie monströs die Mission war, auf die sich die Gruppe aus Zschäpe und ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begeben hatte. Neun Morde an Einwanderern, einer an einer deutschen Polizistin, zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt 24 Verletzten in Köln, 15 Raubüberfälle zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund – Taten, die dazu bestimmt waren, „die Bevölkerung auf erhebliche Art und Weise einzuschüchtern“, sagte Greger. Sie seien geeignet gewesen, „die Bundesrepublik Deutschland als Staat zu schädigen“.

Der Ansicht der Anklagevertreter zufolge war Zschäpe keineswegs mit einer unbeteiligten Hausfrau zu verwechseln, die unglücklicherweise mit zwei Mördern zusammenlebte: Sie „legendierte“, schuf also in den Wohnungen der Gruppe alle Voraussetzungen für ein scheinbar normales, bürgerliches Leben vor den Augen argloser Nachbarn. Sie verwaltete die durch die Überfälle gut gefüllte Gemeinschaftskasse, kümmerte sich auch darum, bei Bedarf einen neuen Unterschlupf zu finden.

So machte sich Zschäpe zur Mittäterin beim Mord in zehn Fällen – ohne ein einziges Mal an einem Tatort gewesen zu sein. Hinzu kommen viele Fälle versuchten Mordes: allein 32 Fälle beim Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004, weil sich dort 32 Menschen im potentiell tödlichen Umkreis der Nagelbombe aufhielten. Ebenfalls als versuchter Mord gelten die erste Kölner Bombentat von 2001, bei dem eine 19-Jährige schwer verletzt wurde, und der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn, bei dem die Beamtin Michèle Kiesewetter starb, ihr Kollege Martin A. aber schwer verletzt überlebte.

In drei Fällen machte sich Zschäpe der Bundesanwaltschaft zufolge eigenhändig des versuchten Mordes schuldig – nämlich, als sie am 4. November 2011 die gemeinsame Wohnung des NSU in Zwickau anzündete, nachdem sich Mundlos und nach einem misslungenen Banküberfall in Eisenach selbst erschossen hatten. Sie brachte eine gebrechliche Nachbarin und zwei Handwerker in Lebensgefahr.

Mit der Brandstiftung wollte sie der Anklage zufolge Beweise vernichten. Als Zeichen, das Zschäpe sich ganz und gar der Gruppe NSU verschrieben hatte, sehen die Staatsanwälte auch, dass sie im Anschluss DVDs mit dem menschenverachtenden Bekennerfilm verschickte. Damit tat sie mehr, als für ein reines Überleben in der Illegalität nötig gewesen wäre. Laut Greger war Zschäpe „ein Drittel eines verschworenen Triumvirats, dessen drei Teile auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen waren“.

Unzweifelhaft ist für die Bundesanwaltschaft auch, dass die vier weiteren Angeklagten entscheidende Rollen für das Konstrukt NSU spielten. Dazu gehört André E., der im Prozess nicht nur schwieg, sondern auch vergleichsweise selten Thema der Beweisaufnahme war. Geht es nach Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, hat sich die Leisetreterei nicht ausgezahlt: Weil E. vor dem Bombenanschlag 2001 das Wohnmobil mietete, mit dem Mundlos und Böhnhardt nach Köln führen, sieht ihn Weingarten der Beihilfe zum versuchten Mord überführt. Auch für zwei Banküberfälle kümmerte er sich um die Miete eines Reisemobils.

E., der schon am Vortag während des Plädoyers häufig grinste, gar kicherte, hatte sich bislang stets unbeeindruckt vom Geschehen um ihn herum gezeigt. Das Plädoyer aber zeigte: Die Staatsanwälte werden voraussichtlich eine harte Strafe für den 38-Jährigen fordern.

Ähnlich der Fall des Mitangeklagten Ralf Wohlleben – ihn sieht Weingarten überführt, dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft zu haben, die bei den neun Migrantenmorden zum Einsatz kam. Er streitet die Tat ab – nicht aber der ebenfalls angeklagte Carsten S., der die Waffe in Wohllebens Auftrag überbracht haben soll. Beschaffung und Transport seien „unmittelbar kausal für die Begehung der neun Haupttaten“ gewesen, sagte Weingarten. Beide Angeklagte hätten es zumindest für möglich gehalten, dass mit der Pistole Menschen ermordet werden sollen – zumal das Modell mit einem Schalldämpfer geliefert wurde. Sie seien darum der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig.

Wesentlich milder nimmt sich der Vorwurf gegen den fünften Angeklagten Holger G. aus: Er hat dem NSU Führerschein, Reisepass, ADAC-Mitgliedsausweise und zwei Krankenkassenkarten überlassen. Anders als E. war er der Überzeugung der Ankläger zufolge aber nicht in die Mordpläne eingeweiht. Die schweren Gewalttaten seien damit nur eine abstrakte Möglichkeit geblieben – die Bundesanwaltschaft will G. deshalb nicht als Gehilfen, sondern als Förderer einer terroristischen Vereinigung verurteilt sehen.

Die Forderung über das Strafmaß soll am 12. September verkündet werden. Danach würden die Plädoyers der Nebenklage beginnen.