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Neue Scharmützel verzögern Plädoyers – Das Medienlog vom Mittwoch, 25. Oktober 2017

 

Zweimal hat der NSU-Prozess für je drei Wochen pausiert – Stillstand nach einer Vielzahl von Befangenheitsanträgen, die der Verteidiger des Mitangeklagten André E. gestellt hatte. Am Dienstag verkündete Richter Manfred Götzl: Andere Richter am Münchner Oberlandesgericht haben alle Anträge abgelehnt, vorerst folgte auch kein neuer. Dennoch kam es zu Scharmützeln zwischen E.s Anwalt Michael Kaiser und dem Gericht. Die Plädoyers der Nebenklage stehen weiter aus.

Betreibt E. eine Verzögerungstaktik? Befangenheitsanträge seien „ein legitimes Mittel, um einen Prozess in die Länge zu ziehen oder im Extremfall zum Platzen zu bringen“, schreibt Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Das NSU-Verfahren biete insofern „viel Anschauungsunterricht“.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

„Was ist das gute Recht eines Angeklagten? Und wann geht es nur noch darum, einen Strafprozess zu torpedieren?“, fragen wir auf ZEIT ONLINE. Anwalt Kaiser versuche offensichtlich, „eine derart lange Unterbrechung zu provozieren, dass das NSU-Verfahren doch noch scheitert“, was jedoch als extrem unwahrscheinlich gilt. Nach einer Pause von mehr als drei Wochen müsste das Verfahren von vorn beginnen. Dies will Richter Manfred Götzl jedoch nicht zulassen. Besonders auffällig: Kaiser forderte, das Verfahren bis zum nächsten Tag zu unterbrechen, damit sich sein Mandant in Ruhe ein Schriftstück durchlesen kann. Götzl gab dem Ansinnen statt.

„Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Gericht mit dieser Strategie zu Fehlern provoziert werden soll, die dann nach dem Urteil in der Revision angegriffen werden können“, heißt es bei Christian Rath vom SPD-Blatt Vorwärts. Das Gericht behandle Befangenheitsanträge deshalb mit besonderer Vorsicht und lehne auch keine Gesuche ab, die offensichtlich nur der Verfahrensverschleppung dienen. Insgesamt gelte: „Der Vorsitzende Richter Götzl hat das Verfahren nach wie vor im Griff und verliert nicht den Überblick.“

Von der Dienstags-Sitzung berichten auch die taz und der Bayerische Rundfunk.

Werden Teilnehmer der Nebenklage im NSU-Prozess diskriminiert? Mit dieser Frage hat sich Johannes Ismaiel-Wendt, Musikwissenschaftler der Universität Hildesheim, beschäftigt. Er hat untersucht, welchen Einfluss die Mikrofonanlage auf das Geschehen im Gericht hat. Über seine Ergebnisse berichtet Deutschlandfunk Kultur. Der Gutachter stellt demnach eine „objektive Befangenheit der gerichtlichen Situiertheit fest“, weil sich etwa Zeugen und Übersetzer ein Mikrofon teilen müssen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass seine stichprobenartige Untersuchung nicht zwangsläufig aussagekräftig sei.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 26. Oktober 2017.