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Die Terrorthese der Verteidiger

Die Plädoyers im NSU-Prozess sind beendet. Beate Zschäpes Anwälte stellen zum Schluss eine ungewöhnliche Behauptung auf: Die Taten des NSU seien kein Terrorismus gewesen.

Mit dem Vortrag von Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm ist am Donnerstag eine der letzten großen Etappen auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess zu Ende gegangen. Wann aber das Urteil wirklich fällt, ist noch nicht abzuschätzen.

Seit Anfang Juni hatten als letzte in der langen Reihe der Verteidiger die drei Stammanwälte von Zschäpe das Wort. Acht Prozesstage lang hatten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm dargelegt, warum die 43-Jährige sich aus ihrer Sicht lediglich der Brandstiftung schuldig gemacht hatte und daher nach mehr als sechs Jahren Untersuchungshaft unverzüglich freizulassen sei. An den terroristischen Taten des NSU, zehn Morden und zwei Bombenanschlägen mit Dutzenden Verletzten, trage sie keine Schuld – jedenfalls nicht im juristischen Sinne. Auch für die von der Anklage geforderte Sicherungsverwahrung gebe es keine Grundlage.

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Anja Sturm: Starker Einsatz für Beate Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 21. Juni 2018

Es ist das längste Verteidigerplädoyer im gesamten NSU-Prozess: Schon vier Tage dauert der Schlussvortrag von Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm. Am Mittwoch sprach die Verteidigerin über das Leben Zschäpes mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Mit diesen habe sie lediglich in einer Wohngemeinschaft gelebt – von einer Mitwirkung beim Terrorismus könne keine Rede sein.

Sturm „widmet sich der Frage: Wie gefährlich ist Beate Zschäpe?“, fasst Julia Jüttner auf Spiegel Online zusammen. Ihre Argumentation konnte sie jedoch nicht zu Ende führen: Kurz nach Mittag endete der Prozesstag.

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435. Prozesstag – Zschäpe-Anwältin Sturm setzt Plädoyer fort

Heute setzt Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm ihr Plädoyer fort. Zuvor hatten bereits ihre Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl gesprochen und Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. Sturm hatte diese Argumentation ausgebaut und behauptet, Zschäpe sei gar nicht Teil der terroristischen Gruppe NSU gewesen.

Die drei Anwälte vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Beate Zschäpe: Mitglied oder Mitläuferin? – Das Medienlog vom Mittwoch, 20. Juni 2018

Die Plädoyers im NSU-Prozess schreiten ihrem Ende entgegen: Am Dienstag setzte Beate Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm ihren Schlussvortrag fort. Darin bestritt sie, dass der NSU eine Gruppe aus drei Personen war und dass Zschäpe Teil der Vereinigung war.

Dabei „verirrt sich Zschäpes Pflichtverteidigerin teils im Kleinteiligen“, merkt Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk an. Durch zahlreiche Zeugenaussagen aus dem Verfahren habe Sturm beweisen wollen, dass ihre Mandantin „eher politisch verführte Mitläuferin als gleichberechtigtes Mitglied“ gewesen sei. Die Anwältin habe gezeigt, dass die Bedeutung von Indizien stark abhängig von der Interpretation sei.

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434. Prozesstag – Zschäpe-Anwältin Sturm plädiert weiter

Heute setzt Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm ihr Plädoyer fort. Zuvor hatten bereits ihre Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl gesprochen und Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. Sturm hatte diese Argumentation ausgebaut und behauptet, Zschäpe sei gar nicht Teil der terroristischen Gruppe NSU gewesen.

Die drei Anwälte vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 19. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 20. Juni 2018.

 

433. Prozesstag – Plädoyer der Zschäpe-Verteidiger kurz vor dem Ende

Heute setzt Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm ihr vergangene Woche begonnenes Plädoyer fort. Abhängig von der Länge ihres Schlussvortrags könnten die Plädoyers im NSU-Prozess sogar an diesem Tag enden. Zuvor hatten bereits Sturms Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl gesprochen und Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. In einer rechtlichen Würdigung soll Sturm die Vorträge aller drei Verteidiger zusammenführen.

Die drei vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Verteidigerin kratzt am Bild der eiskalten Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 14. Juni 2018

Letzter Abschnitt des Plädoyers für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe: Am Mittwoch begann Verteidigerin Anja Sturm ihren Schlussvortrag. Darin bestritt sie, dass Zschäpe Teil der Terrorgruppe NSU gewesen sei, zudem sei sie vielfach Opfer von Vorverurteilungen geworden. Sie sei kein Fall für die Sicherungsverwahrung.

Dabei ging die Anwältin auch auf den Lebenslauf ihrer Mandantin ein. Der engagierte Vortrag stand in Kontrast zum Verhalten von Beate Zschäpe in der Vergangenheit: Die Mandantin hatte mehrfach versucht, Sturm loszuwerden. „Sturm nahm es souverän“, merkt Julia Jüttner von Spiegel Online an.

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Zschäpe-Anwalt bestreitet Mittäterschaft – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. Juni 2018

Das Plädoyer für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist in die letzte Runde gegangen: Am Dienstag hat der Verteidiger Wolfgang Stahl seinen Schlussvortrag gehalten. Darin behauptete er, seine Mandantin sei nicht der Mittäterschaft an den Verbrechen des NSU schuldig. Der Bundesanwaltschaft warf Stahl vor, die Indizien gegen seine Mandantin unfair interpretiert zu haben.

„Die Anwälte sind gedemütigt, dennoch zeigen sie vollen Einsatz für ihre Mandantin“, kommentiert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Zschäpe hatte ihren Verteidigern das Misstrauen ausgesprochen und zwei neue Anwälte engagiert. Stahl habe gezeigt, „was er vom Plädoyer der neuen Verteidiger Zschäpes hält“, indem er bestritt, dass sich die Angeklagte der darin eingeräumten Straftaten schuldig gemacht habe.

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432. Prozesstag – Verteidigerin Sturm hält Plädoyer für Zschäpe

Nach den Plädoyers ihrer Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl ergreift heute Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm das Wort. Ihr Vortrag ist auf zwei Tage angelegt. Anwalt Heer hatte zuvor Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. In einer rechtlichen Würdigung soll Sturm die Vorträge aller drei Verteidiger zusammenführen.

Die drei vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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