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Holte der Verfassungsschutz seinen V-Mann aus dem Knast? – Das Medienlog vom Mittwoch, 3. Dezember 2014

Auftakt zur anstehenden Befragung des ehemaligen V-Manns Carsten Sz. alias Piatto: Am Dienstag vernahm das Gericht dessen ehemaligen Arbeitgeber Michael P., der Sz. Ende der 1990er Jahre in seinem rechtsextremen Laden beschäftige – wodurch der verurteilte Gewalttäter als Freigänger seiner Spitzeltätigkeit nachgehen konnte. „Thematisch wohl das Richtige für einen Neonazi“, merkt Julia Jüttner auf Spiegel Online an – auch wenn P. sagte, er habe Sz. bald misstraut.

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167. Prozesstag – V-Mann Piatto

Am Mittwoch sagt der Zeuge Carsten Sz. aus, der unter dem Decknamen Piatto für den Brandenburger Verfassungsschutz spionierte. 1998, nach dem Untertauchen des NSU-Trios, steckte der Rechtsextreme dem Geheimdienst, dass ein Anhänger des militanten Netzwerks Blood & Honour mit den dreien in Kontakt stand und ihnen Waffen liefern sollte.

Sz. ist ein verurteilter Gewalttäter: 1994 wurde er festgenommen, nachdem er sich an einem versuchten Mord an einem Asylbewerber beteiligt hatte. Noch aus der Untersuchungshaft nahm er Kontakt zum Verfassungsschutz auf und wurde V-Mann. Sein Quellenführer zeigte sich begeistert über die Informationen, die Piatto bis zu seiner Enttarnung im Jahr 2000 lieferte. Die Behörde gab ihm auch ein Handy, auf dem eine verdächtige SMS des verdächtigen Blood-&-Honour-Mitglieds einging. Inhalt war der Text „Hallo, was ist mit dem Bums“ – die Nachricht werten Ermittler heute als Hinweis auf eine Waffenlieferung an den NSU.

Ein weiterer Hinweis, den Piatto an den Geheimdienst lieferte: Uwe Mundlos sollte sich als Autor an dem Magazin White Supremacy beteiligt haben, das sich als Sprachrohr von Blood & Honour positionierte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die schützende Hand des Geheimdienstes

V-Mann Piatto lieferte aus dem Gefängnis Informationen zum NSU. Der Neonazi war an einer lebensgefährlichen Prügelorgie beteiligt – doch kam schnell wieder aus der Haft frei. Mithilfe des Verfassungsschutzes?

Seinen ehemaligen Angestellten, sagt Michael P., habe er schnell auf dem Kieker gehabt. Er besitze zwar keine Menschenkenntnis, doch er habe gespürt, dass man Carsten Sz. nicht vertrauen könne. P. betrieb im sächsischen Limbach einen Laden „für Jugendliche, die sich in der patriotischen Schiene bewegt haben“. Das bedeutet im Nazi-Jargon: ein Geschäft für Gleichgesinnte, das rechte Musik und rechte Markenkleidung verkauft. P. ließ Sz. ein knappes Jahr lang für sich arbeiten, dann warf er ihn raus, weil er ihm vorwarf, er habe Ware unterschlagen.

Heute sagt P. im NSU-Prozess als Zeuge über die Verbindung zu seinem früheren Kollegen aus. Nach den Maßstäben der rechtsextremen Szene hatte er recht mit seinem Misstrauen: Im Jahr 2000 enthüllte ein Magazin, dass Sz. seit sechs Jahren unter dem Decknamen Piatto als V-Mann für den brandenburgischen Verfassungsschutz arbeitete – und das, obwohl er die meiste Zeit wegen versuchten Mordes in Haft saß. Bei seiner vorzeitigen Entlassung 1999 unterstützte ihn womöglich der Geheimdienst – und Michael P.

Noch während seiner Gefängniszeit in der JVA Brandenburg lieferte er einen wertvollen Hinweis auf drei Neonazis aus Thüringen, die im Januar 1998 nach Sachsen geflohen waren: Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Kurz nach deren Untertauchen diktierte Sz. seinen Quellenführern den Tipp, nach dem sein Kumpel Jan W. den Auftrag hatte, für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt Waffen zu besorgen, bezahlt aus einer Kasse der militanten Organisation Blood & Honour. Später schickte W. eine SMS an Piatto und erkundigte sich, was denn nun „mit dem Bums“ sei. Die Ermittler verzichteten jedoch darauf, sich an W.s Fersen zu hängen, und so womöglich auf Hinweise auf den Aufenthaltsort des Trios zu stoßen.

Dafür, dass seine Hinweise so wenig Widerhall fanden, wurde Sz. vom Verfassungsschutz regelrecht hofiert. Im NSU-Komplex ist er einer der wichtigsten V-Männer von allen. Das zeigt sich auch an der Befragung von Michael P. Der 43-Jährige könnte einiges erzählen von seinen eigenen Verstrickungen in das Umfeld von Blood & Honour, wo sich besonders seine Ex-Frau engagierte, die vor zwei Wochen in München ausgesagt hatte. Doch die meiste Zeit befragt ihn Richter Manfred Götzl nach den Informanten, die sich in der Szene tummelten.

P. sagt, er habe von Sz.s Umtrieben etwas geahnt: „Er wirkte sehr von außen geleitet, konnte niemandem in die Augen gucken.“ Das allerdings bemerkte er erst ziemlich spät. Denn als er Sz. im April 1999 in seinem Geschäft namens Sonnentanz einstellte, handelte es sich offenbar um einen Akt zutiefst empfundener Kameradschaft: Sz. saß im Gefängnis, weil er 1992 an einem Gewaltexzess beteiligt war. Dabei wurde ein Nigerianer in einer Brandenburger Diskothek beinahe zu Tode geprügelt. 1994 wurde er verhaftet und ein Jahr später zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. P. spricht heute von einer „Kneipenschlägerei“.

Sz. nahm die Stelle als Freigänger an. Dass er sich als verurteilter Gewalttäter so frei in der Öffentlichkeit bewegen konnte, dafür dürfte vor allem seine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz verantwortlich sein. Noch in der Untersuchungshaft hatte er sich als Informant angeboten.

Weder der Geheimdienst noch die Justizvollzugsanstalt hatten ein Problem damit, dass Sz. in einem Laden des Milieus arbeitete, in dem er straffällig geworden war. P. erzählt, der neue Kollege habe in seiner Heimat Brandenburg den Markt sichten und potenzielle Kunden ausmachen sollen. Dort wollte er eine Zweigstelle des Sonnentanz eröffnen. Und noch einen Vorteil brachte Sz. mit: „Das Arbeitsamt hat ihn gefördert.“

Wollte von den Verantwortlichen niemand hinsehen, wo sich der verurteilte Gewalttäter Tag für Tag herumtrieb? Oder geschah all dies unter der schützenden Hand des Geheimdienstes?

P. sagt, bei Sz. sei es ihm irgendwann so vorgekommen, „als müsste er jeden Tag eine Sache planen“. Denn V-Mann Piatto war viel unterwegs, wollte auf einmal Plakate kleben oder eine neue Ortsgruppe einer Partei gründen. „Ich habe das als Haftmeise abgetan“, als Schrulligkeit nach der Zeit hinter Gittern. Dabei handelte es sich möglicherweise um Aktionen, die Sz. mit der Segnung des Verfassungsschutzes veranstaltete.

Fest steht, dass die Arbeit im Sonnentanz Sz. sogar mehrere Jahre Haft ersparte: Im Dezember 1999 befasste sich ein Gericht mit der Frage, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Richterin lobte im Urteil, dass Sz. sich als „Vertriebsassistent und Werbegestalter“ betätige. Ob sie wusste, dass der Häftling wieder im Dienst für den nationalen Kampf stand, ist nicht bekannt. Er kam frei.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 2. Dezember, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 3. Dezember 2014.

 

166. Prozesstag – Blood-&-Honour-Aktivist Michael P.

Erneut untersucht das Gericht die Verbindung des NSU-Trios zum rechtsradikalen Netzwerk Blood & Honour: Am Dienstag geladen ist Michael P., der frühere Ehemann der Zeugin Antje B. Wie sie war er in der sächsischen Sektion des militanten Netzwerks aktiv und betrieb einen Szeneladen. Er ist wegen mehrerer rechtsextremer Taten vorbestraft. Bei einer Überwachung seines Telefonanschlusses hörten Ermittler, wie er die Namen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt erwähnte. Naheliegend ist daher, dass P. das 1998 geflüchtete Trio unterstützt haben könnte.

Zudem sagen zwei Polizisten aus dem schweizerischen Luzern aus. Sie führten 1998 Ermittlungen gegen das Waffengeschäft, aus dem die NSU-Mordpistole Ceska 83 stammt. Damals hatte das Unternehmen offenbar Waffen an einen Kunden verkauft, der nicht zum Kauf berechtigt war.

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Zschäpe-Verteidiger lehnen erneut Richter ab – Das Medienlog vom Freitag, 28. November 2014

Es ist bereits das sechste Mal: Erneut haben Beate Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Sie warfen ihm vor, die Befragung eines Polizisten, der sich kaum erinnern konnte, als reine Verlesung eines alten Vernehmungsprotokolls missbraucht zu haben. Er habe sich sein Urteil demnach bereits gebildet. Die Anwälte haben mit dem Antrag „einen kleinen Achtungserfolg errungen“, meint Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk.

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Rechtsextremer Helfer oder Mitläufer? – Das Medienlog vom Donnerstag, 27. November 2014

Der Zeuge Ralph H. ist ein mutmaßlicher Unterstützer des NSU – „mit einem seltsamen Verhältnis zur Wahrheit“, beobachtete Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung. Denn im Zusammenhang mit dem Zeugen geschahen seltsame Dinge, die er vor Gericht nicht erklären konnte. So wurde sein Personalausweis im ausgebrannten Haus des NSU-Trios gefunden. „An einen Zufall kann man da nicht mehr glauben.“

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165. Prozesstag – Frühe Aussagen von Zschäpe und Wohlleben

Erneut befasst sich das Gericht mit dem Fall der Bombenattrappe aus dem Jahr 1996, die Uwe Böhnhardt an einer Autobahnbrücke nahe Jena platziert haben soll. Damals sagten auch Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben bei der Polizei aus – und deckten ihren Kameraden Böhnhardt, indem sie ihm ein Alibi gaben. Für die Tat wurde Böhnhardt verurteilt, später wurde das Urteil aus Mangel an Beweisen aufgehoben.

Ein Polizist, der Zschäpe und Wohlleben kurz nach der Tat vernahm, sagt nun als Zeuge im Prozess aus. Die Aussage, die Zschäpe zwei Jahre vor dem Untertauchen des NSU-Trios machte, könnte heute Hinweise zur Ideologie von Böhnhardt liefern, zudem auf den Zusammenhalt des NSU-Trios. Zu der Tat hatte das Gericht bereits mehrfach Ermittler von damals angehört.

Zudem sagt ein Gutachter des Bundeskriminalamts aus, der für den Prozess ein Gutachten erstellt hat.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Zeuge mit den Zufällen

Den NSU-Terroristen will er nicht geholfen haben – doch der Ausweis von Ralph H. lag in deren letzter Wohnung. Nur einer von vielen Zufällen um einen dubiosen Zeugen.

Ist Ralph H. ein engagierter rechtsextremer Helfer? Oder ein gutmütiger Mitläufer, der sich von den Terroristen des NSU hat einspannen lassen? Der hagere Mann wirkt auffällig harmlos – keine Insignien der rechten Szene, kein rasiertes Haupt. Im Ringelpullover setzt sich der 40-Jährige an den Zeugentisch im Münchner Oberlandesgericht. Doch H. hat wohl nicht ohne Grund vorgesorgt und seinen Anwalt mitgebracht, einen Szenejuristen aus Chemnitz.

Gegen H. gibt es einen schwerwiegenden Verdacht: Aus dem Schutt des niedergebrannten Hauses in Zwickau, in dem die drei NSU-Terroristen zuletzt gewohnt hatten, fischten Polizisten seinen Personalausweis. Vieles deutet darauf hin, dass H. ein weiterer Unterstützer war, der Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit seiner Identität half, unerkannt im Untergrund zu leben. Nicht auszuschließen ist außerdem, dass er ihnen mit einer Wohnung und Ausrüstungsgegenständen behilflich war.

Die drei flüchteten 1998, nachdem Sprengstoff in Zschäpes Garage in Jena gefunden worden war. In der Folgezeit kamen sie bei verschiedenen Kameraden aus der rechten Szene unter, bevor sie unter falschen Namen selbst Wohnungen mieteten. Die ersten Unterkünfte vermittelte der Neonazi Thomas S., eine Größe in den rechten Kreisen von Chemnitz. Auch bei Ralph H. rief er an.

Was folgte, war eine Szene wie aus einem Thriller: S. traf H. in der Innenstadt, begleitet von zwei Männern, die ihre Gesichter tief in Kapuzenpullovern verbargen. Der Kumpel fragte, ob er sie für ein paar Tage als Untermieter aufnehmen könne. H. sagt, er habe abgelehnt, weil er noch bei seinen Eltern lebte. Wer die beiden waren und warum sie so dringend eine Wohnung brauchten, danach habe er nicht gefragt: „Das hat mich nicht weiter interessiert.“ Womöglich gab es auch gar keinen Grund, nachzuhaken – dass drei Rechtsextreme aus Jena geflüchtet waren, war in weiten Teilen der Szene bekannt.

„Eine zentrale Figur“

Überhaupt schien H. von der dubiosen Anfrage nicht überrascht: „Ich glaube, ich war nicht der erste, der von S. angerufen wurde.“ Der sei schließlich „eine zentrale Figur“ gewesen und habe ihn nur selten getroffen. Merkwürdig nur, dass S. offenbar so erpicht auf H.s Unterstützung war, dass er ein halbes Jahr später schon wieder an ihn herantrat. An einem Abend in einer einschlägigen Kneipe fragte er erneut – doch H. will wieder nein gesagt und S. an einen Kumpel verwiesen haben.

Ob die beiden Männer Mundlos und Böhnhardt waren, steht nicht fest. Doch zur Zeit der Wohnungsanfrage mehren sich weitere Auffälligkeiten, die Ermittler nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 zu H. zurückführten. So beantragte er im Februar 1999 einen neuen Personalausweis. Den alten will er verloren haben, möglicherweise nachdem er angetrunken von einem Wirtshausbesuch nach Hause ging.

Das Dokument tauchte erst zwölf Jahre später wieder auf – in der Zwickauer Brandruine. Richter Manfred Götzl verzichtet darauf, H. mit dieser Tatsache zu konfrontieren. Wahrscheinlich hätte H. eine der üblichen Ausweichfloskeln präsentiert, mit denen er auf die meisten Fragen antwortet: „Das kann ich nicht mehr einordnen.“

Über die Konsequenzen nicht im Klaren?

Unerklärlich ist H. angeblich auch, dass auf seinen Namen eine Wohnung in der Chemnitzer Cranachstraße gemietet wurde. Dort zog offenbar niemand ein – doch Unbekannte nutzten die Adresse, um bei mehreren Versandhäusern Waren zu bestellen und nicht zu bezahlen. Bei einem Versand für Jagdzubehör wurden unter anderem Abwehrsprays und ein Nachtsichtgerät bestellt – später gefunden im Schutt in Zwickau. Bei demselben Unternehmen hatte er schon Jahre zuvor etwas bestellt, regulär und ehrlich bezahlt.

Denkbar ist somit, dass das NSU-Trio den Ausweis nutzte, um sich kostenlos einzudecken – durchaus gegen H.s Willen, der Anzeige erstattete, als Inkassoforderungen an seiner Meldeadresse eintrafen. Hatte er das Papier abgegeben, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein?

Möglich ist jedenfalls, dass H. einfach nur seinen rechten Kameraden gefallen wollte. Richter Götzl fragt ihn nach der Einstellung, die er Ende der neunziger Jahre vertrat. H. stammelt von Sonnenwendfeiern und Zusammengehörigkeitsgefühl in der Szene, vom „Elitären“ in der nationalen Bewegung. Von politischen Meinungen spricht er nicht.

Gegen Ende heizt sich die Stimmung auf, als der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler H. jeden Namen der zehn mutmaßlichen NSU-Mordopfer vorliest und ihr Todesdatum ergänzt. Es ist wohl der Versuch, dem Zeugen die Tragweite einer Unterstützung von militanten Neonazis klarzumachen. Doch damit fängt er sich den Protest der Verteidigung ein: „Es ist eindeutig, dass diese Fragen für die Galerie sind“, wirft Olaf Klemke ein, der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Daimagüler fragt zurück, ob der Anwalt „Probleme mit der deutschen Sprache“ habe. Es entbrennt ein lauter Konflikt, in dem auch Götzl mitmischt. Für die Prozessbeteiligten ein wenig würdevoller Auftritt – und für Ralph H. eine Gelegenheit, an seiner Version der Realität weiter zu feilen.

 

Rollentausch im Gerichtssaal – Das Medienlog vom Mittwoch, 26. November 2014

Premiere im NSU-Prozess: Erstmals hat ein Vertreter der Anklage ausgesagt. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten wurde vernommen, weil er den Zeugen Enrico T. bei einer Befragung im Jahr 2012 angebrüllt haben soll. Der Mann aus Jena soll in den Schmuggel der Mordwaffe Ceska 83 verwickelt gewesen sein. „Weingarten berichtet kontrolliert, doch es ist zu spüren, wie gereizt er damals war“, beschreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel den ungewöhnlichen Zeugenauftritt.

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