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Wann kam die Mordwaffe nach Deutschland? – Das Medienlog vom Freitag, 10. Oktober 2014

Erneut hat sich das Gericht mit dem Schmuggel der NSU-Mordwaffe Ceska 83 beschäftigt. Dazu sagte ein Schweizer Staatsanwalt aus, der 2012 die Zeugen Peter-Anton G. und Hans-Ulrich M. vernommen hatte. Sie sollen die Pistole 1996 bei einem Waffenhändler gekauft und nach Deutschland geschmuggelt haben. Die Befragung von M. durch den Beamten förderte damals einiges zutage: „Seine vorherigen Aussagen bei der Polizei korrigierte der Schweizer. Und zwar erheblich“, resümiert Björn Hengst auf Spiegel Online.

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Neonazi-Kader im NSU-Prozess – Das Medienlog vom Donnerstag, 9. Oktober 2014

Am 147. Prozesstag bekam der NSU-Prozess Besuch aus dem rechten Lager: Der Rechtsextreme Karl-Heinz Hoffmann besuchte die Verhandlung und sprach dabei einen Anwalt der Nebenklage und die Verteidigerin von Ralf Wohlleben, Nicole Schneiders, an, wie Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen berichtet. Hoffmann ist der Gründer einer sogenannten Wehrsportgruppe, die später verboten wurde.

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148. Prozesstag – Schweizer Staatsanwalt als Zeuge

Wieder beschäftigt sich der Strafsenat mit dem Schmuggel der Mordpistole Ceska 83, an der die Schweizer Peter-Anton G. und Hans-Ulrich M. beteiligt sein sollen. Als Zeuge ist ein Staatsanwalt geladen, der beide im Jahr 2012 befragt hatte. G. soll die Pistole bei einem Waffenhändler gekauft haben oder dafür seine Personalien zur Verfügung gestellt haben. M. brachte sie laut Anklageschrift nach Deutschland, wo sie über Mittelsmänner an das NSU-Trio gelangte. Mit der Pistole wurden neun Menschen erschossen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der neue Kurs von Richter Götzl – Das Medienlog vom Mittwoch, 8. Oktober 2014

Zum dritten Mal erschien der Zeuge Thomas R. am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Seine Verbindungen zur mittlerweile verbotenen rechtsextremen Organisation Blood & Honour weckten das Interesse der Nebenklageanwälte, die wie schon oft von Bundesanwaltschaft und Verteidigern ausgebremst wurde – doch nicht von Richter Manfred Götzl. „Er ist nicht mehr derselbe wie vor einem Jahr“, urteilt Frank Jansen vom Tagesspiegel. „Die Verflechtungen der braunen Milieus interessieren ihn nun deutlich mehr“ als zu Prozessbeginn.

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147. Prozesstag – Schweizer Polizist zu Waffenermittlungen

Zum dritten Mal vernimmt das Oberlandesgericht in München den Schweizer Polizisten Patrick R., der zwischen 2009 und 2012 die Zeugen Peter-Anton G. und Hans-Ulrich M. befragt hatte. G. und M. sollen am Schmuggel der NSU-Mordwaffe Ceska 83 beteiligt sein: Sie sollen die Pistole 1996 bei einem Händler gekauft und an Mittelsmänner in Deutschland weitergegeben haben. Bei den ersten Gerichtsterminen hatte sich abgezeichnet, dass durch das Schweigen der Zeugen die Aufklärung der Mordserie behindert wurde.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU-CD: Bundestag setzt Sonderermittler ein – Das Medienlog vom Dienstag, 7. Oktober 2014

Der Fall um die zufällig entdeckte CD mit einem Hinweis auf den NSU hat Folgen: Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags setzt den Grünen-Politiker Jerzy Montag als Sonderermittler ein, wie der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger mitteilte. Montag soll den Fall um den V-Mann „Corelli“ ausleuchten, wie unter anderem Spiegel Online berichtet. Binninger erklärte, die Vorgänge um den Informanten würfen einige Fragen auf.

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146. Prozesstag – Thomas R. und ein BKA-Ermittler

Am Dienstag hört das Gericht zunächst den Zeugen Thomas R. Er soll das Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach seiner Flucht 1998 bei sich zu Hause aufgenommen haben. Für R. ist es bereits der dritte Termin in München. In seinen ersten Vernehmungen berief er sich immer wieder auf Erinnerungslücken und bestätigte, was er bereits bei der Polizei ausgesagt hatte.

Im Anschluss sagt ein Beamter des Bundeskriminalamts aus, der im August 2012 den Zeugen Enrico T. vernommen hatte. Der Termin bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sorgte bereits vor einem Monat für Aufsehen: Damals kam bei Gericht heraus, dass die Ermittler T. angebrüllt hatten, um ihn zu einer Aussage zu bewegen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Verstrickungen des toten V-Manns

Wieder einmal steht der Verfassungsschutz im Verdacht, schon früh von der Existenz des NSU-Trios gewusst zu haben. Und wieder einmal ist der tote V-Mann „Corelli“ der Grund. Ein Zufall?

Wenn der frühere Neonazi Thomas Ri. noch am Leben wäre, dann müsste er sich spätestens jetzt vielen Fragen stellen. Zum Beispiel: Was dachte er, als ihm jemand im Jahr 2005 eine CD in die Hand drückte, auf der die Abkürzung NSU zu lesen war? Was hatte er mit einem anderen Rechtsextremen namens Uwe Mundlos zu tun? Und wusste er, dass dieser Mundlos mit seinen Kameraden Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt durch Deutschland fuhr und mutmaßlich Einwanderer ermordete?

Aber Thomas Ri. ist tot. Ende März wurde er leblos in seiner Wohnung in der Nähe von Bielefeld aufgefunden, gestorben im Alter von 39 Jahren an einem nicht diagnostizierten Diabetes, wie es heißt.

Der mysteriöse Todesfall war in der vergangenen Woche einmal mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Da wurde bekannt, dass Ri. dem Bundesamt für Verfassungsschutz 2005 eine CD weitergegeben hatte, die mit dem Kürzel „NSU/NSDAP“ beschriftet war – also sechs Jahre vor der Enttarnung einer Gruppe namens NSU, dem Nationalsozialistischen Untergrund. Die Bundesanwaltschaft schreibt dem NSU zehn terroristische Morde zu. Der Datenträger allerdings war unbeachtet in den Akten des Bundesamts gelandet. Hinweise auf Anschläge enthielt er offenbar nicht.

Ri. arbeitete als V-Mann unter dem Decknamen „Corelli für die Verfassungsschützer. Nach seiner Enttarnung im September 2012 wurde er in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und bekam eine neue Identität.

Der Fall Ri. ist nicht nur deshalb pikant, weil er erneut die Frage aufwirft, wann die Ermittlungsbehörden zum ersten Mal etwas von der Existenz des NSU hätten ahnen müssen. Es bündeln sich in seiner Person auch mehrere Handlungsstränge, die mit der Geschichte der mutmaßlichen Terrorzelle in Zusammenhang stehen.

Zum ersten Mal wurde die Abkürzung NSU 2002 publik. Damals erschien in einem Heftchen namens Der Weiße Wolf die enigmatische Grußbotschaft „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“ Bei dem Blatt handelte es sich um eine Zeitschrift, die in der rechten Szene kursierte. Sie erschien von 1996 bis 2005. Grund für die mysteriöse Nachricht war vermutlich eine Geldspende, die das NSU-Trio dem Herausgeber des Blatts hatte zukommen lassen – 2.500 Euro, geschickt mit einem Begleitschreiben, in dem zum „wahren Kampf dem Regime“ aufgerufen wird. Verantwortlich war im Jahr 2002 der NPD-Kader David P., der für die Partei auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern saß.

Schon damals hatte Corelli seine Hände im Spiel: Er betrieb mehrere rechte Internetprojekte. Auf einem Server stellte er David P. Speicherplatz für den Onlineauftritt des Weißen Wolf zur Verfügung. Dabei handelte es sich möglicherweise nicht um einen selbstlosen Gefallen für den nationalen Kampf: Wie im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags herauskam, stand er im Auftrag des Bundesverfassungsschutzes mit P. in Kontakt. Ob dieser Kontakt auch die Zusammenarbeit für das Internetprojekt umfasste, ist unklar.

Die CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ gab Ri. offenbar auch an einen Bekannten aus Hamburg weiter, und zwar im Jahr 2006. Enthalten waren darauf Texte und Bilder mit rassistischem und hetzerischem Inhalt. Anfang 2014 gelangte der Datenträger an den Landesverfassungsschutz in Hamburg.

Es erstaunt, wie häufig der Name „Corelli“ ins Spiel kommt, wenn es um die Abkürzung NSU geht. Und wie nahe der Verfassungsschutz durch seine Informationen an mögliche Mitwisser herankam. Wenn Thomas Ri. nicht selbst einer war: Sein Name tauchte auf einer Adressliste auf, die Ermittler 1998 während einer Durchsuchung bei Uwe Mundlos sicherstellten. Beide hatten sich 1995 auf einem Konzert kennengelernt. Unter den V-Männern des Bundesverfassungsschutzes ist er wohl der einzige, der direkten Kontakt zu einem Mitglied des späteren NSU-Trios hatte.

Von der Existenz einer mordenden Gruppe erfuhren allerdings weder Geheimdienst noch Ermittlungsbehörden etwas, bis sich der NSU im November 2011 selbst enttarnte. Vielleicht, weil allein die Kenntnis einer Abkürzung aus drei Buchstaben noch keinen Hinweis auf eine Terrorzelle birgt. Die vagen Hinweise allerdings ließ sich das Bundesamt einiges kosten: Während seiner Spitzeltätigkeit, der er von 1994 bis 2007 nachging, kassierte Corelli rund 180.000 Euro.

Den neuesten Ungereimtheiten soll nun ein eigens eingesetzter Sonderermittler nachgehen: Der frühere Grünen-Abgeordnete und langjährige Innen- und Rechtspolitiker Jerzy Montag wird für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ermitteln.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 6. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 7. Oktober 2014.

 

Verfassungsschutz wegen NSU-CD in Erklärungsnot – Das Medienlog vom Donnerstag, 2. Oktober 2014

Der Sitzungstag am Mittwoch endete nach weniger als einer Stunde – weil Richter Manfred Götzl erkältet war. Die Verhandlung am Donnerstag entfällt deswegen. Unterdessen sorgt ein Bericht der Bild-Zeitung für Aufruhr: Demnach hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz schon im Jahr 2005 von der Existenz des NSU wissen können, sechs Jahre vor dessen offizieller Enttarnung.

Grund ist eine CD mit dem Kürzel „NSDAP/NSU“, die der Geheimdienst damals vom 2014 verstorbenen V-Mann Thomas R. erhielt. So landete sie in den Akten. „Doch warum stieß niemand auf den Datenträger, nachdem die Terrorgruppe im November 2011 aufgeflogen war?“, fragen Hubert Gude und Jörg Schindler auf Spiegel Online.

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