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Neue Strategie von André E., neue Verzögerung? – Das Medienlog vom Dienstag, 17. April 2018

Geht der seit mehr als zwei Monaten stockende NSU-Prozess heute mit den Plädoyers der Hauptangeklagten Beate Zschäpe weiter? Optimismus herrscht nicht, ein geregelter Fortgang „erscheint fraglich“, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Der Grund: Erneut könnte der neue Verteidiger des Mitangeklagten André E., Daniel Sprafke, neue Befangenheitsanträge gegen das Gericht stellen.

Hintergrund: E. droht eine harte Strafe und seine beiden Altverteidiger agierten ihm angesichts dessen zu passiv. Daher „erscheint sein Versuch legitim“, mit einem neuen Anwalt noch etwas zu beeinflussen, so Jansen. Sehr spät wolle er mit dessen Hilfe wohl versuchen, die Beweise gegen ihn in Zweifel zu ziehen. Nun drohe zwar wieder eine enorme Verzögerung des Prozesses. „Aber die Rechte des Angeklagten André E. wiegen schwerer.“

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 18. April 2018.

 

Erneuter Stillstand in München – Das Medienlog vom Donnerstag, 12. April 2018

Erneut tritt der NSU-Prozess auf der Stelle. Diesmal war es jedoch abzusehen: Der neue Verteidiger des Mitangeklagten André E., Daniel Sprafke, stellte zwei Befangenheitsanträge gegen das Gericht. Mit einem weiteren Gesuch vom Vortag stehen damit nun drei Anträge dieser Art im Raum, das Verfahren pausiert bis in die kommende Woche. Ob dann tatsächlich die Plädoyers der Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen, ist unklar. Über den gestrigen Tag, an dem nicht einmal die Sitzung eröffnet wurde, berichtet dpa.

Im Was jetzt?-Podcast bei ZEIT ONLINE ziehen wir eine Zwischenbilanz zum Prozess: Warum stockt er, wie wird er wahrgenommen – und welche Frage wird er nicht beantworten können?

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 13. April 2018.

 

Neuer Anwalt verzögert Zschäpe-Plädoyer – Das Medienlog vom Mittwoch, 11. April 2018

Eigentlich hätte am gestrigen Dienstag das Plädoyer der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen sollen, das mittlerweile seit zwei Monaten aussteht. Doch stattdessen entsponn sich ein juristisches Hickhack zwischen dem Gericht und dem neuen Wahlverteidiger des Mitangeklagten André E., Daniel Sprafke. Dieser, offenbar nach Konflikten zwischen E. und seinen Stammanwälten hinzugekommen, hatte beantragt, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden und zur Einarbeitung eine Prozesspause zu erhalten – was das Gericht ablehnte.

Sprafke versuchte, den Fortgang der Verhandlung mit Befangenheitsanträgen zu hindern. Mit der Verzögerung war er letztlich erfolgreich, doch eine gute Figur machte er nicht. Der Anwalt „verheddert sich im eigenen Antragsdickicht“, kommentiert Wiebka Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Der Anwalt habe „perplex“ gewirkt, sich verhaspelt und auch inhaltlich verwirrt: So stellte er kurzerhand einen Befangenheitsantrag, den er gleich danach zurücknahm. Heute sollen zwei weitere Gesuche dieser Art folgen.

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418. Prozesstag – Gericht befasst sich mit Befangenheitsanträgen

Ob nach langer Wartezeit heute endlich das Plädoyer der Neuverteidiger von Beate Zschäpe beginnt? Die Chancen sind eher gering: Gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl steht ein Befangenheitsantrag im Raum, zwei weitere sind für heute angekündigt. Urheber ist der neue Wahlverteidiger des Mitangeklagten André E., Daniel Sprafke.

Dieser hatte am Vortag nicht akzeptieren wollen, dass das Gericht ihn nicht als Pflichtverteidiger an die Seite seines Mandanten stellte, auch eine längere Prozessunterbrechung zur Einarbeitung wollten die Richter nicht akzeptieren. Durch diverse juristische Scharmützel liegt das Ende der Nebenklage-Plädoyers mittlerweile schon mehr als zwei Monate zurück.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Neue Verzögerungen durch Befangenheitsanträge – Das Medienlog vom Donnerstag, 15. März 2018

Statt zum Plädoyer kam es am Mittwoch im NSU-Prozess erneut zu Verzögerungen: Die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben stellten einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter des Strafsenats. Dadurch verzögert sich der Schlussvortrag der Zschäpe-Verteidigung bis mindestens kommenden Dienstag.

Wegen des Antrags der Wohlleben-Anwälte spricht Frank Jansen vom Tagesspiegel von einem „Wutgewitter“. Hintergrund des Gesuchs ist, dass Richter Manfred Götzl am Vortag den Antrag auf Ladung eines Zeugen abgelehnt und den Anwälten eine Verschleppungstaktik vorgeworfen hatte. Diese wehrten sich nun mit deutlichen Worten. „Der Ton wird rauer im NSU-Prozess.“

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Das Gericht verliert die Geduld – Das Medienlog vom Mittwoch, 14. März 2018

Mit dem lange erwarteten Plädoyer von Beate Zschäpes Neuverteidigern ging es am Dienstag nicht weiter – dafür mit harten Worten: Richter Manfred Götzl warf den Anwälten des Mitangeklagten Ralf Wohlleben vor, den Prozess bewusst zu verschleppen. Zuvor lehnte er mehrere Anträge ab, darunter einen auf Ladung eines mutmaßlichen Entlastungszeugen für Wohlleben. Auch Zschäpes drei Altverteidiger scheiterten mit einem Gesuch, von ihren Mandaten als Pflichtverteidiger entbunden zu werden.

Götzl habe angesichts der Vielzahl von Anträgen bislang ein Höchstmaß an Geduld gezeigt, resümiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Aber: „Jetzt ist Schluss. Jetzt wird Götzl deutlich. So deutlich, wie er noch nie war.“ Erstmals brachte er Prozessverschleppung als Antrieb der Verteidiger ins Spiel, die sich für den heutigen Tag einen Befangenheitsantrag vorbehielten. Der Vorsitzende Richter sei „sichtlich sauer“.

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415. Prozesstag – Befangenheitsanträge gegen NSU-Richter zu erwarten

Eigentlich sollte in dieser Woche das Plädoyer der Neuverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen. Doch dafür sieht es schon jetzt wieder schlecht aus: Die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben hatten gestern einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des Senats angekündigt. Diese hatten zuvor abgelehnt, einen Thüringer Rechtsextremisten zu laden, den die Verteidigung als Entlastungszeugen betrachtet. Auch die drei Altverteidiger von Beate Zschäpe behielten sich ein solches Gesuch vor, nachdem das Gericht ablehnte, sie von ihren Mandaten als Pflichtverteidiger zu entbinden.

Kommen die Anträge tatsächlich, dürfte der bislang vorgesehene Fahrplan nicht mehr zu halten sein. Dann wäre eine Pause bis in die kommende Woche hinein zu erwarten, bevor das erste Verteidigerplädoyer gehalten wird.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Befangenheitsantrag gescheitert, Plädoyers gehen weiter – Das Medienlog vom Donnerstag, 8. Februar 2018

Seit Mitte Januar hatten die Plädoyers der Nebenklage im NSU-Prozess pausiert, weil die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben einen Befangenheitsantrag gestellt hatten. Nun wurde das Gesuch abgelehnt, wie etwa bei der Deutschen Presse-Agentur und dem Bayerischen Rundfunk nachzulesen ist. Am Mittwoch hielten deshalb drei weitere Opfervertreter ihre Plädoyers. Sie kritisierten die Arbeit der Ermittler und die Aufklärung der staatlichen Verwicklungen.

Laut einem Bericht des Spiegel forderte ein Opferanwalt, das Kreuz an der Wand für die Urteilsverkündung zu entfernen. Adnan Menderes Erdal beruft sich in seinem Gesuch auf die religiöse Neutralitätspflicht des Staats, für seinen Mandanten sei das Symbol eine „unzumutbare innere Belastung“.

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Wohlleben lehnt Richter ab – Das Medienlog vom Freitag, 2. Februar 2018

Der Schritt war erwartet worden: Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben hat die Richter des Oberlandesgerichts wegen Befangenheit abgelehnt. Diese hatten zuvor einen Beweisantrag seiner Verteidiger wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, gestern dann noch eine zusätzlich erhobene Gegenvorstellung. Nun der Vorstoß gegen den Strafsenat: Die Anwälte des Angeklagten argumentieren, die Richter hätten zur Schuldfrage ihres Mandanten „eine unverrückbare Haltung eingenommen“. Ob der neuerliche Antrag zu größeren Verzögerungen im Verfahren führen wird, ist noch nicht bekannt.

Über die gestrige Sitzung berichten die Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 5. Februar 2018.

 

Der NSU-Prozess: Ein Fanal für den Rechtsstaat – Das Medienlog vom Mittwoch, 15. November 2017

Länger und länger dauert der NSU-Prozess, Befangenheitsanträge und andere juristische Scharmützel bremsen ihn und verhindern seit mehr als zwei Monaten den Beginn der Nebenklage-Plädoyers. Auch, ob deren Schlussvorträge heute beginnen, ist unklar. Das komme in der Öffentlichkeit zwar schlecht an, sei aber kein Beleg für ein Versagen des Rechtsstaats, meint Frank Jansen vom Tagesspiegel.

Vielmehr gelte: „Der NSU-Prozess ist ein herausragendes Beispiel für die Zähigkeit eines Gerichts, das sein Ziel trotz aller Komplikationen nie aus den Augen verliert: eines Tages eine rechtlich fehlerfreie Antwort auf die Frage nach der Schuld der Angeklagten zu präsentieren.“ Möglichen Anträgen auf Revision werde das Gericht dank der korrekten Verhandlungsführung von Richter Manfred Götzl wohl standhalten. Tatsächlich sei das Münchner Verfahren sogar Ausweis eines funktionierenden Rechtsstaats. Auch ständige Anträge der Verteidigung würden diesen nicht torpedieren: „Ein liberaler Staat hält das aus.“

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 16. November 2017.