Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Die Karte der Nebeneinkünfte

 


Karte Nebeneinkuenfte Bundestagsabgeordnete
In NRW symbolisiert ein großer roter Kreis Peer Steinbrück (SPD)

Mit Transparenz tun sich die Abgeordneten im Bundestag gelegentlich etwas schwer. Etwas Licht in den Dschungel der Nebeneinkünfte versucht ein Programmierer aus Magdeburg zu bringen: Gregor Aisch bietet eine Anwendung, mit deren Hilfe die Einkommen der Bundestagsabgeordneten übersichtlich dargestellt werden. Jeder Abgeordnete lässt sich auf einer interaktiven Deutschlandkarte finden und samt seiner von der Bundestagsverwaltung veröffentlichten Informationen darstellen.

Die Anwendung erlaubt es auch mit den drei Einkommensstufen zu experimentieren, die laut Abgeordnetengesetz angegeben werden müssen. Denn nicht ihr tatsächliches Einkommen müssen die Parlamentarier angeben sondern nur, in welcher der drei Gruppen es liegt. Stufe eins bedeutet Nebeneinkünfte zwischen 1000 bis 3500 Euro im Monat, Stufe zwei 3500 bis 7000 Euro und Stufe 3 alles über 7000 Euro.

Mit der Anwendung kann man sich nun ausrechnen, wie viel das sein könnte. Peer Steinbrück (SPD) beispielsweise gibt an, dass er bei mehreren Vorträgen jeweils Stufe drei erhielt. Nimmt man das Minimum von 7000 Euro an, hätte er demnach ein zusätzliches Jahreseinkommen von 210.000 Euro – stellt man den Regler dagegen auf durchaus mögliche 15.000 Euro pro Vortrag, sind es bereits 442.000 Euro.

Aisch, der sich vor einigen Wochen schon einmal dem Thema Parteispenden gewidmet hatte, schildert in seinem Blog die Schwierigkeiten, um an die benötigten Daten zu kommen: Da der Bundestags diese Informationen nicht gesondert als OpenData zur Verfügung stellt, musste er ein Programm schreiben – einen so genannten Scraper, der aus dem Fließtext auf der Website des Parlaments die Informationen ausliest.

Es grenzt an Unverschämtheit gegenüber den Wählern, dass die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten so ungenau veröffentlicht werden. Immerhin wird nun darüber nachgedacht, zwei weitere Stufen (bei 15.000 beziehungsweise 25.000 Euro) einzuführen.

In den USA dagegen müssen Kongressmitglieder ihre Einkünfte und Besitztümer komplett offen legen – die Website OpenSecrets.org macht die Informationen zugänglich.

Eine andere Herangehensweise an das Thema Nebeneinkünfte findet sich übrigens auch auf nebeneinkuenfte-bundestag.de.