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Informationsfreiheit ins Grundgesetz

 

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Um als Open-Data-Infrastruktur zu dienen, braucht diese Bücherei noch ein paar Computer.

Die grüne Bundestagsfraktion hatte am Dienstag zu einem „Fachgespräch“ geladen. Es ging um die Programmatik eines neuen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und wie sich in diesem die Idee Open Data wiederfinden könnte. Das Papier der Grünen, das kommende Woche unter der Überschrift „Grüne Bürgerbeteiligung“ veröffentlicht werden soll, spielte dabei nur am Rand eine Rolle. Vielmehr wurden diverse Aspekte rund um Open Government und Open Data angesprochen.

Eines wurde deutlich: Was genau „Open“ bedeutet, ist noch längst nicht ausgemacht. Die zentralen Merkmale von Open Data – Maschinenlesbarkeit der Daten und ungehinderter Zugang und Nutzung – sind offensichtlich noch nicht überall verstanden worden.

In dem knapp zweistündigen Austausch wurden viele Themen angesprochen; hier einige Aspekte, die ich bemerkenswert fand:

  • Verfassung: Die Informationsfreiheit sollte im Grundgesetz verankert werden. Nur so könne der Anspruch auf Offenlegung von Informationen genug Gewicht erhalten. Etwa in der Abwägung, ob ein Geschäftsgeheimnis Vorrang hat.
  • Akten: Als entscheidendes Hemmnis für Open Data wurde der Graubereich der Aktenführung in Verwaltungen genannt. „Wir wissen gar nicht mehr, was eine Akte ist“, war zu hören. Oft würden etwa in E-Mails innerhalb der Verwaltungen zentrale Entscheidungen und Elemente hinsichtlich der Akten abgestimmt – in den Aktenbestand fließe dieser Prozess aber nicht ein. Insofern sollte es ein „Aktenführungsgesetz“ geben, um den Bereich transparent zu gestalten.
  • Zersplitterung: Derzeit gäbe es im Bund und auf Länderebene 29 Gesetze rund um Informationsfreiheit. Neben den IFG gesellen sich dazu die Umweltinformationsgesetze sowie Verbraucherschutzgesetze. Eine Vereinheitlichung sei dringend nötig, hieß es. Es seit ein Witz, dass ausgerechnet in diesem Bereich eine völlige Unübersichtlichkeit herrsche.
  • Kosten: Die Einsparungswellen der letzten Jahre wenn nicht Jahrzehnte hätten die Verwaltungen traumatisiert. Deswegen sei die Kostenfrage ein Dreh- und Angelpunkt für Open Data. Die technische Umsetzung könnte teilweise einfach und kostengünstig verlaufen. Allerdings seien viele Softwaresysteme in den Verwaltungen auf die Anforderungen freier Formate und die Veröffentlichung derselben nicht ausgelegt. Den größten Posten werde im Zweifel wohl die Schulung des Personals ausmachen, um in dessen „Workflow“ Open-Data-Prinzipien zu integrieren.
  • Einsparung: Anderseits ließe sich mit der Thema Kosten auch die Verwaltung überzeugen. Transparenz bringe immerhin auch Kosteneinsparungen. So habe die Veröffentlichung der EU-Agrarsubventionen zur Aufdeckung von Subventionsbetrug im großen Stil beigetragen.
  • Zugang: Der Zugang zu Open Data müsse auch für diejenigen gewährleistet werden, die keine entsprechende technische Ausstattung besitzen. Öffentliche Bibliotheken könne die Aufgabe zukommen, mit ihrer Infrastruktur Zugänge bereitzustellen.

So löblich das Unterfangen der Grünen auch ist, allein werden sie es nicht schaffen, Open Data per Informationsfreiheitsgesetz als Prinzip im politischen System zu etablieren. Mindestens die anderen Oppositionsparteien sollten mit an Bord geholt werden. Auch die FDP wäre besser dabei, so könnte sie mal wieder ihrem Anspruch gerecht werden, eine Bürgerrechspartei zu sein.

Am wichtigsten aber ist, dass wir Bürger von außen für genug Druck sorgen. Schließlich sind es unsere Daten.

Bildnachweis: Deutsche Bücherei in Leipzig, Foto: Manecke (CC by:sa)