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Auf der Jagd nach den 50.000 Klicks: E-Petitionen in Deutschland

von Andreas Jungherr, Pascal Jürgens und Harald Schoen

Geht man nach den Nutzerzahlen, so gehört das E-Petitionssystem des Deutschen Bundestages zu den erfolgreichsten Beispielen für demokratische Partizipation über das Internet. Tatsächlich bündeln jedoch nur sehr wenige E-Petitionen mehr als die Hälfte aller Unterschriften. Die öffentliche Unterstützung konzentriert sich also auf einem verschwindend kleinen Bruchteil aller öffentlichen E-Petitionen. Das E-Petitionssystem scheint allerdings nicht dem “Winner takes all”-Prinzip zu folgen. Auch wenn nur ein kleiner Bruchteil der E-Petitionen einen Großteil der Unterstützung auf sich konzentriert, profitieren auch kleinere, weniger erfolgreiche E-Petitionen von der Aufmerksamkeit, die erfolgreiche E-Petitionen erregen. Es scheint, als ob Aufmerksamkeit und Unterschriften von erfolgreichen auf weniger erfolgreiche E-Petitionen gleichsam überspringen.

Auf einer vom Bundestag bereitgestellten Internetplattform können interessierte Bürger online Petitionen an den Bundestag richten. Falls die Urheberin einer Petition dies wünscht, kann sie die Petition als „öffentlich“ kennzeichnen. Dies ermöglicht es dann anderen Nutzern des E-Petitionssystems, diese Petition auf der Internetplattform mitzuzeichnen. Gelingt es einer E-Petition, in den ersten drei Wochen nach ihrer Veröffentlichung auf der Petitionsplattform mehr als 50.000 Unterschriften zu sammeln, so wird die Petition in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Beisein der Urheberin der E-Petition diskutiert. 50.000 Unterschriften sind damit die entscheidende Hürde, die überwunden werden muss, ehe einer E-Petition und ihrer Urheberin Öffentlichkeitswirksamkeit garantiert ist (siehe zum deutschen E-Petitionswesen z.B. Riehm et al. 2009).

Wir untersuchten E-Petitionen seit der Einführung der derzeitigen E-Petitionsplattform am 14. Oktober 2008 bis zum 19. Januar 2010. In dieser Zeit fanden sich auf der Plattform 886 E-Petitionen mit mindestens einer Unterstützerunterschrift. 495.611 Nutzer hatten sich der Plattform bedient, um eine oder mehrere E-Petitionen einzureichen oder zu unterstützen. Insgesamt waren über eine Million Unterschriften zugunsten der 886 öffentlichen E-Petitionen geleistet worden. Dies sind beeindruckende Zahlen, vor allem wenn man die übliche Gelassenheit der deutschen Internetnutzer gegenüber Partizipationsangeboten im Netz bedenkt (man denke nur an das dröhnende Schweigen des „18. Sachverständigen“, also der Bürger, in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft).

Mit den Methoden der „Computational Social Science“ (Lazer et al. 2009) haben wir das E-Petitionsverhalten genauer untersucht. Das folgende Schaubild zeigt die Summe aller Unterschriften im Laufe des Untersuchungszeitraums. Schwarz markiert sind alle Unterschriften die für E-Petitionen eingingen, denen es nicht gelang, über 10.000 Unterschriften zu sammeln. Die farblich abgesetzten Flächen zeigen die Unterschriften für E-Petitionen, die mehr als 10.000 Unterschriften auf sich vereinigen konnten. Von den 886 öffentlichen E-Petitionen im Untersuchungszeitraum gilt das nur für vierzehn E-Petitionen. Nur 1,5% der öffentlichen E-Petitionen bündeln also gut die Hälfte aller auf der E-Petitionsplattform eingegangenen Unterschriften.

[Für eine größere Version bitte das Schaubild anklicken]

Welche sind nun diese außerordentlichen E-Petitionen? Im Schaubild zeigen sich die E-Petitionen mit über 10.000 Unterschriften als plötzlich ansteigende und wieder abfallende Farbflächen. So sehen wir im Frühjahr 2009 die in der Öffentlichkeit stark diskutierte E-Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Im Sommer 2009 finden sich dann gleich mehrere dieser populären E-Petitionen. Allen voran die E-Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ die im Sommer 2009 Teil der #zensursula-Kampagne gegen das umstrittene Netzsperrengesetz der damaligen Bundesregierung wurde.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, für das E-Petitionswesen gelte die Devise „Die Reichen werden reicher“ oder gar das Prinzip „The winner takes all“. Bei näherem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass eine andere Dynamik am Werk ist. Betrachtet man die Entwicklung der schwarzen Fläche im Schaubild, so sieht man, dass die E-Petitionen unter 10.000 Unterschriften zu Beginn des Untersuchungszeitraums täglich einige hundert Unterschriften erhalten. Dieses Muster wird gebrochen, sobald die außergewöhnlich erfolgreiche E-Petition für das bedingungslose Grundeinkommen auftritt. Während des Zeichnungszeitraums dieser E-Petition steigt auch die Summe der Unterschriften für kleinere E-Petitionen deutlich an. Der Erfolg einer E-Petition springt also, mit abgeschwächter Wirkung, auf andere in diesem Zeitraum unterzeichenbare E-Petitionen über. Dieses Muster findet sich im weiteren Verlauf des Untersuchungsraumes immer wieder und deutet auf eine Regelmäßigkeit hin. In Zahlen ausgedrückt, scheint eine E-Petition, die mehr als 10.000 Unterschriften erhält, weniger erfolgreichen E-Petitionen zusätzliche Unterschriften einzubringen. Aufmerksamkeit und Unterschriften scheinen also von erfolgreichen auf weniger erfolgreiche Petitionen überzuspringen. Oder, in anderen Worten: Politische Partizipation erzeugt politische Partizipation.

Literatur:

Jungherr, A., und P. Jürgens (2010) ”The political click: political participation through e-petitions in Germany,” Policy & Internet 2(4), 131-165.

Lazer, D., et al. 2009. “Computational Social Science.” Science 323 (5915): 721–723.

Riehm, U., C. Coenen, R. Lindner, und C. Blümel. 2009. Bürgerbeteiligung durch E-Petitionen: Analysen von Kontinuität und Wandel im Petitionswesen. Volume 29 of Studien des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag. Berlin: Edition Sigma.

Die Autoren:

Andreas Jungherr arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politische Soziologie an der Universität Bamberg. Dort promoviert er zur Dynamik politischer Twitternutzung. Er twittert unter dem Namen @ajungherr.

Pascal Jürgens ist Kommunikationswissenschaftler und promoviert demnächst im Bereich der Online-Kommunikation. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in empirischen Methoden, insbesondere bei Sozialen Netzwerken und Modellierung.

Harald Schoen ist Politikwissenschaftler und Professor für Politische Soziologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Zu seinen Forschungsgebieten gehören Wahlverhalten, Wahlkämpfe und ihre Wirkungen, Einstellungen zu außen- und sicherheitspolitischen Themen sowie Fragen der politischen Psychologie und der Politischen Kommunikation.

 

Der vergangene Freitag in Stuttgart aus sozialwissenschaftlicher Perspektive, oder: „Gut, dass mer gschwätzt hän“

AndreaDemokratien werden in den Sozialwissenschaften an (mindestens) zwei Kriterien gemessen: An ihrer Effizienz und an ihrer Responsivität. Das Regieren ist heutzutage durch trans- und suprantionale Zusammenschlüsse geprägt und steht unter dem Eindruck von Internationalisierung und Globalisierung. Die Themen und Problemlagen gewinnen dadurch an Komplexität. So ist der Aspekt der Effizienz in jüngerer Vergangenheit verstärkt in den Vordergrund gerückt: Wie können Staaten mit Blick auf die genannte Komplexität einerseits und ihre begrenzten Ressourcen andererseits die Ziele erreichen, die sie sich setzen? Darüber hinaus haben wir nun aber am vergangenen Freitag erlebt, wie wichtig auch die Responsivität nach wie vor ist: Ist der Staat in der Lage, Forderungen und Kritik seiner Bürger aufzunehmen und seine Entscheidungen klar zu kommunizieren? Lange wurde dieser Prozess als Kernaufgabe der Parteien verstanden. Der offene Dialog zu Stuttgart 21 zeigt nun aber neue Wege auf, wie man auf die Bedürfnisse der Bürger eingehen kann.

Fassen wir den Freitag kurz einmal zusammen: Im Ergebnis nichts Neues, aber eine Art von Befriedung. Auf gut schwäbisch: „Es isch nix rauskomme, aber gut, dass mer gschätzt hän“! Positiv formuliert bedeutet dies, dass wohl in Zukunft kein Großprojekt mehr durchgeführt werden kann, ohne dass Bürgerinnen und Bürger in der Planungsphase ernsthaft und nachhaltig eingebunden werden.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Prozesse muss kontinuierlich diskutiert und verbessert werden. Das Verfahren in Stuttgart ist vermutlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Für die Frage, wie solche Verfahren dauerhaft in die politische Entscheidungsfindung eingebunden werden können, lohnt der Blick in die Schweiz. Und zwar nicht auf die derzeit sehr populären Volksentscheide, die auch in Zusammenhang mit Stuttgart 21 immer wieder als Beispiel bemüht werden. Eher sollten wir von den Erfahrungen der Schweizer mit einem anderen festen Bestandteil ihrer Demokratie lernen: Das sogenannte Vernehmlassungsverfahren ist – Nuancen und Details beiseite gelassen – die Vorab-Prüfung eines Großprojektes durch alle relevanten Gruppen, Befürworter wie Gegner. In der Sprache der Schweizer Bundesbehörden geht es um „Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und kultureller Tragweite“, die „auf ihre Akzeptanz, auf ihre sachliche Richtigkeit und auf ihre Vollzugstauglichkeit hin geprüft werden.“

Bürgerinnen und Bürger werden also schon bei der Ausgestaltung eines Projektes mit an Bord geholt – quasi in einer institutionalisierten Form der Bürgerbeteiligung. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem bei uns gültigen Planfeststellungsvefahren. Dies ist ein Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben vorgesehen ist. Die Bürger haben zwar die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Anhörungsbehörde einzuschalten – allerdings nicht schon bei der Ausgestaltung des Plans, sondern erst nach der Veröffentlichung des Vorhabens. Dies ist ein erheblicher Unterschied.

Gehen wir also noch einmal zurück zum Freitag in Stuttgart: Ging es wirklich um Responsivität oder war das mehr eine kleine Demokratie-Show? Vermutlich beides. Man sollte jedoch zugestehen, dass sich momentan alle Beteiligten in einem Lernprozess befinden. Und dadurch ergibt sich eine spannende Situation, welche die Politik ansonsten so gut es geht zu vermeiden sucht: Unsicherheit. Natürlich haben der Ministerpräsident und viele andere stets betont, dass der Umbau des Bahnhofes im Kern nicht verhandelbar sei. Allerdings können das nicht einmal die zentralen Akteure wirklich einschätzen, weil sie schlichtweg zu wenig Erfahrung mit solchen Verfahren haben und somit auch nicht wissen können, welche Dynamiken sich im Zuge eines solchen „joint fact finding“ ergeben können – von der nächsten Stufe des Prozesses (über die ja bisher nur wenig bekannt ist) einmal ganz zu schweigen.

Insofern ist die Botschaft „Gut, dass mer gschwätzt hän“ gar nicht so gering, wie sie sich zunächst anhören mag. Denn solange geredet wird, können sich die Prozesse entwickeln – und werden uns vielleicht noch ein ums andere mal überraschen…

 

Potenziale politischer Paritizipation: Was wir von Google Street View lernen können

Drei Zahlen:

Nun folgt daraus – natürlich – keineswegs, dass sich – analog zu Google Street View – nur 3 Prozent der Deutschen (oder auch nur 3 Prozent der deutschen Haushalte) auch tatsächlich an direktdemokratischen Abstimmungen beteiligen würden. Aber kurz innehalten sollte man doch. In der Sozialpsychologie ist die Diskussion um eine „Attitude-Behavior-Gap“ ein alter Hut. Nicht jeder – noch dazu in einer Umfrage geäußerten – Meinung folgt ein entsprechendes Verhalten. Wenn also derzeit allseits der Eindruck entsteht (oder erweckt wird), direktdemokratische Verfahren seien ein Allheilmittel, dann wird vielleicht ein wenig vorschnell geschossen – bei Google Street View hätte man schließlich nur ein Formular ausfüllen müssen, um Meinungen auch Taten folgen zu lassen. Drei Prozent haben das getan.

 

S21: Yes They Can!

AndreaAm Freitag setzen also sich die Befürworter und Gegner von Stuttgart 21 erstmals ohne Vorbedingungen an einen Tisch. Na endlich, könnte man sagen. Aber was können wir von einem solchen Treffen erwarten? In meinem letzten Blog-Beitrag habe ich Verfahren der Bürgerbeteiligung beschrieben, die entwickelt wurden, um in solchen Großprojekten die Einbindung aller Positionen zu gewährleisten. Seither wurde ich von vielen Seiten gefragt: Eigentlich gibt es doch ohnehin nur sehr wenig Handlungsspielraum, was könnten solche Verfahren also in Stuttgart nun noch bringen? Oder anders: Können Befürworter und Gegner von Stuttgart 21 überhaupt noch zueinander finden? Ich meine: Ja, sie können!

Natürlich: Die Beschlüsse sind gefasst, die politische Entscheidungsfindung wird mit größter Wahrscheinlichkeit nicht neu aufgerollt. Ein Beteiligungsverfahren würde somit also realistischerweise nicht zu einem neuen Vorschlag für den Hauptbahnhof führen, da über diesen erneut abgestimmt werden müsste, was die politische Arbeit der letzten Jahre ad absurdum führen würde. Dessen ungeachtet ist jedoch die derzeitige Situation für alle Beteiligten unbefriedigend: Die Fronten sind verhärtet, Bau und Proteste werden trotz des Treffens weitergehen. Somit ist es dringend geboten, einen konstruktiven Dialog zu organisieren. Vier Ziele könnte man auf diesem Weg erreichen:

1. Zunächst einmal muss endlich Klarheit über die derzeit sehr unterschiedlich interpretierten Fakten, Studien und Gutachten geschaffen werden: das berühmte „joint fact finding“. Alle beteiligten Akteure müssen zu einer gemeinsamen Bewertung kommen. Dieser Prozess muss morgen am Runden Tisch begonnen werden, kann dort aber nicht enden.

2. Falls sich die Positionen von Befürwortern und Gegnern des Projektes nach Klärung der Fakten nicht ändern und die alten Beschlüsse weiter Bestand haben (also kein Baustopp bewirkt wird), gibt es dennoch Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung. Hier sind vor allem die Stadtplanung und Stadtentwicklung auf dem Bahnhofsgelände gemeint, die durchaus auch noch begleitend zum Bau des neuen Bahnhofs diskutiert werden können.

3. Grundlage für einen solchen Prozess ist es, Handlungsoptionen bzw. Handlungskorridore auszuloten. Diese können (und müssen) die großen, generellen Fragen aufgreifen, die sich mit dem Projekt verbinden, und aufzeigen, wie die Ziele der beteiligten Akteure vereinbart werden können: Wie können wir den Standort Stuttgart stärken? Und wie können dabei Umwelt- und Denkmalschutz, Grundwasserversorgung und ein angemessener Umgang mit Steuergeldern gewährleistet werden? Der im letzten Beitrag bereits erwähnte Anti-Lärm-Pakt im Rahmen des Frankfurter Flughafenausbaus liefert hier ein Beispiel: Die Ausbaugegner erhielten von Landesregierung und den beteiligten Unternehmen die Zusage, dass neben dem Ziel des Ausbaus auch das Ziel des Lärmschutzes verfolgt wird.

4. Ein aus Landesregierung, Wirtschaftsvertretern, Bürgerinitiativen und anderen Gruppen zusammengesetztes Gremium, das Stuttgart 21 kritisch begleitet, hätte zudem Signalwirkung für die Bürgerinnen und Bürger: Politik findet nicht hinter verschlossenen Türen statt! Dies wäre ein besonders wichtiges Ziel, wenn man bedenkt, dass die Proteste gegen Stuttgart 21 längst auch zu einem Symbol für generelle Politiker- und Parteienverdrossenheit geworden sind. Zugleich könnte man so die vielfältigen Erfahrungen und Expertisen der Bürger(-initiativen) nutzen und das Bauvorhaben qualitativ verbessern.

Wir sehen, es gibt zahlreiche Gründe dafür, auch (bzw. gerade!) zu diesem späten Zeitpunkt noch über Verfahren nachzudenken, die den Meinungen der Bürgerinnen und Bürger Gewicht geben und die einen konstruktiven Dialog ermöglichen. Daran sollte übrigens auch der Landesregierung gelegen sein: Ein umsichtiger Konfliktmanager Stefan Mappus hätte im kommenden Wahlkampf mit Sicherheit bessere Karten als ein „brutalstmöglicher Bahnhofsbauer“…

 

Frankfurter Flughafenausbau und Stuttgart 21: Der Vergleich lohnt!

AndreaDer Vergleich ist in den Sozialwissenschaften (wie auch im Alltagsleben) eine beliebte Herangehensweise, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und vor allem aus den Erfahrungen anderer zu lernen. Es wundert mich, dass in Bezug auf Stuttgart 21 selten das Beispiel des Ausbaus des Frankfurter Flughafens bemüht wird – wir haben es hier mit ähnlichen d.h. vergleichbaren Phänomenen zu tun: Beide sind für die jeweilige Region wichtige Infrastrukturprojekte, die Landesregierungen stehen kritischen Bürgern bzw. Anwohnern gegenüber, die Themen sind lokal verwurzelt und emotionalisieren bestimmte Gruppen. Was aber ist im Falle der jüngsten Stufe des Frankfurter Flughafenausbaus anders gelaufen, als wir es bei Stuttgart 21 beobachten? Warum gab es hier weniger Unruhe und Protest?

Nun, in Hessen hat man aus einem Vergleich gelernt: In diesem Fall dienten die Erfahrungen mit den massiven Protesten im Rahmen des Ausbaus der legendären „Startbahn West“ als mahnendes Beispiel. Im Vorfeld der nächsten Ausbaustufe initiierte die hessische Landesregierung – damals führte Hans Eichel die rot-grüne Koalition als Ministerpräsident an – ein zweijähriges Mediationsverfahren mit 21 Vertreterinnen und Vertretern aus allen Stakeholder-Gruppen: Städte und Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Landes- und Bundesregierung sowie eine Bürgerinitiative saßen zusammen am Tisch. Drei prominente Mediatoren wurden eingeschaltet und am Ende wurde ein „Mediationspaket“ verabschiedet, das von fast allen Konfliktparteien anerkannt wurde – der Kern dieses Paketes war das Regionale Dialogforum Flughafen Frankfurt (RDF).

Dieses Regionale Dialogforum führte in der Flughafenregion einen kontinuierlichen und öffentlichen Dialog mit allen regionalen Akteuren – insgesamt 33 Teilnehmer waren mit dabei, es herrschte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Befürwortern und Gegnern der Erweiterung. Die Ziele des Dialoges waren die gemeinsame Faktenklärung („joint fact finding“) und die Erstellung von politischen Entscheidungsgrundlagen unter Einbeziehung der Bevölkerung.

Das Ergebnis der in Dialogform geführten Verhandlungen war Grundlage für den Anti-Lärm-Pakt vom 12. Dezember 2007, einer gemeinsamen Erklärung des Landes Hessen, der Fraport AG, der Deutschen Lufthansa AG und der Deutschen Flugsicherung. Zentraler Punkt: Erweiterung bei gleichzeitigem aktivem Schallschutz. Die Moral von der Geschicht‘: Auch die Gegner des Projektes sahen ihre Argumente vertreten und akzeptierten Entschlüsse, die von ihrer eigenen Position abwichen. Denn mit dem Prozess gingen sie d’accord! So konnte das auch im Falle dieses Flughafenausbaus durchaus in der Bevölkerung vorhandene Konfliktpotenzial konstruktiv in die politische Entscheidungsfindung eingebracht werden.

Der Fall Stuttgart 21 stellt sich natürlich ein wenig anders dar: Die politischen Entscheidungen sind bereits gefällt. Dennoch wäre es auch jetzt noch möglich, die Bevölkerung in die Weiterentwicklung der Pläne einzubeziehen – in Frankfurt etwa läuft gegenwärtig das „Forum Flughafen und Region“, das die Umsetzung der Erklärung von 2007 begleitet. Eine solche Maßnahme könnten auch im Falle von Stuttgart 21 dazu beitragen, dass die Kritiker des Projektes einen konstruktiven Beitrag leisten und ihre Bedenken einbringen können – und dies scheint angesichts der aktuellen Proteste dringend geboten.

 

Stuttgart 21: Neue Verfahren braucht das Ländle – oder: „deliberative polling“ auf Schwäbisch

AndreaAls gebürtige Stuttgarterin überrascht mich meine Heimatstadt: Zwar sind die Schwaben bekannt für ihre Ausdauer und Beharrlichkeit, aber nicht unbedingt für politischen Widerstand. Vor allem nicht für einen Widerstand, der eng mit der CDU verbunden ist und diese Partei kritisiert, die in Baden-Württemberg seit 57 Jahren ununterbrochen regiert.

Was lässt sich aus politikwissenschaftlicher Perspektive hier sagen? Auf zwei Ebenen möchte ich das Problem platzieren, auf der Polity- und auf der Politics-Ebene. Fangen wir mit der Polity, also dem institutionellen Gefüge an: Sowohl die Mechanismen der repräsentativen Demokratie als auch die der partizipativen Demokratie „greifen“ im Fall von Stuttgart 21 nicht. Das Projekt hat alle parlamentarischen und demokratischen Instanzen durchlaufen und wird von den Bürgen, die dort ja repräsentiert werden sollen, dennoch mit einer Massivität abgelehnt, die auf eine tiefe Erschütterung ihres Vertrauens in die Politik schließen lässt (siehe hierzu auch den sehr interessanten Beitrag „Politiker, hört die Signale!“ von Susanne Gaschke).

Partizipative Elemente wie Volksentscheide oder Petitionen bergen wiederum zwei große Risiken: Einerseits führen sie oft zu einer Zementierung des Status Quo, da die erforderlichen Stimmenanzahlen nicht erreicht werden, durch die ein Entscheid überhaupt erst Gültigkeit erlangt. Andererseits kann im Falle einer Bewegung, welche die nötigen Quoren erfüllt hat, eine „Tyrannei der engagierten Minderheit“ entstehen, da sich meist eine recht homogene Gruppe an Bürgerinnen und Bürgern bei einem solchen Verfahren beteiligt, die nicht alle Meinungen und Interessen in der Bevölkerung auffangen kann und will (beispielhaft hierfür kann die sehr unterschiedliche Partizipation am Hamburger Volksentscheid in den einzelnen Stadtteilen stehen, die mit sozioökonomischen Merkmalen der Bevölkerungsgruppen zu korrelieren scheint). Dieses Problem – in aller Kürze skizziert – ist das demokratische Dilemma von Volksentscheiden.

Ein möglicher neuer Weg wäre das in den USA von James Fishkin entwickelte „deliberative polling“. Dieses Verfahren bindet die Politcs-Dimension (also die Prozess-Ebene) mit ein: Es geht es nicht nur darum, die Präferenzen von Individuen zu aggregieren und in die Politik einzuspeisen, wie es etwa bei Volksentscheiden der Fall ist. Vielmehr soll zunächst über diese Präferenzen gesprochen werden. „Deliberation is the name of the game“, die Demokratie als kommunikatives System! Und wie genau funktioniert dies? Eine repräsentativ zusammengestellte Gruppe von Bürgern berät zwei oder drei Tage lang gemeinsam sowie in Kleingruppen über das Thema, zu welchem sie zudem ausgewogenes Informationsmaterial erhält. Außerdem haben die Bürger die Möglichkeit, Experten zu befragen. Auf dieser Grundlage soll gewährleistet werden, dass am Ende eine informierte Entscheidung steht, die jedoch nicht in erster Linie von den aktiven Interessengruppen selbst getroffen wird (die sich an einer Volksabstimmung überdurchschnittlich beteiligen würden), sondern von Personen, welche die gesamte Breite der Bevölkerung repräsentieren.

Die Nachteile eines solchen Verfahrens liegen insbesondere darin, dass sie vergleichsweise viel Zeit benötigen, teuer sind und nur auf regionaler Ebene gut funktionieren. Im Falle von Stuttgart 21 wären diese Probleme jedoch lösbar: Eine Entschleunigung täte dem Prozess vermutlich ohnehin gut, der ausschließliche Bezug auf ein regionales Vorhaben ist gegeben und im Vergleich zu den Milliarden Euro, die für das Projekt ausgegeben würden, hielten sich die Kosten für eine solche Veranstaltung wie das „deliberative polling“ in Grenzen.

„Not macht erfinderisch“ – auch das könnte ein Wahlspruch der Schwaben sein. Vielleicht könnte man die aktuelle Not der verhärteten Fronten zwischen Ausbaugegnern und -befürwortern nutzen und neue Wege beschreiten, die zu besseren Ergebnissen führen könnten. Erfinden müsste man ein solches Verfahren nicht einmal, es existiert bereits.

Literatur:

Ackerman, Bruce & Fishkin, James S. (2005). Deliberation Day. Yale University Press.

Fishkin, James S. (2009). When the People Speak. Deliberative Democracy and Public Consultation. Oxford University Press.