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Furchtbare Juristen

 

Wie kaum ein anderer in Deutschland hat sich der Jurist Ingo Müller darum verdient gemacht, die Vergangenheit der Juristen und des juristischen Denkens in Deutschland auszuleuchten. Vehement trat und tritt er dem Narrativ einer Stunde Null entgegen, also der Vorstellung, dass die Eliten Westdeutschlands nach dem Sieg über den Nationalsozialismus 1945 blitzartig Demokraten wurden und dazu beigetragen hätten, die demokratische Erfolgsgeschichte Bundesrepublik Deutschland zu gestalten.

Zwar hatten sich die Alliierten, allen voran die US-amerikanischen Ankläger der Nürnberger Prozesse um Robert Jackson, ein sehr ambitioniertes Anklageprogramm vorgenommen, um insbesondere ökonomische Akteure, aber auch andere Stützen des NS-Regimes wie die Ärzte und Juristen vor Gericht zu stellen. Es kam auch zu bis heute wegweisenden Urteilen gegen eine kleine Gruppe von Angeklagten mit bemerkenswerten Begründungen. Aber der westdeutsche Staat, als Bollwerk gegen den Kommunismus im Kalten Krieg benötigt, ließ es mit der Strafverfolgung gegen die genannten Berufsgruppen sehr langsam angehen – im Falle der Juristen gingen am Ende selbst die blutigsten Kriegsrichter und die Richter am Volksgerichtshof straffrei aus.

Diese Geschichte füllt Ingo Müller mit dem gerade wieder aufgelegten Buch Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz mit Leben. Er beschreibt die deutsche Justiz und ihre Schandtaten in den Jahren 1933 bis 1945.

Doch nicht das war es, was uns als junge Jurastudenten bei der Lektüre des 1987 erstmals erschienenen Werkes so in Rage brachte. Es waren die ungebrochenen Karrieren, von denen er berichtete. Etwa vom Autor des Plädoyers für die „Ausscheidung der Minderwertigen durch Tötung“, Hans Puvogel, der 1976 (!) niedersächsischer Justizminister wurde. Oder vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger, der als Marinerichter agiert hatte und der am 29. Mai 1945, also drei (3!) Wochen nach Kriegsende noch einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung verurteilte; dieser Soldat hatte nach dem 1. Mai, also eine Woche vor Kriegsende, die Nazi-Embleme von seiner Uniform entfernt, was Filbinger für ein „hohes Maß an Gesinnungsverfall“ hielt.

Filbinger hatte zuvor auch Todesurteile verhängt. 1978 kritisierte ihn der Schriftsteller Rolf Hochhuth deswegen vehement. Aber auch 30 Jahre nach seinen Urteilen verteidigte Filbinger diese Urteile, nahm gar seine ganze Generation in Schutz. Hochhuth schalt ihn daraufhin als „furchtbaren Juristen“, stand also Pate für den Titel von Müllers Buch.

Müller berichtet von der schrecklichen Ungleichbehandlung von Tätern, die aufgrund ihrer ehedem hohen Stellung hohe Pensionen bezogen. Und von Opfern, die nicht für ihre Verurteilungen wegen sogenannter Rassenschande entschädigt wurden; er berichtet von Amnestien für die Täter; und er berichtet von der Strafverfolgung gegen 125.000 Kommunisten – durch zum Teil dieselben Juristen, denen sie vor 1945 als Widerstandskämpfer schon einmal gegenüber gestanden hatten (siehe dazu übrigens auch Alexander von Brünneck Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949 – 1968).

Kurzum, dieses Werk ist eine Pflichtlektüre für – mindestens – alle Juristen. Selbst wenn weder Justiz noch Rechtswissenschaften von heute mit denen der Nachkriegszeit – bis in die 1980er Jahre hinein – vergleichbar sind, leiden wir bis heute an dem Verlust an Rechtskultur durch die damalige physische und geistige Auslöschung der linken, liberalen und jüdischen Juristenschaft.

Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.