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Das deutsche Rechtssystem

Von 8. März 2013 um 18:02 Uhr

Überblick: Auf den ersten Blick erscheint es paradox – aber die Voraussetzung dafür, dass jeder frei leben kann, sind strikte und unumstößliche Gesetze. Denn nur, wenn es klare Grenzen für das Handeln gibt, hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich frei zu entfalten. Unser Rechtssystem soll dafür sorgen, dass Konflikte in einem fairen Verfahren friedlich geregelt werden und nicht zu Gewalt, Rache und Selbstjustiz führen. Die Basis dieser Ordnung ist das Grundgesetz, in dem die Grundrechte definiert sind: Sie stehen jedem Bürger unabhängig von seiner Herkunft oder anderen Eigenschaften zu, denn vor dem Gesetz ist jeder gleich.

Das Bochumer Landgericht © Christian Bauer-Pool/Getty Images

Doch das Grundgesetz allein reicht nicht aus, um alle möglichen Konflikte zu bekämpfen: Es gibt zahlreiche Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Presserecht und viele weitere. Juristen unterteilen sie in Privatrecht und öffentliches Recht.

Im Streitfall, zum Beispiel bei einer Gewalttat oder einem Diebstahl, entscheiden Richter. Sie fällen ihre Urteile allein auf Grundlage der geltenden Paragrafen, von allen anderen Einflüssen sind sie unabhängig. Wegen dieser Rolle gelten sie im Rechtsstaat auch als dritte Gewalt. Wer von einem Gericht verurteilt wird, hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder in Revision zu gehen. Ein höheres Gericht entscheidet dann erneut über den Sachverhalt. Weil Gesetze in Konflikt miteinander stehen können und nicht immer klar ist, welche Argumente wie viel zählen, kommt es vor, dass Berufungsverfahren mit anderen Urteilen enden. Für so genannte Zivil- und Strafverfahren ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die oberste Instanz.

Ausgewählte Artikel und Materialien zum Thema:

Rechtsordnung

Hütet die Grundrechte! (DIE ZEIT Nr. 17/1997)
Der Erfolg der Bundesregierung beruht auf Hochschätzung der Verfassung, schreibt Dieter Grimm in diesem Plädoyer für die Grundrechte, in dem er auch die Geschichte der Verfassung beleuchtet.

Das Grundgesetz im Wandel der Zeit (Bundeszentrale für politische Bildung)
Die wichtigsten Paragrafen im Grundgesetz sind nicht abänderbar. Ansonsten ist die Verfassung sehr lebendig: In 60 Jahren wurde sie 52 Mal geändert.

Alles was Recht ist (Landeszentrale für politische Bildung, Bayern)
So funktioniert unser Rechtssystem: Der Autor erläutert, wie Gesetze und Rechtsauffassungen entstehen, was Gerichte und Juristen mit dem Begriff Gerechtigkeit meinen, wie die deutsche Rechtsordnung entstanden ist und welche Grundsätze in der Rechtssprechung gelten.


Die Geschichte der Menschenrechte (Dokumentarfilm, YouTube, humanrights.com)
Was genau die Menschenrechte sind, ist gar nicht so einfach zu sagen. Dieser Kurzfilm tut es in anschaulicher Weise.

Brüssels begrenzte Macht (DIE ZEIT Nr. 7/2009)
Je enger die EU-Staaten zusammenwachsen, desto größer wird der Einfluss der EU-Gesetze. Deutschlands Gesetzgebung werde von der EU dominiert, argumentierten Kritiker und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch der Einfluss ist gar nicht so groß wie oft behauptet, erklärt Thomas König in diesem Beitrag.

Alles was Recht ist (DIE ZEIT Nr.3/2009)
Warum ein Juraprofessor aus Köln einen Rap-Song über den Paragrafen 823 aufgenommen hat.

Strafrecht

Jugendkriminalität: Nicht wegsperren, erziehen! (ZEIT ONLINE, 23.9.2009)
Für Jugendliche gibt es ein eigenes Strafrecht. Die Debatte darum, ob es verschärft werden sollte, geht am Problem der Jugendkriminalität vorbei, sagt der Autor dieses Artikels: Nicht härtere Strafen brauche es, sondern frühes Eingreifen, damit Jugendliche gar nicht erst abgleiten.

Sicherungsverwahrung: Zeitbombe Mensch (DIE ZEIT Nr. 21/2010)
Wie lange darf der Staat einen Täter eigentlich einsperren? Bis zu hundert verurteilte Gewalttäter, die ihre Strafen abgesessen haben, sollen jetzt freikommen – obwohl Gutachter sie für gefährlich halten. Die Politik muss zwischen Recht und Sicherheit abwägen.

Vom Sinn und Zweck des Strafens (Bundeszentrale für politisch Bildung)
Strafe muss sein – aber warum eigentlich? Auf diesen Seiten werden die unterschiedlichen Theorien erklärt, die auf diese Fragen antworten.

Die Würde des Mörders: Der Fall Magnus Gäfgen

Folter: Gnade vor Recht (Die ZEIT Nr. 49/2004)
Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch die eines Mörders. Zwei Polizisten drohten einem später verurteilten Kindermörder mit Folter, um ein Leben zu retten. Müssen sie verurteilt werden?


Entscheidung des Menschenrechtsgerichtes (SRF, Tagesschau, 1.6.2010)
Der Mörder, dem die Polizei bei seiner Vernehmung mit Folter drohte, klagte gegen dieses Vogehen. Wie das Verfahren ausgegangen ist, zeigt das SRF in diesem Beitrag.

Kindsmörder Gäfgen erhält Entschädigung für Folterdrohung (ZEIT ONLINE, 04.08.2011)
Rund ein Jahr nach dem Brüsseler Urteil spricht das Landgericht Frankfurt Magnus Gäfgen 3.000 Euro Entschädigung zu. Die Richter versagen ihm allerdings das Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Presseschau: Kommentatoren diskutieren Gäfgen-Urteil kontrovers (ZEIT ONLINE, 05.08.2011)
In einem Punkt sind alle einig: Die Entschädigung für den Mörder war rechtmäßig. Ob dies auch moralisch gerechtfertigt ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.


Jakob von Metzler: Tod eines Bankiersohns (SRF, Tagesschau, 1.6.2010)
Dieser Dokumentarfilm der ARD fasst den Fall Magnus Gäfgen zusammen. Die enthaltenen Zeugenberichte am Prozess beteiligter Personen laden zur weiteren Vertiefung im Klassengespräch ein.

Moral und Gesetz: Die Würde des Sterbenden


Trailer: Das Meer in mir (YouTube, Universum Film)
“Das Meer in mir” erzählt die Geschichte des Querschnittgelähmten Ramón Sampedro, der nicht mehr leben mag. Doch Sampedro ist aufgrund seiner Lähmung auf andere angewiesen – auch beim Sterben. Könnte er sich selbst das Leben nehmen, es gäbe kein Gesetz, das ihn davon abhalten könnte. Jedoch verbietet das Gesetz seinen Freunden, ihm beim Sterben zu helfen. Fast dreißig Jahre lang kämpft Ramón um sein Recht auf den Tod. Dieser Film führt in eindringlicher Atmosphäre in die Problematik ein, die mit der Sterbehilfe und ihrem Verbot verbunden ist. Er beruht auf einer wahren Geschichte.

Die Hand, die Gift reicht (FAZ, 12.01.2005)
Ramona Maneiro, eine gute Freundin des Querschnittgelähmten Ramón Sampedro, leistete ihm 1993 aktive Sterbehilfe. Ihr drohte deswegen in Spanien eine Haftstrafe. Sieben Jahre später, nach Ablauf der Verjährungsfrist, gestand Maneiro die Tat im Fernsehen. Die Geschichte Sampedros wurde verfilmt. Doch der Film, sagt Bioethiker Pablo Simón Lorda, wird der Realität nicht gerecht. Er sei feige: Er setze das Dilemma schon als gelöst voraus, das er behandle.

Sterbehilfe Dienstleister in tödlicher Mission (DIE ZEIT Nr. 35/2010)
Leben lassen oder beim Sterben helfen? Sterbehilfe ist für ihn “das letzte Menschenrecht”. Dafür kämpft Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli. Mit Erfolg.

Gehilfen des Todes (DIE ZEIT Nr. 10/1999)
Auf die aktive Sterbehilfe stehen in Deutschland hohe Strafen. In der Schweiz sieht es anders aus: Zwar ist auch hier die aktive Beihilfe zum Selbstmord verboten. Den begleitetet Suizid hat die Schweizer Regierung jedoch bereits 1918 legalisiert. Bedingungen: Der Sterbewillige muss den Akt der Tötung selbst vollziehen. Und: Der Sterbehelfer darf von dem Suizid des anderen nicht in finanzieller oder materieller Weise profitieren. Die Organisation Exit International hat sich darauf spezialisiert, Menschen auf ihrem letzten Weg zu begleiten.

Der Freundestod (ZEIT ONLINE, 04.01.2006)
Ein weiterer Beitrag über die Arbeit der Schweizer Organisation Exit International.

Zum Tod entschlossen (DIE ZEIT Nr. 48/2011)
Mit 61 bekam Erica Bolinger die Diagnose Alzheimer. Zwei Jahre später brachte sie sich um, mit Hilfe von Exit. Die Entscheidung zum Sterben habe ihr beim Leben geholfen, meint ihr Mann.

Aktive und Passive Sterbehilfe – wie weit darf man gehen? (100 Gesundheitstipps.de)
Diese Seite bietet einen guten, schnellen Überblick über die Rechtslage zur Euthanasie in der Europäischen Union sowie in verschiedenen europäischen Staaten.

Das Recht auf einen würdigen Tod (ZEIT ONLINE, 01.04.2009)
Viele Menschen wünschen sich friedlich zu Hause zu sterben. Die Mehrheit stirbt jedoch anders: im Krankenhaus, von Ärzten versorgt, von Maschinen am Leben erhalten. Wie weit kann die Selbstbestimmung von Kranken gehen? Im ZEIT Forum der Wissenschaft am 24.Oktober 2005 diskutierten Experten aus Wissenschaft, Medizin und Politik über die Palliativmedizin. Das Protokoll der Sitzung finden Sie hier.

Recht und Moral in der Stammzellfrage

Zweierlei Moral (DIE ZEIT Nr.19/2010)
Forschung an embryonalen Stammzellen? Wichtig für die Medizin oder ein Sündenfall am entstehenden Leben? Im Ethikbeirat der Gesundheitsministerin war kein Konsens in Sicht. Nun wird der Rat aufgelöst.

Freiheit und Gleichheit

Rundfunkfreiheit: Glasnost am Ende (DIE ZEIT Nr. 16/2001)
Damit Journalisten gute Arbeit machen können, müssen sie unabhängig berichten können. In Russland kann davon keine Rede sein: Russische Bürger verteidigen den letzten großen unabhängigen Fernsehsender des Landes. Sie fürchten einen autoritären Staat.

Antidiskriminierung: Anstand per Gesetz (DIE ZEIT Nr. 47/2004)
Ob bei der Wohnungssuche oder beim Einlass in die Disko: Die Bundesregierung aus SPD und Grünen wollte Diskriminierungen im Alltag verbieten. Doch wie viel Toleranz lässt sich erzwingen?

Sie möchten noch mehr Lesestoff? Die Themenseite “Recht” auf ZEIT ONLINE bietet viele Artikel zu aktuellen Rechtsfragen.

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Leser-Kommentare
  1. 1.

    Warum Recht Freiheit schafft … Eine gute Zusammenstellung. Einen ergänzenden Hinweis möchte ich mir erlauben: ein kleines Fragezeichen hinter dem Titel des Artikels und zur Begründung des Fragezeichens ein Material zu positivem und Naturrecht bzw. zu unrechtem Recht:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

    • 23. Oktober 2012 um 20:39 Uhr
    • keibe
  2. 2.

    Ich habe mir einige der Materialien angeschaut und finde es erschreckend mit welch positivistischer Sichtweise hier versucht wird, jungen Menschen entgegenzuwirken, die versuchen sich politisch und gesellschaftlich zu Engagieren. Insbesondere die Materialien von Joachim Feldmann und der Bundeszentrale für politische Bildung können, meiner Meinung nach, als Repressionsversuch verstanden werden, um linke Jugend- und Protestformen in der Schule zu diskreditieren. Als Unterrichtsgegenstand mit dem sich Schülerinnen und Schüler kritisch auseinandersetzen eignen sie sich dennoch, da die Themen Recht und Gesetz hier aus einer stark konservativ geprägten Sichtweise definiert werden, was zum Teil zu einem Konflikt mit der Lebens- und Erfahrungswelt der Jugendlichen führen kann. Gerade wenn es um Themen wie Graffiti, Cannabis, Musik oder das von Feldmann angeführte Vermummungsverbot auf einer Anti-Nazi Demo geht, kann man als Lehrer/in auf spannende Diskussionen hoffen.

    • 23. Oktober 2012 um 22:45 Uhr
    • Michelle0815
  3. 3.

    [...] Sie schaffen Vertrauen. Ich weiß, worauf ich bauen und mich verlassen kann. Ohne Regeln wie in der antiautoritären Erziehung schwimme ich immer im Ungewissen. Wer möchte das seinen Kindern zumuten? Sagen wir nicht immer: Du [...]

  4. 4.

    Guten Tag,
    Ich habe mir das Video angesehen und bin einfach begeistert.
    Da ich in Politik eine Präsentation halten muss, wollte ich fragen ob sie mir das Viedeo zuschicken können, sodass ich es auf meinen Laptop speichern kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lena Humbert

    • 3. Februar 2013 um 13:20 Uhr
    • Lena Humbert
  5. 5.

    nur dumm wenn die politik sich genau an das gg nicht hält. oder die bundesregierung sich nicht an beschlüsse des bundestages hält. wieso sollte irgendjemand sich damit identifizieren wenn einem genau das gegenteil gezeigt wird? rechtstaat also das primat des rechts, auch über den politikern, ist in der brd leider nicht mehr gegeben.

  6. 6.

    Recht schafft nur bis zu einem gewissen Punkt Freiheit. Ein zu dichtes Netz an Paragraphen bevorteilt reiche Menschen die sich fähige Anwälte leisten können. Außerdem, und das erlebe ich im Schulalltag immer wieder, führen zu viele Gesetze, obwohl gut gemeint, zu einer lähmenden Bürokratie. Also das Gegenteil von Freiheit.

    • 8. März 2013 um 21:50 Uhr
    • Aloha33
  7. 7.

    Es klingt gut, aber wie ist es wirklich in Deutschland aus? Wenn sogar ich, als ein Emigrant aus einem ex-sowietischen Land, soll weisen auf dramatische Krankheit mancher Gesetze, dramatische ungleicheit von Behandlung von Reichen und Armen, abhängigkeit von Gerischtsentscheidungen von Geld, Beziehungen und sonstiges “Macht” .

    • 14. März 2013 um 01:26 Uhr
    • emigrant
  8. 8.

    Recht und Freiheit, beginnt beim Rauchverbot…bei der Zwangsabgabe fürs TV usw..

  9. 9.

    “… die Voraussetzung dafür, dass jeder frei leben kann, sind strikte und unumstößliche Gesetze”
    So leid es mir tut, strikte und unumstößliche Gesetze schaffen Rechtssicherheit und nicht Freiheit.

    • 12. Mai 2013 um 00:16 Uhr
    • dymphna
  10. 10.

    Recht steht nicht fuer Gerechtigkeit. Gerichte urteilen nicht Gerechtigkeit, sie urteilen Recht. Recht steht fuer einen Daseinszustand. Wer entscheidet was Recht wird, wer schuetzt es, wann wird Recht verändert, weil altes Recht Unrecht wurde. Gesundes Recht erfordert eine Beteilgung vieler, ist ein unentwegter Kampf der Verhältnisse. Auch schuetzt Recht Verbrecher und opfert die anderen. Recht ist garnicht soweit von den Naturverhältnissen weg, wer frisst und wer gefressen wird. Vielleicht ist Recht nur die Illusion einer Zivilgesellschaft. Man könnte ueber Gerechtigkeit nachdenken!

    zu Kommentar3, leider wird platzgebende verbundene Erziehung immer wieder mit antiautoritärer Erziehung gleichgesetzt. Was es nicht ist. Um zu rechtfertigen, das Eltern ihre destruktiven Verhaltensmuster an den Kinder praktizieren und es dann gute, strenge Erziehung nennen. Antiautoritär war meist nur Gleichgueltigkeit den Kindern gegenueber.

    • 12. Mai 2013 um 15:42 Uhr
    • ThomasSchweden
  11. 11.

    @ Exilkaiser und dymphma: Es gibt durchaus gar nicht so schlechte Begründungen dafür, dass auch das mit Zwang durchgesetzte Recht Freiheit schafft. ZB Kant: Für ihn ist (natürlich sein ideales Vernunft-)Recht die faire Regelung gleicher Freiehtssphären der Einzelnen; wer nun seine überdehnt und auf die des anderen zugreift, muss – zugunsten der Freiheit – zurückgewiesen werden: (http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+Immanuel/Die+Metaphysik+der+Sitten/Erster+Teil.+Metaphysische+Anfangsgr%C3%BCnde+der+Rechtslehre/Einleitung+in+die+Rechtslehre)

    @ Michelle: Gerade ein von allen moralischen Ansprüchen Befreiter Positivismus hat ein besonderes freiheitliches Potential, weil er denn seinerseits auch keine moralischen Ansprüche erhebt! Am schönsten herausgearbeitet von H. Kelsen: http://books.google.de/books?id=3IsuE34rAnIC&lpg=PP1&hl=de&pg=PA28#v=onepage&q&f=false

    Einverstanden bin ich natürlich damit, dass gerade das positive ständig kritisch hinterfragt werden muss, um die selbstverständlich auch damit bewirkten Freiheitseingriffe zu minimieren!

    • 13. Mai 2013 um 09:03 Uhr
    • FF
  12. 12.

    Die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes sind nicht abänderbar.
    Die weniger wichtigen für Regierung und Teile des Parlaments im Hinblick auf die EU nur unverbindliche Empfehlungen. Die Akteure überschreiten bewusst Grenzen und warten ab, ob das BVerfG sie zurückholt. Die Hälfte des Kabinetts sind Volljuristen, im Bundestag sitzen 143 und im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auch der eine oder die andere, da kann das schon mal passieren …

    • 13. Mai 2013 um 14:47 Uhr
    • Raistal
  13. 13.

    Interessanter Artikel
    Aber das Recht schafft natürlich nicht Freiheit!
    Ganz im Gegenteil.
    Aber es sorgt für Sicherheit.Diese sogenannte würde sich eins zu eins im Artikel auch wohl eher einfügen lassen.

    Dass nicht jeder einfach macht was er will ist auch Moralisch geregelt. Was übrigens auch eine Form der Normierung ist, jedoch selten im Bewusstsein da 1.) nicht in Frage gestellt und b.) verinnerlicht ist–> somit wird der Freiheitsbegriff sowieso stark eingeschränkt.

    Freiheit ist halt leider ein Begriff der sich immer schön anhört. Im Falle des Rechts ist es wichtig, dass das Gericht selbst “frei” ist.

  14. 14.

    In vielen Regionen der Welt – auch in Deutschland – wird das Recht missbraucht. Hier ein konkreter Fall in welchem die Polizei wenn überhaupt dann verspätet ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg alle Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse einstellt und ein Richter ein unsauberes Verfahren durchführt damit die Staatsanwaltschaft und die Polizei endlich Ruhe bekommen.
    (Bad) Schussenried im Landkreis Biberach in Baden Württemberg.

    http://schussenried.blogger.de/

    Ob hier nicht verdeckte politische Korruption und systematisches Wegschauen an der Tagesordnung sind sollte geklärt werden.

    Daneben, was ist mit dem Fall Mollath oder der jungen Frau in München welcher von der Polizei das Nasenbein gebrochen wurde ?

    • 14. Mai 2013 um 08:57 Uhr
    • kausz
  15. 15.

    Meinem Partner wurde von seiner Ex-Frau alles genommen. Sowohl materiell, als auch menschlich. Sie behauptete schlicht, er habe sie geschlagen. Dadurch wurde das Gewaltenschutzgesetz angewendet und er lebte wochenlang im Auto. Zahlen musste er jedoch dennoch alles alleine weiterhin und es gab für ihn keine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. Seine Versuche, seine Unschuld zu beweisen, indem er ein Gutachten über die psychische Verfassung der Klägerin beantragte, wurde als “Schutzbehauptung” abgelehnt. Seine Tochter durfte er ebenfalls nicht sehen. Als er zivilrechtlich einen Umgang einzuklagen versuchte, behauptete seine Ex-Frau einfach, er habe auch das Kind geschlagen.

    Es gibt Gesetze in Deutschland, die die Rechtsprinzipien ausgehebelt haben. In Anbetracht des Leids, das ich erleben muss, weil ich meinen Partner ständig am Rande der völligen Verzweiflung wandeln sehen muss, empfinde ich den obigen Artikel als blanken und ziemlich geistlosen Hohn. Den Menschen, den ich liebe, hat diese Justiz kaputt gemacht. Es wurden die Prinzipien der Unschuldsvermutung, der Unvoreingenommenheit und der Verhältnismäßigkeit mit vollkommen inakzeptabler Selbstverständlichkeit verletzt, sodass wir unsere Auswanderung vorbereiten aus diesem Land der radikal feministischen Kindesentzieher.

    Das schreibe ich als selbstständige und eigenverantwortliche Frau, die kein Heimchen am Herd ist.

    • 14. Mai 2013 um 12:57 Uhr
    • Belinda Wolf
  16. 16.

    „Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ Richter Herbert Rosendorfer, FAZ, 17. Juni 2010

    Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt”. Richter Rudolf Heinrich a.D., 2010

    „80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“.
    AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

    Es ist in diesem Land immer noch ein Tabu über das man nicht spricht und über das so gut wie nie berichtet wird: Es heißt Beamtenkriminalität! Wer es dennoch wagt, wird ausgegrenzt. Er wird ignoriert. Er wird zum Gesetzlosen erklärt! Und ihm wird jeder Zugang zum Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig verwehrt!

    Verbrecher sind Verbrecher und ein Land ohne rechtsstaatliche Prinzipien wird stets von Verbrechern regiert.

  17. 17.

    Konsequente Manipulation – Eingeholt vom alten Schrecken, SZ vom 09.04.2008
    Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsen-sumpf“) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen ist, weil sie systemkonform sind.

    Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti handeln, oder vom System gedeckt werden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen. Frank Fahsel, Fellbach

  18. 18.

    Nachtrag zu 14
    Grundzüge des Verfassungshochverrats bei Gericht offenkundig.
    Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG, kommentiert Fahsels Leserbrief so: >Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden. Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte <

  19. Kommentar zum Thema

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