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Schulblog macht Pause

Liebe Leserinnen und Leser des Schulblogs,

ich mache eine kleine Pause. Das Blog startet in ein paar Wochen wieder. Wenn Sie das RSS-Feed-Abo bestehen lassen, bekommen Sie automatisch mit, wenn es wieder losgeht.

Beste Grüße, Thomas Kerstan

 

Das neue Gesicht des Gymnasiums

Jetzt einmal Werbung in eigener Sache. Muss sein. In der heutigen Ausgabe der ZEIT (16.2.2012) findet sich viel Stoff für Bildungsinteressierte.

Die Titelgeschichte zeichnet das neue Bild des Gymnasiums, das von einer Eliteanstalt zum Massenbetrieb wurde – und trotzdem sein Leistungslevel gehalten hat. Mein Kollege Martin Spiewak stellt ein Gelsenkirchener Gymnasium mit 40 Prozent Migrantenkindern, Ganztagsbetrieb, Deutschförderkursen und Türkisch-Leistungskurs vor. Eine Gymnasiallehrerin und zwei Gymnasiallehrer beschreiben, wie sie den Wandel des Gymnasiums erleben und gestalten. Und ich habe den Bildungshistoriker Heinz-Elmar Tenorth nach dem Erfolgsgeheimnis des Gymnasiums gefragt.

Sehr lesenswert auch im Politik-Teil das Portrait einer Schülerin, die auf einer Stadtteilschule in Hamburg gelandet ist. Mein Kollege Frank Drieschner begleitet sie auf ihrem Weg durch den ZEIT-Lesern weniger bekannten Teil unseres Schulsystems.

 

Althusman – heute wird’s spannend

Heute (1.12.) um 12 Uhr will die Uni Potsdam bekanntgeben, ob der niedersächsische Kultusminister Bernd Althusmann weiterhin seinen Doktortitel führen darf, oder ob er ihm aberkannt wird. Hier zur Orientierung noch einmal mein Kommentar aus dem Juli dazu:

Der neueste Plagiatsverdachtsfall zwingt alle, neu nachzudenken – auch wenn die Dinge im “Fall” Althusmann anders liegen als bei zu Guttenberg oder Koch-Mehrin. In einem Aufsehen erregenden Artikel meines Kollegen Martin Spiewak in der ZEIT, werden schwere Vorwürfe gegen den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann erhoben, der in diesem Jahr turnusgemäß auch Präsident der Kultusministerkonferenz ist: In seiner Doktorarbeit habe er entweder unsauber zitiert und damit wissenschaftliche Standards verletzt, oder er habe sogar systematisch unsauber zitiert, um zu verschleiern, dass er von anderen abgeschrieben habe. Das sind Vorwürfe ganz unterschiedlicher Qualität. Ersteres wäre eine Schlampigkeit, die der Wissenschaft abträglich ist. Letzteres würde die Doktorarbeit des Ministers als Plagiat qualifizieren; dann hätte er betrogen.

Wenn die Universität Potsdam, die den Minister seinerzeit promoviert hat, bei einer Nachprüfung nun feststellen sollte, dass er bei der Arbeit betrogen hat, dann muss sie ihm den Doktortitel aberkennen – und dann muss der Minister von seinen Ämtern zurücktreten. Da kann es keinen Zweifel geben.

Anders verhält es sich, wenn Althusmann “nur” unsauber zitiert hat. Denn dann trifft die Universität ein gehöriges Maß an Mitschuld. In seiner Doktorarbeit bedient sich der Minister sehr oft des schwammigen Hinweises “vergleiche”. Damit verweist er “irgendwie” darauf, dass andere Wissenschaftler sich auch mit dem Thema beschäftigt haben. Ob Althusmann deren Argumentation teilt oder ob er sie ablehnt, ob er sie zur Kenntnis genommen hat oder abgeschrieben hat, das ist unklar. Viele Doktorväter “verbieten” ihren Doktoranden deshalb das “Vergleiche”. Die Prüfer an der Uni Potsdam haben es durchgehen lassen. Althusmann kann daraus also durchaus geschlossen haben, dass diese Zitierweise in Ordnung sei. Dass die Arbeit inhaltliche Schwächen hat, war den Prüfern klar und wird auch von Althusmann nicht geleugnet. Die Arbeit wurde mit “rite” (ausreichend) benotet, die Note, mit der die Arbeit gerade noch als bestanden gilt und die äußerst selten vergeben wird. Dennoch: Auch Politiker haben das Recht auf eine schlechte Doktorarbeit. Ob es sie schmückt, ist eine andere Frage.

Es kann nun passieren (immer unterstellt, dass Althusmann nicht betrogen hat), dass die Universität bei einer nochmaligen Überprüfung der Arbeit zu dem Schluss kommt, dass sie doch keinen wissenschaftlichen Ertrag hat und/oder, dass die Zitierweise nun doch nicht wissenschaftlichen Standards genüge. Vielleicht (so genau kenne ich mich im Promotionsrecht nicht aus) entzieht sie ihm dann aus diesen Gründen den Titel – und macht sich so einen schlanken Fuß.

In diesem Fall wäre der Entzug des Titels für Althusmann zwar unangenehm, aber kein Rücktrittsgrund. Denn er hat sich, nachdem die Vorwürfe in der ZEIT bekannt wurden, so verhalten, wie man es von einem Politiker erwarten muss. Er hat weder den Guttenberg-Fehler gemacht (“die Vorwürfe sind abstrus”), noch den Koch-Mehrin-Fehler (“die Uni ist schuld”).

Er hat die Vorwürfe ernst genommen und sich für mögliche Fehler entschuldigt. Er stellt sich dem Verfahren der Universität Potsdam und verspricht vollkommene Transparenz.

Minister Althusmann hat erklärt, dass er seine Doktorarbeit “nach bestem Wissen” angefertigt und nicht bewusst plagiiert habe.

Bis zum Beweis des Gegenteils muss auch bei Politikern die Unschuldsvermutung gelten. Als überführter Schummler müsste Althusmann zurücktreten. Als Doktorand am Rande des Scheiterns könnte er mit einem blauen Auge im Amt bleiben. Und vielleicht anderen sogar ein Beispiel geben.

 

Hurrelmann fordert Staatsvertrag über einheitliche Schulstruktur in D

Der Bildungsforscher Klaus Hurrelmann fordert eine einheitliche Schulstruktur für alle Bundesländer. Neben dem Gymnasium solle es nur noch eine zweite Schulform geben, die auch zum Abitur führt und bundesweit den gleichen Namen trägt. In einem Gespräch mit der ZEIT fordert Hurrelmann die Bundesländer dazu auf, das in einem Staatsvertrag verbindlich festzuschreiben.
Das jetzige Durcheinander bei den Schulformen mache den Eltern die Orientierung unmöglich. „Zudem“, so Hurrelmann, „widerspricht das Durcheinander dem Grundgesetz, das gleichwertige Lebensverhältnisse fürs ganze Bundesgebiet festschreibt.“
So ein Vertrag widerspreche nicht der Kulturhoheit der Länder, auch die Hauptschule sei in den 1960er Jahren auf diesem Weg eingeführt worden, so Hurrelmann. „Wie die Länder die gemeinsame Schulstruktur dann ausfüllen, ist ihre Sache.“

Klaus Hurrelmann ist Professor für Bildungs- und Gesundheitswissenschaft an der Hertie School of Governance in Berlin.

Vor genau zwanzig Jahren hat Hurrelmann in einem ZEIT-Artikel das Zwei-Wege-Modell für die Schulstruktur gefordert: Neben dem Gymnasium solle es nur noch eine Schulform geben, an der gute Schüler auch das Abitur machen könnten.

Hier noch ein Kommentar von mir aus dem Jahr 2007, als sich die Hamburger CDU dem Zwei-Wege- (oder Zwei-Säulen-) Modell angeschlossen hat.

Sowie ein Interview meines Kollegen Martin Spiewak mit dem Bildungshistoriker Heinz-Elmar Tenorth zum gleichen Thema.

 

 

Arbeitet ein Schulhausmeister überwiegend geistig oder körperlich?

Eine dpa-Meldung zum Nachdenken:

Es hört sich nach einer Provinzposse an: In Barsinghausen bei Hannover wird über die Frage gestritten, ob der Hausmeister einer städtischen Schule gleichzeitig Ratsherr sein darf. Frank Marks war bei den Kommunalwahlen im September als unabhängiger Kandidat in den Stadtrat gewählt worden, inzwischen ist er Mitglied der Grünen. Jedoch dürfen sich Bedienstete der Verwaltung laut Gesetz eigentlich nicht als Kommunalpolitiker engagieren.
Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte, die überwiegend körperlich arbeiten. Aus Sicht der Stadtspitze ist die Hausmeistertätigkeit aber überwiegend geistiger Natur. Der mit Angehörigen aller Fraktionen besetzte Wahlausschuss sah das anders und gab grünes Licht für den Hausmeister. Die Stadt prüfe nun mit der Kommunalaufsicht und eventuell mit dem Landeswahlleiter, ob sie Einspruch einlegen werde, sagte der stellvertretende Wahlleiter Peter Jülke am Dienstag.

 

Da waren’s nur noch zwei – Vom Verschwinden der CDU-Bildungspolitik(er)

Neulich wurde an dieser Stelle notiert, dass von den 16 deutschen Kultusminstern nur noch drei ein Parteibuch der CDU besäßen. Nun muss auch Harry Tesch, der christdemokratische Kultusminister Mecklenburg-Vorpommerns, sein Amt an einen Sozialdemokraten abgeben. Wenn sich künftig die beiden verbliebenen CDU-Kultusminister, Bernd Althusmann (Niedersachsen) und Roland Wöller (Sachsen) treffen, dann reicht es nicht einmal mehr zu einer Skatrunde.

Im November will die CDU ein neues Bildungsprogramm verabschieden. Doch wer soll das in Zukunft umsetzen?

 

Kommentar: Kultusminister Althusmann muss nicht zwangsläufig zurücktreten

Der neueste Plagiatsverdachtsfall zwingt alle, neu nachzudenken – auch wenn die Dinge im „Fall“ Althusmann anders liegen als bei zu Guttenberg oder Koch-Mehrin. In einem Aufsehen erregenden Artikel meines Kollegen Martin Spiewak in der ZEIT, werden schwere Vorwürfe gegen den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann erhoben, der in diesem Jahr turnusgemäß auch Präsident der Kultusministerkonferenz ist: In seiner Doktorarbeit habe er entweder unsauber zitiert und damit wissenschaftliche Standards verletzt, oder er habe sogar systematisch unsauber zitiert, um zu verschleiern, dass er von anderen abgeschrieben habe. Das sind Vorwürfe ganz unterschiedlicher Qualität. Ersteres wäre eine Schlampigkeit, die der Wissenschaft abträglich ist. Letzteres würde die Doktorarbeit des Ministers als Plagiat qualifizieren; dann hätte er betrogen.

Wenn die Universität Potsdam, die den Minister seinerzeit promoviert hat, bei einer Nachprüfung nun feststellen sollte, dass er bei der Arbeit betrogen hat, dann muss sie ihm den Doktortitel aberkennen – und dann muss der Minister von seinen Ämtern zurücktreten. Da kann es keinen Zweifel geben.

Anders verhält es sich, wenn Althusmann „nur“ unsauber zitiert hat. Denn dann trifft die Universität ein gehöriges Maß an Mitschuld. In seiner Doktorarbeit bedient sich der Minister sehr oft des schwammigen Hinweises „vergleiche“. Damit verweist er „irgendwie“ darauf, dass andere Wissenschaftler sich auch mit dem Thema beschäftigt haben. Ob Althusmann deren Argumentation teilt oder ob er sie ablehnt, ob er sie zur Kenntnis genommen hat oder abgeschrieben hat, das ist unklar. Viele Doktorväter „verbieten“ ihren Doktoranden deshalb das „Vergleiche“. Die Prüfer an der Uni Potsdam haben es durchgehen lassen. Althusmann kann daraus also durchaus geschlossen haben, dass diese Zitierweise in Ordnung sei. Dass die Arbeit inhaltliche Schwächen hat, war den Prüfern klar und wird auch von Althusmann nicht geleugnet. Die Arbeit wurde mit „rite“ (ausreichend) benotet, die Note, mit der die Arbeit gerade noch als bestanden gilt und die äußerst selten vergeben wird. Dennoch: Auch Politiker haben das Recht auf eine schlechte Doktorarbeit. Ob es sie schmückt, ist eine andere Frage.

Es kann nun passieren (immer unterstellt, dass Althusmann nicht betrogen hat), dass die Universität bei einer nochmaligen Überprüfung der Arbeit zu dem Schluss kommt, dass sie doch keinen wissenschaftlichen Ertrag hat und/oder, dass die Zitierweise nun doch nicht wissenschaftlichen Standards genüge. Vielleicht (so genau kenne ich mich im Promotionsrecht nicht aus) entzieht sie ihm dann aus diesen Gründen den Titel – und macht sich so einen schlanken Fuß.

In diesem Fall wäre der Entzug des Titels für Althusmann zwar unangenehm, aber kein Rücktrittsgrund. Denn er hat sich, nachdem die Vorwürfe in der ZEIT bekannt wurden, so verhalten, wie man es von einem Politiker erwarten muss. Er hat weder den Guttenberg-Fehler gemacht („die Vorwürfe sind abstrus“), noch den Koch-Mehrin-Fehler („die Uni ist schuld“).

Er hat die Vorwürfe ernst genommen und sich für mögliche Fehler entschuldigt. Er stellt sich dem Verfahren der Universität Potsdam und verspricht vollkommene Transparenz.

Minister Althusmann hat erklärt, dass er seine Doktorarbeit „nach bestem Wissen“ angefertigt und nicht bewusst plagiiert habe.

Bis zum Beweis des Gegenteils muss auch bei Politikern die Unschuldsvermutung gelten. Als überführter Schummler müsste Althusmann zurücktreten. Als Doktorand am Rande des Scheiterns könnte er mit einem blauen Auge im Amt bleiben. Und vielleicht anderen sogar ein Beispiel geben.

 

Zum Nachlesen: Die neue CDU-Bildungspolitik im Wortlaut

In den meisten Meldungen wird das neue Bildungskonzept der CDU auf den Abschied der Partei von der Hauptschule verkürzt. Wer am ganzen Bild interessiert ist, der findet hier zum Herunterladen und Nachlesen das Bildungskonzept der CDU in voller Länge. Soeben vom CDU-Vorstand beschlossen; endgültig soll der Parteitag im November darüber entscheiden.

Und hier als Schnellinformation eine Auflistung wichtiger Punkte von der Deutschen Presseagentur (dpa):

Berlin (dpa) – Der CDU-Vorstand hat am Montag einen 31-seitigen
bildungspolitischen Leitantrag mit dem Titel «Bildungsrepublik
Deutschland» für den Bundesparteitag im November beschlossen. Größte
Veränderung ist die Abkehr von der Hauptschule. Weitere Punkte:

SCHULSTRUKTUR: «Derzeit haben wir zu viele Schulformen, die
Eltern, Schüler und Lehrer gleichermaßen verwirren.» (…) «Deshalb
treten wir für eine Reduzierung der Schulformen und die Einführung
des Zwei-Wege-Modells in allen Ländern ein: Gymnasium und Oberschule.
Neben dem Gymnasium ist die Oberschule ein weiterer und
gleichwertiger Bildungsweg, der Hauptschul- und Realschulgang
miteinander verbindet und beide Bildungswege und Abschlüsse
ermöglicht sowie einen Weg entweder in die berufliche Bildung oder
zur allgemeinen Hochschulreife eröffnet. Daneben respektieren wir
integrative Systeme und funktionierende Haupt- und Realschulen vor
Ort, wo dies dem Elternwillen entspricht.»

CHANCENGERECHTIGKEIT: «In einer offenen Gesellschaft bedeutet
Gerechtigkeit, dass Leistung entscheidet und nicht Herkunft, Besitz
oder Beziehungen. Deshalb wollen wir gute Start- und Aufstiegschancen
für alle.» (…) «Zu viele Kinder, die eine Bildungsempfehlung für
das Gymnasium erhalten, nutzen diese Möglichkeit nicht. Oft sind es
Eltern ohne akademische Ausbildung, die aus der Sorge heraus handeln,
ihre Kinder könnten diesen Weg nicht erfolgreich abschließen. Wir
wollen diesen Familien beispielsweise einen Bildungspaten an die
Seite stellen, der den Eltern als Ansprechpartner dient. Bei
Leistungsproblemen erhalten diese Kinder zusätzliche
Nachhilfemöglichkeiten.»

VORSCHULE: «Wir prüfen, das letzte Kindertagesstättenjahr in ein
verpflichtendes Vorschuljahr umzuwandeln, um so eine bessere
Verbindung mit der Grundschule zu ermöglichen.»

BILDUNGSRAT: Die CDU plädiert für die Einrichtung eines
«Bildungsrates». Ähnlich wie der Wissenschaftsrat für Hochschulen und
Forschung soll das neue Gremium Ländern und dem Bund Empfehlungen zur
langfristigen Entwicklung des Bildungssystems geben.

STUDIENGEBÜHREN: Sie hätten sich «als Wettbewerbsinstrument
bewährt. Deshalb soll es in Zukunft in der Entscheidungsmacht einer
Hochschule liegen, Studiengebühren zu erheben.»