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HDJ – Razzia erfolgreich

 

Bei einer bundesweiten Razzia gegen die Jugendorganisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) in der vergangenen Woche, wurde einem Tagesspiegel-Bericht zufolge Material sichergestellt, das die HDJ als Nachfolgeorganisation der verbotenen Wiking–Jugend ausweist. Es handle sich dabei um eine „Art Geheimarchiv der Wiking-Jugend“, so das Blatt. Damit dürfte einem Verbot der Organisation nach der Prüfung der Beweismittel durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nichts mehr im Wege stehen. Die 1994 verbotene Wiking – Jugend ist vom damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) mit der zusätzlichen Verfügung verboten worden, dass keine Nachfolgeorganisation der rechtsradikalen Kaderschmiede entstehen dürfe. Ein Vereinsverbot nach §3 des Vereinsgesetzes kann außerdem dann ausgesprochen werden, „wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.“ Nach Angaben des Innenministeriums diente die Razzia der Prüfung dieser Sachverhalte. Die zuständige Verbotsbehörde ist wegen der Bundesweiten Tätigkeit der HDJ das Bundesinnenministerium. Ein Verbotsantrag von BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN liegt dort schon seit Juli 2007 vor. Seitdem prüft das Ministerium die Verbotsfrage. Im Laufe diesen Jahres folgten weitere Anträge von FDP und LINKE. Die Befassung mit den Verbotsanträgen der Opposition im Innenausschuss des Bundestages, wurde jetzt auf den 12. November vertagt. Dann wollen Union und SPD zu den Anträgen der Opposition einen eigens vereinbarten Antrag mit einbringen, der die Bundesregierung zur Prüfung eines Verbotes auffordern soll.

Die bisherige Herauszögerung des Verbotsverfahrens kann auch auf den Einsatz von V- Männern in der Szene zurückgeführt werden. Informationen aus Polizeikreisen zufolge habe die Razzia vor allem dazu gedient, diese zu schützen. Viele Beweise und Informationen seien den Fahndern schon vor der Razzia bekannt gewesen. Zum Schutz der V-Leute hätten diese aber nicht in einem Verfahren verwendet werden können.