Wir müssen reden. Über Nazis.

Der Albtraum des Tibor Sturm

Von 20. November 2008 um 15:03 Uhr

Durch einen Artikel wurde ich kürzlich aufmerksam auf das Schicksal von Tibor Sturm. Tibor ist vielen von Euch wahrscheinlich als Mitglied des Musik-Projektes “Brothers Keepers” bekannt, die sich schon seit Jahren gegen Rassismus engagieren.

Ende 2005 wird Tibor von sechs Nazis brutal und feige angegriffen und dabei schwer verletzt. Er wehrt sich, kämpft um sein Leben und verletzt dabei einen der Angreifer unabsichtlich schwer am Kopf.

Gegen die rassistischen Angreifer wurde bis heute keine Anklage erhoben, während Tibor seit Mitte Juni für 7 Monate wegen angeblich “überzogener Notwehr” in der JVA Ingostadt sitzt. Tibor sagt dazu treffend: “Gerechtigkeit und Recht, das ist nicht dasselbe.”

Die Situation muss wirklich albtraumhaft gewesen sein: In der Nähe von Erlangen wird Tibor von den sechs Nazis nahe einem Waldstück angegriffen und gejagt. Als er stehen bleibt bekommt er umgehend unter rassistischen Beschimpfungen die ersten Schläge und Fußtritte ab, geht zu Boden, wird weiter von den sechs Nazis getreten und dabei schwer verletzt. In höchster Panik greift er um sich und erwischt eine Holzlatte, mit der er am Boden liegend um sich schlägt. Dabei wird ein Nazi so schwer am Kopf verletzt, dass er ins Koma fällt.

Für die eintreffende Polizei waren die Verhältnisse offensichtlich: Tibor ist als Opfer von sechs Nazi-Tätern angegriffen worden und hat – selbst schwer verletzt – in Notwehr gehandelt. Die Justiz sah dies offensichtlich anders und verurteilte Tibor wegen “überzogener Notwehr” zu sieben Monaten Haft (!), die Nazi-Täter wurden dagegen komplett laufen gelassen (nähere Infos: hier gucken). Das Opfer wurde also zu 100 % zum Täter gemacht!

Tibor hat sich in den letzten Tagen vor seinem Haftantritt von dem Filmemacher Otu Tetteh begleiten lassen. Entstanden ist dabei eine zwölfminütige Dokumentation, in der sich Tibor Sturm bewusst subjektiv an das Geschehen erinnert. Eindrucksvoll zeigt der Film die Ohnmächtigkeit, die der fränkische Hip-Hopper in dieser Zeit empfindet.

“Natürlich fühlte ich mich ungerecht behandelt, im Stich gelassen vom Gesetz”, sagt Tibor Sturm, dennoch möchte er sich nicht als Opfer fühlen. Aus diesem Grund wird er nicht aufhören, gegen Diskriminierung vorzugehen: “Nach meiner Freilassung werde ich verstärkt mit Jugendlichen arbeiten, besonders im Raum Erlangen, wo es meines Erachtens ein offensichtliches Problem mit Rechtextremismus gibt. Ich werde außerdem weiter Musik machen, denn das ist mein Ventil. Ich möchte, dass der Film Menschen zum Nachdenken bringt und dazu anregt, ähnliche unfassbare Geschichten im Dunst der rechten Szene öffentlich zu machen.”

Der Film kann angesehen werden unter www.alptraum.be.

Zudem freut sich Tibor über Post. Wer möchte, kann ihm gerne unterstützende Worte schreiben: Tibor Sturm, JVA Ingolstadt, Sebastianstr. 21, 85049 Ingolstadt

Kategorien: bundesweit
Leser-Kommentare
  1. 9.

    Wenn der Vorfall stimmen würde, wäre das wahrlich erschütternd. Noch nie habe ich von einem vergleichbaren Skandalurteil gehört, das ganze klingt wahrlich nach Rechtsbeugung einer rassistischen oder besoffenen Justiz. Wenn ein solches Urteil wirklich gesprochen worden wäre, dann müsste man an der Rechtsstaatlichkeit unseres Gerichtswesens wirklich zweifeln.

    Man müsste. Allein ich glaube dem Herrn Sturm nicht. Das ganze ist so wie durch ihn beschrieben einfach viel zu unwahrscheinlich, es kann nicht stimmen.

    Wir haben in Deutschland ein sehr großzügiges sog. schneidiges Notwehrrecht, welches selbst dann die Strafe ausschließt wenn wegen Irrtums oder irgendeiner Verwirrtheit des Opfers gar keine Notwehrsituation real gegeben ist oder welches einem sogar das Recht gibt, Angreifer zu erschießen (oder asiatische Kampfkünste einsetzen), wenn diese einen bloß mit Steinen bewerfen. Es gilt der Grundsatz von in dubio pro reo, der den Täter bei unklarer Beweislage im Zweifel zugute kommt. Es gibt die Möglichkeit gegen ein Urteil zunächst in Berufung und dann in Revision zu gehen und dann ist noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegeben, alles Rechtsmittel, die Herr Sturm nicht gebraucht hat. Es werden durch die Gerichte fast alle Strafen von Ersttätern die nicht im Strafbereich eines Verbrechens liegen zur Bewährung ausgesetzt, hier aber nicht. Es wurden nicht einmal Verfahren gegen die sechs Angreifer eingeleitet, also wurde die Auffassung des Gerichts auch die Staatsanwaltschaft vertreten. Wir haben in diesem Lande unabhängige Medien, die sich auf jeden Nazivorfall stürzen, natürlich erst Recht dann wenn Prominente betroffen sind – zu diesem Vorfall konnte man aber bis zur Erstellung des Filmes überhaupt nichts finden. Herr Sturm drehte extra einen Film zu dem Vorfall, aber warum veröffentlicht er nirgendwo auf der Seite (http://www.alptraum.be/) den Wortlaut des Urteils, sein Aktenzeichnen oder wenigstens eine Fundstelle – warum hält er uns das eigentlich Wichtigste vor? Dann sollen die sechs Angreifer Glatzen und Bomberjacken getragen haben, das ist das reinste Nazi-Medien-Klischee, in Wirklichkeit sehen Nazis aber längst nicht mehr so aus. Alles das kommt zusammen und da kann irgendwas von den Behauptungen von Herrn Sturm nicht stimmen, es kann einfach nicht sein.

    Dann argumentiert Herr Sturm, dass das Urteil zwar mit Recht und Gesetz übereinstimme, aber doch Ungerecht sei und man die Gesetze ändern müsse. Nur ist es so, dass die gesetzliche Regelung des Notwehrrechts völlig allgemein gehalten wurde und damit der Rechtsprechung die Möglichkeit offen steht, weitgehende Billigkeits- und Gerechtigkeitserwägungen in die Auslegung des Gesetzestexts mit einfließen zu lassen. Und dieses Notwehrrecht besteht schon seit über einem Jahrhundert und seit dieser Zeit haben sich Rechtssprechung und Rechtswissenschaft intensiv mit dessen Auslegung auseinandergesetzt und sehr viele detaillierte Differenzierungen entwickelt. Die Vorstellung, dass unser seit über einem Jahrhundert bewährtes Notwehrrecht irgendwie ungerecht wäre, ist einfach absurd. Ähnlich ist es bei der Beweiswürdigung. Diese kann das Gericht ähnlich frei vornehmen, aber immer vor dem Hintergrund im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.

    Ich unterstelle Herrn Sturm gar keine bösen Absichten, ich glaube, dass er die ganzen Zusammenhänge einfach nicht so Recht verstanden hat. Vermutlich hat er sich tatsächlich durch Überschreiungen gewisser Notwehrgrenzen strafbar gemacht, wurde dann mies verteidigt (bei Pflichtverteidungen ist das ja mehr die Regel, als die Ausnahme), vor Gericht hat er sich nach eigenem Bekunden völlig unangemessen aufgeführt und von der Juristerei hat er keine Ahnung. Und dann kam für ihn ein ziemlich hartes Urteil heraus. Und weil er das wiederum nicht ganz versteht und verständlicherweise ziemlich verärgert ist, dreht er solch einen Film – und kann das er ja auch machen – nur wir brauchen ihn nicht besonders ernst zunehmen.

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    • 23. November 2008 um 22:18 Uhr
    • SozialerMensch
  2. 10.

    An sich hat er auch ziemlich Glück gehabt. Notwehr wurde nun nicht angenommen. Und er hat jemandem mit einem Zaunpfahl gegen den Kopf geschlagen, so dass dieser ins Koma fiel. Er beherrschte die entsprechende Kampftechnik und konnte die Folgen seines Verhaltens also auch einschätzen. Da hätte das Gericht gut und gerne von versuchtem Totschlag ausgehen können. Und da er vor Gericht auch noch gelacht und damit überhaupt kein Schuldbewusstsein gezeigt hat, hätte man ihn dann auch gleich für fünf Jahre wegsperren können.

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    • 23. November 2008 um 22:46 Uhr
    • SozialerMensch
  3. 11.

    des war ende 2006
    heute war der nämlich bei uns in der schule für 4 stunden und hat über sein leben und rassismus geredet

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    • 4. Februar 2009 um 12:14 Uhr
    • Svenja
  4. 12.

    ich mein doch ende 2005 hab mich vertan

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    • 4. Februar 2009 um 12:17 Uhr
    • Svenja
  5. 13.

    ich weiß nicht wie gut Kampfsportler in ihrer Ausbildung geschult werden, aber in einer Situation, wo ich allein von 6 Leuten verprügelt werde, wehre ich mich aber GANZ SICHER mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln… einfach aus Angst um mein Leben! Genau dafür sind wohl auch die meisten Kampfsportarten gedacht: um sich zu wehren! Oder sehe ich das falsch?!

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    • 20. Februar 2009 um 20:47 Uhr
    • janeinjaneinvielleicht
  6. 14.

    Bei aller Liebe… Selbst wenn “Herr Sturm” seine 6 Angreifer in Notwehr totgeschlagen hätte könnte man ihm hier nichts vorwerfen. Alle die etwas anderes sagen sind widerliche Heuchler und sollten selbst mal von 6 wildgewordenen vom Rassismus verblendenten “Individuen” nachts überfallen und verprügelt werden. Wer dann immer noch der Meinung ist, dass nicht jedes Mittel der Verteidigung (! denn Tibor Sturm wurde angegriffen, nicht anders herum) gegen eine Übermacht von 6:1 gerechtfertigt ist, der würde wohl auch den Aufstand im Warschauer Ghetto als Gewalt von links gegen ein rechtmäßiges System klassifizieren und rechtliche Schritte gegen die Gepeinigten fordern…
    Nieder mit dem braunen Mob!

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    • 13. Mai 2009 um 17:39 Uhr
    • Pete
  7. 15.

    Der Beitrag Nr. 14 “Selbst wenn “Herr Sturm” seine 6 Angreifer in Notwehr totgeschlagen hätte könnte man ihm hier nichts vorwerfen … ” ist ein schönes Beispiel dafür , dass eine noch so korrekte Gesinnung / Überzeugung kein Ersatz für die angemessene Beurteilung von Sachverhalten ist.

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    • 13. Mai 2009 um 19:12 Uhr
    • Nele
  8. 16.

    [...] on tour“ besucht mit Tibor Sturm bundesweit Schulen, zur Präventionsarbeit, so zum Beispiel die Berufsschule Walter- Eucken Schule [...]

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  9. Kommentar zum Thema

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