„Tod den Perversen und Schwuchteln” – Homophober Hassmusiker in Berlin

Der jamaikanische Dancehall-Musiker Sizzla ist bekannt für Lieder, in denen er zur Tötung von Schwulen aufruft. Für die Berliner Veranstalter aus dem Kesselhaus ist das kein Problem. Doch die homophoben Hasstiraden bleiben nicht unwidersprochen.
„Tod den Perversen und Schwuchteln, was habt ihr hier zu suchen? Ich knall die Schwuchteln mit der Waffe ab“ – kein Liedtext einer Neonaziband, sondern eine Zeile des Dancehall-Interpreten Miguel Collins. Der Jamaikaner, der unter dem Namen Sizzla bekannt ist, will am Donnerstag in Berlin auftreten. Politiker und Schwulenverbände sind entsetzt. Die Veranstalter aus dem Kesselhaus der Kulturbrauerei in Prenzlauer Berg wollen das Konzert trotz Protesten stattfinden lassen.
Ein Bündnis von Schwulenverbänden und linken Gruppen hat für Donnerstag eine Demonstration angemeldet, um gegen den Auftritt des Sängers zu protestieren. Ab 18.30 Uhr soll der Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern vom S-Bahnhof Schönhauser Allee zum Kesselhaus in der Knaackstraße gehen.
Erst vor wenigen Monaten wurden gleich zwei Sizzla-Alben von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wegen der expliziten Gewaltaufrufe gegen Schwule indiziert. „Die Interpreten rufen dazu auf, homosexuelle Menschen zu töten, sie abzufackeln, zu verbrennen und sie mit Schwefel zu übergießen“, heißt es in der Begründung. Im vergangenen Jahr musste eine Europatour des Musikers aufgrund zahlreicher Proteste abgesagt werden. Das Bundesinnenministerium verweigerte ihm die Einreise nach Deutschland. Anschließend nahmen spanische Behörden den Sänger fest und schickten ihn zurück.
„Es ist unverständlich und eine nicht hinzunehmende Nachlässigkeit, wenn er nun einfach wieder auftreten darf“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck. „In Jamaika kommt es häufig zur Ermordung und pogromartigen Verfolgungsjagden auf Schwule.“ Musik wie die von Sizzla, würde die Täter zusätzlich aufstacheln. Beck forderte CDU-Innenminister Thomas de Maizière auf dem umstrittenen Musiker erneut die Einreise zu verweigern. „Hierzulande darf kein Interpret auftreten und auch noch Geld verdienen, der zu Mordtaten an Schwulen und Lesben aufruft“, sagte der Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) Klaus Jetz. Bereits im September habe der Verband die Polizei, das Auswärtige Amt und das Innenministerium über die geplanten Auftritte in Berlin, München und Stuttgart informiert. Der LSVD forderte die Klubs auf die Konzerte abzusagen.
Die Kulturbrauerei beruft sich darauf, dass Sizzla im April 2007 den „Reggae Compassionate Act“ (RCA) unterzeichnet und sich damit dazu verpflichtet habe, in Zukunft keine homophoben Hasstexte mehr zu singen. Nach Informationen des LSVD hält sich Collins jedoch nicht an diese Zusage. Immer wieder seien die gewaltverherrlichenden Lieder auf Europatouren im Programm aufgetaucht. Auf Jamaika habe Collins gegenüber Fans und Medien sogar die Unterzeichnung des RCA abgestritten.
„Die homophobe Haltung des Künstlers hat seine Ursache in den gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhängen, in denen der Künstler lebt“, heißt es in einem Statement der Kesselhaus-Betreiber. Diese Verhältnisse in Jamaika zu verändern sei aber nicht Aufgabe der Veranstalter, daher werde der Auftritt nicht abgesagt. Sollte der Sänger aber im Kesselhaus indizierte Lieder spielen, werde das Konzert sofort abgebrochen. Die Polizei sei bei dem Auftritt anwesend.
So genannte Battyman-Tunes, die zum Mord an Homosexuellen aufrufen, sind in der jamaikanischen Reggaeszene weit verbreitet. „Ein großer Teil der Bevölkerung ist Gleichgeschlechtlichen gegenüber feindlich eingestellt“, warnt das Auswärtige Amt Jamaika-Reisende. Es gebe immer wieder Übergriffe.
Klar, Tobias Rüger. Immer fließig, wenn es gegen Migranten geht.
Aber wenn der katholische Rapper Mirakel gegen jüdische Homos pöbelt, dann findest Du das wohl in Ordnung
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@Allesklar: Ich glaube auch nicht, dass ein “Verbot von Konzerten oder das Verbieten von Kunst [...] irgendetwas an Problemen ändert, die eine völlig andere Ursache haben”. Aber dass ein Verbot “gar nichts” bewirkt ist natürlich Unsinn: Das Verbot verhindert just das Konzert, gegen das es sich richtet. Und das ist gut, denn dann fühle ich mich an diesem Abend nicht diskriminiert. Ist Ihnen das wurscht? Selbstverständlich gibt es jede Menge homophober Christen, Country- und Volksmusikfans etc. Das ist schlecht, aber ich kanns nicht verhindern. Sehr wohl verhindern kann ich, dass sich einer von denen auf eine Bühne stellt und unwidersprochen Hass in die Welt posaunt. Dort würde ich das, wenn ich davon hörte, genauso hartnäckig (und erfolgreich) anstreben wie bei Sizzla. Und übrigens richtet sich der Protest ja nicht gegen “die Reggaeszene”, sondern gegen einen konkreten Homohasser (der hier nicht als Chiffre für “die Jamaikaner” eingesetzt werden sollte: die allermeisten schreiben schließlich keine homophoben Texte). Das Argument, die Reggaeszene sei per se linksalternativ und gendergfreundlich ist also ziemlich beknackt. Schließlich eine (keineswegs rhetorisch sondern ernst gemeinte) Nachfrage: Wo ziehen Sie denn die Grenze? Würden Sie auch das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole wieder erlauben? Zweite Nachfrage (diesmal rhetorisch): Angenommen, es gäbe eine schwule Countryband, deren Texte sich “zu 99% nicht mit Ausländern” befassen und nur 1% der Stücke riefe zur Ermordung von Ausländern auf – würden Sie dann auch schreiben: “Ausländerfeindliche Konzerte – so ein Unsinn”?
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Beide Fragen muss ich in der Tat mit ja beantworten. Die Band Böhse Onkelz hat sogar mehr als ein ausländerfeindliches Stück gemacht, trotzdem ist es keine Naziband und ihre Konzerte sollten auch nicht verboten werden. Und es ist zwar aus gutem Grund der Historie Deutschlands geschuldet, dass Nazisymbole verboten sind, aber persönlich halte ich das für sinnlos und hätte daher nichts gegen eine Aufhebung des Verbots.
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“Aber dass ein Verbot “gar nichts” bewirkt ist natürlich Unsinn: Das Verbot verhindert just das Konzert, gegen das es sich richtet. Und das ist gut, denn dann fühle ich mich an diesem Abend nicht diskriminiert.”
Das “gar nichts” bewirken bezieht sich auch auf etwas anderes. Nicht das Konzert ist das eigentliche Problem, sondern das mögliche dahinterstehende Denken. Und selbst das ist nicht problematisch, kritisch wird es erst dann wenn das Denken ein politisches Potential entfaltet.
Nun könnte man natürlich, wie sie sagen, dass sich dies mit dem verbot des Konzertes erstmal erledigt hat. Das Denken kann nicht weitergegeben werden und entfaltet sein mögliches Potential nicht. Aus meiner Sicht ist das Blödsinn, um eine Botschaft zu vermitteln gibt es verschiedene Wege und ein Konzert ist nur eine von vielen Varianten. Es stellt sich also primär die Frage, was man tun kann um auf dieses Denken zu reagieren. Das Konzert verbieten ist da wohl die am wenigsten wirksame Variante.
Auch ob etwas gut ist oder nicht, ist keine Frage die sie für die Allgemeinheit beantworten können. Jeder der meint zu wissen was der Gesellschaft gut tut (also ein gemeinwohl ist) und was nicht, steht einer Diktatur sehr viel näher als einer Demokratie. Sie können sich das maximal selbst beantworten, diese Antwort ist dann aber nur subjektiv und die Frage lautet dann, ob der Staat auf Grund eines subjektiven Empfindens eingreifen soll.
Aus meiner Sicht kann dies nur die Antwort “nein” mit sich ziehen. Alles andere wäre Willkür, denn spätestens dann, wenn es widersprebende Empfindungen gibt, muss der Staat sich entscheiden, ohne einen Konsens kann dies nur willkürlich gelöst werden.
Die Frage also muss sein, auf welcher Grundlage entschieden werden kann, ob man dem subjektiven Willen folgt oder nicht. Diese Grundlage wird durch bestehende Gesetze und auf Basis des GG gebildet. Nur die Politik bzw. die Gesellschaft kann entscheiden was als Gut akzeptiert werden kann und was nicht. Nur ein intersubjektiver Konsens kann, in einer Demokratie, der Maßstab sein.
Es kann also nicht Maßgabe des staatlichen/demokratischen Handelns sein, ob sie das Handeln für zumutbar halten – sondern ob es einen intersubjektiven/gesellschaftlichen Konsens gibt ob das Verhalten für eine Einzelperson im allgemeinen nicht hinnehmar ist.
Da es unterschiedliche Konsensi gibt muss zudem geschaut werden, ob dieser Konsens anderen Konsensi zuwiderläuft. Wenn das der Fall ist, gilt es (auf Basis eines intersubjektiven Konsens) zu entscheiden welcher der gewichtigere ist.
Auf dieser Basis denke ich auch, dass die Antwort auf beide ihrer Fragen “ja” sein müsste. Nur wurden die Fragen in dieser Form noch nie gestellt. Eng verbunden ist damit auch die Diskussion um eine Abschaffung des Holocaustleugnungsparagraphen.
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dazu auch folgender Aufsatz: http://www.kulturstruktur.net/love-music-hate-homophobia/
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