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“Kurzer Prozess” oder Sprung in den Westen?

 

Der NPD-Funktionär Jens Pühse gilt als Schwergewicht in der Rechtsrock-Szene. (Foto: Marek Peters)Die NPD geht in Bremen in die Offensive. Am 22. Mai werden in der Hansestadt Bürgerschaft (Landtag), Stadtbürgerschaft (Bremen), Beiräte (Bremen) sowie Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven) gewählt. Bei vergangenen Wahlen hatten rechte Parteien hier bisweilen gut abgeschnitten – auch wegen Besonderheiten im Bremer Wahlrecht schafften es rechtsextreme Abgeordnete in die Bürgerschaft. Nun will die NPD ins Rathaus einziehen – und beauftragte daher Jens Pühse, vormals Geschäftsführer des “Deutschen-Stimme”-Versands in Sachsen, als Wahlkampfleiter für eine steife braune Brise an der Waterkant zu sorgen. Als Spitzenkandidat schickt die Partei den bisherigen DVU-Chef Matthias Faust ins Rennen, der mittlerweile auch Vize der NPD ist. Foto oben: Der NPD-Funktionär Jens Pühse gilt als Schwergewicht in der Rechtsrock-Szene. (Foto: Marek Peters)

Pühse geht direkt in die Vollen – und versucht zunächst Aufmerksamkeit zu erreichen. So verbreitete die NPD eine Pressemitteilung, wonach sie “mit ausländischen Sozialbetrügern kurzen Prozess” machen wolle. Erst am Ende des Pamphlets schreibt Pühse, die NPD fordere “kurzer Prozeß im Sinne der Rückführung mit lebenslangem Einreiseverbot”.

Die NPD will zudem am 1. Mai nach Bremen mobilisieren. Die Neonazi-Partei wolle mit einem “Sozialkongress” auf der Bürgerweide und ihrem zentralen Aufmarsch “in die öffentliche Wahrnehmung”, sagte Pühse der taz. Hauptredner auf dem Kongress mit dem Titel “Nationale Solidarität statt Turbokapitalismus” soll der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt sein. Am Montag will die Partei das weitere Programm des Kongresses vorstellen. Von dort sollen rund 1.000 NPD-AnhängerInnen zu einem Aufmarsch aufbrechen. “Wir wollen natürlich in die Innenstadt”, sagt Pühse, so habe man es beim Stadtamt beantragt. Er kündigte einen Wahlkampf an, wie ihn die “nationale Opposition in Bremen und Bremerhaven noch nie geführt” habe. “Unser Ziel ist der Einzug in die Bürgerschaft”, sagt Pühse – und zwar nicht über die Bremerhavener-5-Prozent-Sonderklausel. Schwacher LandesverbandDas klingt nach besonders laut schreien, weil man sonst wenig zu bieten hat. Tatsächlich ist die NPD in Bremen seit Jahren kaum existent. Bezeichnend, dass mit Pühse und Faust Funktionäre aus anderen Ländern geholt wurden – auch wenn es alte Verbindungen gibt. So verfügt die NPD nach Angaben des Verfassungsschutzes nur noch über etwa 50 Mitglieder in Bremen. 2008 gehörten ihr 60 Mitglieder an. Bei der Bundestagswahl 2009 erzielte die NPD im Land Bremen 1,1% der Stimmen. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2005 verlor die NPD 0,4% und büßte in beiden Wahlkreisen des Landes Bremen deutlich an Stimmen ein, insbesondere in Bremen-Nord und Bremerhaven, dort kam sie auf 1,3% der Stimmen (2005: 1,9%). In Bremen-Stadt erreichte die NPD 0,8% der Stimmen (2005: 1,0%).

Der Verfassungsschutz führte diese schwachen Ergebnisse unter anderem auf einen kaum vorhandenen Wahlkampf zurück. Dieser schwache Wahlkampf lasse sich wiederum auf personelle und strukturelle Schwächen des Landesverbandes zurückführen. Im Verlaufe des Jahres 2008 waren laut VS mehrere NPD-Funktionäre von ihren Führungspositionen im Kreisverband Bremen-Stadt sowie im Kreisverband Bremerhaven zurückgetreten. Diese Positionen blieben auch im Jahr 2009 unbesetzt. Zudem findet seit der Auflösung der „NPD-Jugendgruppe im Kreisverband Bremen“ im Jahr 2008 keine Jugendarbeit mehr im Bremer NPD-Landesverband statt. Die DVU war einst stark in Bremen, verfügte 2009 aber auch nur noch über 70 Mitglieder. Wie viele davon zur NPD wechseln würden, ist höchst ungewiss.

Strippenzieher in der Rechtsrock-SzenePühse wurde 1972 geboren und schloss sich laut Wikipedia bereits im Jugendalter der rechtsextremen Szene im Raum Bremen an, unter anderem war er in der 1992 verbotenen “Nationalistischen Front” aktiv, später bei der JN sowie der NPD. Pühse war an diversen Versandfirmen beteiligt und gilt als wichtiger Strippenzieher in der Rechtsrock-Szene. So organisierte er beispielsweise das “Pressefest” der “Deutschen Stimme” mit mehreren Tausend Besuchern und war an der “NPD-Schulhof-CD” beteiligt. Im Jahr 2003 war die “Deutsche Stimme” durchsucht worden. Nach Auswertung des Materials klagte die Staatsanwaltschaft Pühse als Produktionsleiter des Verlages im Dezember 2005 an, in neun Fällen die Produktion von CDs mit NS-Propaganda und rechtsextremistischem Liedgut in Auftrag gegeben und die CDs anschließend vertrieben haben. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen. Das Landgericht Dresden sprach Pühse jedoch frei.

Das Pressefest der Deutschen Stimme im Jahr 2006 (Foto: Kai Budler)Am 3. April 2008 wurde dieser Freispruch durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum überwiegenden Teil aufgehoben. Die Sache wurde zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen. Der Staatsschutzsenat des BGH hält es für nahe liegend, dass bei fünf der acht zur Anklage gebrachten CDs der Straftatbestand der Volksverhetzung oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt ist.

BGH hebt Freispruch auf

Pühse war als langjähriger Produktionsleiter im NPD-Verlag “Deutsche Stimme” für den Vertrieb von CDs verantwortlich, deren Texte von der Staatsanwaltschaft teilweise als strafbar eingestuft worden waren. Das Landgericht hatte ihm allerdings zugebilligt, dass er irrtümlich von der Zulässigkeit der Inhalte ausgehen durfte, weil er für die CDs zuvor anwaltliche Gutachten eingeholt hatte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte das Landgericht prüfen müssen, ob es sich bei der Kooperation des Angeklagten mit den Anwälten um “gezielte Umgehungsversuche” gehandelt habe. Es gebe Anzeichen dafür, dass die Rechtsgutachten nur darauf gerichtet gewesen seien, “das Aufstacheln zu Hass, Wut und Gewalt in Formulierungen zu gießen, die bisher von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig verboten wurden”, so die Anklage.

Auch mehrere Richter des 3. BGH-Strafsenats hatten bei der mündlichen Verhandlung am 21. Februar Skepsis gezeigt, ob einem Angeklagten wirklich ein strafbefreiender Irrtum zugebilligt werden könne, wenn er – wie Pühse – bewusst an die Grenze der Legalität gehe und dabei das Unrecht womöglich “billigend in Kauf nehme”.

14 Words in RusslandIm September 2008 nahm Pühse laut einem Bericht auf einer russischen Internet-Seite an einem Kongress in Moskau teilgenommen. Unter dem sperrigen Titel “Konferenz des Organisationskomitees für die Vorbereitung des internationalen Forums der nationalistischen Organisationen” trafen sich im Weißen Saal des Zentralen Hauses des Journalisten in Moskau Rechtsextremisten aus mehreren Staaten, darunter George Dimitroulias, Leiter der internationalen Abteilung der Bewegung “Golden Dawn” aus Griechenland sowie Pühse und weitere namentlich nicht genannte Personen. Bei der Pressekonferenz hing im Saal ein Transparent mit der Aufschrift:

We must secure the existence of our people and an future for white children (Wir müssen die Existenz unserer Völker und die Zukunft der weißen Kinder sichern)

Die NPD selbst vermeldete übrigens kein Wort zu diesem Treffen.Siehe auch: “Very Important Pühse”: Doch keine VIP-Tickets für die NPD, Erneut Razzia bei DS-VerlagNPD-Außenpolitik: Die Achse Berlin-Moskau