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V-Leute, Schredder und immer wieder Pannen

 

In der aktuellen Ausgabe Nummer 96 des Antifaschistischen Infoblattes (AIB) beschäftigt sich erneut mit dem anhaltenden Unwillen der Sicherheitsbehörden, der eine umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes mehr als nur behindert. Die öffentliche Diskussion um extrem rechte Aktivitäten und insbesondere die Rolle des Verfassungsschutzes wird eingehend bewertet. Ein vorläufiges Fazit lässt sich aus dem Schwerpunkt schon jetzt ziehen: Verfassungsschutz auflösen – Rassismus bekämpfen!

Ein geheimgehaltener Neonazis der 10 Jahre lang als Informant des Landeskriminalamtes Berlin tätig war und ein Blick zurück bis in die 1980er Jahre zeigt nicht nur die Kontinuitätslinien militanter Neonazistrukturen sondern auch die konsequente Blindheit der Überwachungsorgane gegenüber der neonazistischen Szene. Während antifaschistische Gruppen seit Jahrzehnten auf neonazistische Netzwerke, innerhalb derer sich rechte Terrorstrukturen entwickeln, hinweisen, spricht nicht nur der Verfassungsschutz schon fast exzessartig von „fanatischen Einzeltätern“ und „unbestätigten Verdachtsfällen“. Das es sich vielmehr aber um handlungsfähige Strukturen handelt, zeigen u.a. Erkenntnisse um den inhaftierten NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, der im Jahre 2009 beträchtliche Summen von Bargeld an südtiroler Neonazis übergeben hat. „Woher das Geld stammt, ist noch nicht geklärt. Doch mit ihren Banküberfällen sollen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zu diesem Zeitpunkt bereits eine halbe Million Euro geraubt haben. Es ist belegt, dass sie der rechten Szene einen Teil der Beute zur Verfügung stellten. Damit liegt der Verdacht nahe, dass auch die 20.000 Euro aus den Überfällen des Trios stammen“, wie im Artikel „Mit Terrorgelder heim ins Reich?“ nachzulesen ist.

Wie penetrant hingegen die Repressionsorgane versuchen ein linkes Feindbild zu konstruieren wird in weiteren Artikeln deutlich, die sich mit einer mutmaßlichen „kriminellen Vereinigung“ befassen, welche im Agieren rund um eine alljährliche Neonazidemonstration in Dresden als sachsenweite „Antifa-Sportgruppe“ Straftaten gegen Neonazis begangen haben soll. Die Teilerfolge innerhalb der Auseinandersetzung um die sogenannte Extremismusklausel geben dem Artikel „Neu aufgelegt – Die Light-Variante der Extremismusklausel“ nach, nur bedingt die Möglichkeit von einer Besserung zu sprechen. Dort heißt es: „Das nach wie vor geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zeugt weiterhin von einem tiefen Misstrauen des Bundesfamilienministeriums gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen. Überdies ist das Bekenntnis in seiner einseitigen Fixierung auf den Staat als alleinigen Maßstab unzureichend und muss im Sinne einer starken Demokratie als untaugliches Instrument abgelehnt werden. Wir fordern nach wie vor eine komplette Streichung der Extremismusklausel – zumal in Zeiten, in denen staatliches Fehlverhalten und Versagen von Behörden in Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem NSU unübersehbar sind.“

Des Weiteren wird im AIB auf das erste Amtsjahr Holger Apfels als Vorsitzender der NPD geblickt, das mehr von strukturellen Problemen und Rückschlägen geprägt war, als dem Melden von Erfolgen. Auch diverse neonazistische Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen mussten zumindest temporäre Rückschläge erfahren, wie im Artikel „Treffer, aber nicht versenkt“ zu erfahren ist.

Diese und weitere Artikel sind im aktuellen Heft nachzulesen, das unter www.antifainfoblatt.de bestellt werden kann.