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Bundesverwaltungsgericht bestätigt HNG-Verbot

 

Logo der verbotenen HNG
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Der extrem rechte Verein „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) war mit seiner Klage gegen das Vereinsverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Nach der Entscheidung der Leipziger Richter ist das Verbot rechtmäßig: der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, seine Zwecke und seine Tätigkeit liefen dem Strafgesetzbuch zuwider.

Die Prüfung des HNG-Verbotes war bereits 2010 eingeleitet worden, vor diesem Hintergrund war es auf Veranlassung des Bundesinnenministers in neun Bundesländern zu Durchsuchungen bei Personen aus der neonazistischen Szene gekommen, unter anderem am Wohnsitz von Ursula Müller, der damaligen HNG-Vorsitzenden, in Mainz-Gonsenheim. Das dabei sichergestellte Beweismaterial verdeutlichte nach Angaben der Behörden: die 1979 gegründete HNG hatte sich dem „aktiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verschrieben. Die vermeintlich karitative Betreuung von Rechtsextremen in der Haft habe der Verein als Deckmantel genutzt, um sie in ihrer Überzeugung zu bestärken und sie weiter zu motivieren. Ein Jahr später folgten das Verbot und Durchsuchungen von Räumlichkeiten in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesinnenminister Friedrich erklärte dazu, die HNG versuche, „aus Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats sowie der Verherrlichung des Nationalsozialismus rechtsextreme Straftäter in der Szene zu halten. Die HNG hat zur verzeichnenden Radikalisierung der Neonaziszene beigetragen. Mit Solidaritätsbekundungen und finanzieller Unterstützung stärkte und festigte die HNG über den einzelnen inhaftierten Rechtsextremisten hinaus zugleich auch die rechtsextremistische Szene als Ganzes“. Eine Reaktion der bis dahin mitgliederstärksten Organisation der extremen Rechten ließ nicht lange auf sich warten: der langjährig aktive Neonazi und stellvertretende HNG-Vorsitzende Christian Malcoci kündigte ein offensives Vorgehen gegen das Bundesinnenministerium an, die letzte Vereinsvorsitzende Daniela Wagner nannte das Verbot einen „volksfeindlichen Weg“ und erklärte, man werde nicht kampflos aufgeben.

Verfestigung einer fanatisch-aggressiven Grundhaltung“

In seiner Entscheidung vom 19.12.2012 weist das Bundesverwaltungsgericht die Klage der HNG in letzter Instanz ab und stellt fest, der Verein weise eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf und bekenne sich zur ehemaligen „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP). In der Begründung heißt es unter anderem, die HNG „macht die demokratische Staatsform verächtlich, propagiert eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre und strebt eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung an. (…) Die Briefe von Strafgefangenen, die von dem Verein unterstützt werden, belegen, dass die Aktivitäten des Vereins bei diesen Personen zur Verfestigung einer fanatisch-aggressiven Grundhaltung führen, die weitere einschlägige Straftaten erwarten lassen. Diese Straftaten gehören zum Kampf gegen das abgelehnte System, den der Verein propagiert“. Die HNG umfasste zuletzt rund 600 Mitglieder und betreute Nazi-Straftäter wie den Polizisten-Mörder Kay Diesner und den NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke. In den meist monatlich erschienenen „Nachrichten der HNG“ veröffentlichte der Verein eine Liste der inhaftierten Neonazis im In- und Ausland mit deren Haftadressen.

Ausweichorganisation schon in Sicht

Das Verbot und die Durchsuchungen waren für die HNG-Aktivisten gewiss nicht unerwartet gekommen, denn bereits im Juni 2009 hatte die FDP im Bundestag beantragt, ein solches Vereinsverbot zu prüfen. Bis zum endgültigen Verbot war für die prominenten Neonazis genügend Zeit, um sich ähnlich wie bei anderen Verbotsverfahren Gedanken um eine Ausweichorganisation zu machen. Die Aufgaben der HNG hat nun offenbar der so genannte „Gefangenenhilfe Freundeskreis“ mit Sitz in Stockholm übernommen, der in seiner Selbstdarstellung ankündigt: „Jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Gefangenen und ihrer Angehöriger geben uns einen guten Überblick darüber, wie wir am Effektivsten helfen können“. Für Spenden können unter anderem T-Shirts für „unseren Freund Wolle“ bestellt werden, gemeint ist Ralf Wohlleben, der mutmaßliche Unterstützer des NSU-Terrornetzwerks. Auch beim so genannten „Nationalen Frakentag“ im September 2012 war die „Gefangenenhilfe“ mit einem Infostand vertreten.